Gibts ein Moped-Wechselkennzeichen?

  • Ich finde es nicht in Ordnung, dass Du ihm den Mißbrauch unterstellst.
    Halt Dich lieber einfach mal zurück und hoffen wir das beste.
    Genau wie für alle anderen Nutzer des roten Schildes auch.

  • Ich unterstelle ihm garnichts!
    Aber glaubt er, er kann der Polizei so ein Schnäpchen schlagen, dann hat er sich geschnitten!
    Klar, es muss nicht sein, das die Grünen ihn auch nur einmal anhalten, selbst bis die vierte seiner Mopeds zu Rost zerfallen ist. Wenn er auf einen Polizisten trifft, der es genau wissen will, ist ihm Ärger gewiss!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Gonzzo

    Ich unterstelle ihm garnichts!
    Aber glaubt er, er kann der Polizei so ein Schnäpchen schlagen, dann hat er sich geschnitten!
    Klar, es muss nicht sein, das die Grünen ihn auch nur einmal anhalten, selbst bis die vierte seiner Mopeds zu Rost zerfallen ist. Wenn er auf einen Polizisten trifft, der es genau wissen will, ist ihm Ärger gewiss!


    was willst du uns damit sagen?


    Das jeder der ein rotes kennzeichen hat, das falsch benutzt?


    MfG


    Tobias

  • Zitat von Rossi

    Die Regeln für das Kennzeichen sind doch eindeutig.


    MfG


    Tobias


    So eindeutig, das man ganz nüchtern betrachtet sieht, das nicht jeder der ein rotes Nummernschild für sich beansprucht, dieses auch wirklich "braucht"!


    Aber lassen wir es!

  • So nun ergibt sich für mich nach Erhalt der Unterlagen (rotes Mopedschild) noch 'ne Frage.


    Der Vermittler hat bei Hersteller und Fahrgestellnummer folgendes hingeschrieben: Wechselkennzeichen.


    Frage: Wie erkennt Obrigkeit welche Fahrzeuge bei der Versicherung eingetragen / hinterlegt wurden?


    Oder müssen die bei jeder Kontrolle dann das Nummernschild checken und nachfragen ob die FIN bei der Versicherung hinterlegt wurde?


    Anbei mal eine tw. geschwärzte Police.

  • Zitat von Gonzzo

    Also nur als Idee, frag doch den Vermittler!
    Wer sollte es besser wissen????


    Schon. Krieg mal jemanden der 2 Wochen Urlaub hat.
    Hat aber trotzdem eben per Mail geantwortet


    Zitat von Gonzzo

    Fehlen da nicht ZWINGEND erforderliche Angaben?
    :rolleyes:


    M.W. nicht. Aufgrund das es ein Wechselkennzeichen ist kann man Fahrgestellnr.; Hersteller und Datum der Typgenhemigung nicht ausfüllen.


    Im Gegensatz zu Standardmopedschildern werden beim KBA nicht mal Hersteller; Fahrgestellnr. und co gespeichert, sondorn nur Besitzes des roten KZ und das wars.


    Heißt, wenn man kein 2. Blatt hat, wo alle eingetragenen Fahrzeuge aufgeführt sind, ist da für Obrigkeit telefonieren angesagt oder dem Kontollierten glauben.


    Hier seine Antwort und die Lösung meines Problems:


    Sehr geehrter Herr L... ,

    die Polizei kontrolliert bei roten Versicherungskennzeichen das Nutzungsverhalten.

    Es dürfen keine Alltagsfahrten durchgeführt werden.

    In Ordnung sind:
    Bewegungsfahrten
    Prüfungsfahrten
    Probefahrten
    Überführungsfahrten
    An- und Abfahrten sowie die Teilnahme an Oldtimer-Treffen und Veranstaltungen z.B. Fachmessen

  • ich finde das echt gut, dass man an solche Schilder rankommt.


    Nicht wenige hier aus dem Forum haben ja mehr als eine Simson in der Garage stehen.


    Und Bewegungsfahrten reichen ja, um seine Schwalbe oder sonst was ordentlich ausführen zu können. :)

  • Zitat von Dummschwaetzer

    Kann es sein, dass diese roten Wechselkennzeichen nicht fahrzeug- sondern personengebunden sind, also Fahrzeuge nur von dem eingetragenen Versicherungsnehmer geführt werden dürfen?


    Also die roten sind weder Fahrzeug noch Personengebunden.


    In der Police steht der Versicherungsnehmer drinne und "aus ist die Maus".


    Fahren darf die Mops, in meinem Fall, jeder der mind. 25 Jahre alt ist und seit mind. 2 Jahren im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist.


  • Habe es inzwischen schriftlich, dass man bei Benutzung von roten Mpedschildern keine ABE braucht (bei den normalen braucht man sie).


    Der letzte Satz sagt alles:


    Damit benötigen Sie für die mit Ihrem roten "Oldtimer-Kennzeichen" zulässigen Fahrten keine Betriebserlaubnis.


    Und alles mit Gestzen begründet - super.


    Und der Clou, das Schreiben stammt von einer oberen Landesbehörde ...

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