Ebend, so wie ich das geschriebene vom Lorenz interprätiere, will er nur zu Probefahrten und Messeauftritten das Kennzeichen hin und her schrauben!
Ein Schenkelknopfer.

Gibts ein Moped-Wechselkennzeichen?
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Ich finde es nicht in Ordnung, dass Du ihm den Mißbrauch unterstellst.
Halt Dich lieber einfach mal zurück und hoffen wir das beste.
Genau wie für alle anderen Nutzer des roten Schildes auch. -
Ich unterstelle ihm garnichts!
Aber glaubt er, er kann der Polizei so ein Schnäpchen schlagen, dann hat er sich geschnitten!
Klar, es muss nicht sein, das die Grünen ihn auch nur einmal anhalten, selbst bis die vierte seiner Mopeds zu Rost zerfallen ist. Wenn er auf einen Polizisten trifft, der es genau wissen will, ist ihm Ärger gewiss! -
Zitat von Gonzzo
Ich unterstelle ihm garnichts!
Aber glaubt er, er kann der Polizei so ein Schnäpchen schlagen, dann hat er sich geschnitten!
Klar, es muss nicht sein, das die Grünen ihn auch nur einmal anhalten, selbst bis die vierte seiner Mopeds zu Rost zerfallen ist. Wenn er auf einen Polizisten trifft, der es genau wissen will, ist ihm Ärger gewiss!was willst du uns damit sagen?
Das jeder der ein rotes kennzeichen hat, das falsch benutzt?
MfG
Tobias
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Nein, mensch verdammicht!
Die Kennzeichen sind, wie jeder weis, nicht zum normalen Wochenend-Ausflügen mit Frauchen! Richtig?
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Zitat von Gonzzo
Nein, mensch verdammicht!
Die Kennzeichen sind, wie jeder weis, nicht zum normalen Wochenend-Ausflügen mit Frauchen! Richtig?
ich frage mich gerade welches zeug du rauchst, aber es muss gut sein.
Die Regeln für das Kennzeichen sind doch eindeutig.
MfG
Tobias
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Ist doch egal, denn solange er sich an die Regeln hält, ist alles okay.
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hey,
du hast das problem erkannt, warum die versicherungen das kennzeichen kaum noch rausgeben.... DAUMEN HOCH!
MfG
Tobias
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Willst du mir die Schuld daran geben?
Und eben deswegen hab ich mit dem Zaunpfahl gewunken. Weil ich Zweifel am handeln des einen oder anderen User habe!
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Zitat von Gonzzo
Willst du mir die Schuld daran geben?
Und eben deswegen hab ich mit dem Zaunpfahl gewunken. Weil ich Zweifel am handeln des einen oder anderen User habe!
Wenn du dich angesprochen fühlst...
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nicht wirklich!
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Zitat von Gonzzo
Nein, mensch verdammicht!
Die Kennzeichen sind, wie jeder weis, nicht zum normalen Wochenend-Ausflügen mit Frauchen! Richtig?
Richtig.
Für Wochenendausflüge hab ich sowas und demnächst noch 'nen ETZ Gespann (baue ich grade mit Vatern neu auf):
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So nun ergibt sich für mich nach Erhalt der Unterlagen (rotes Mopedschild) noch 'ne Frage.
Der Vermittler hat bei Hersteller und Fahrgestellnummer folgendes hingeschrieben: Wechselkennzeichen.
Frage: Wie erkennt Obrigkeit welche Fahrzeuge bei der Versicherung eingetragen / hinterlegt wurden?
Oder müssen die bei jeder Kontrolle dann das Nummernschild checken und nachfragen ob die FIN bei der Versicherung hinterlegt wurde?
Anbei mal eine tw. geschwärzte Police.
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Also nur als Idee, frag doch den Vermittler!
Wer sollte es besser wissen????
Fehlen da nicht ZWINGEND erforderliche Angaben?
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Zitat von Gonzzo
Also nur als Idee, frag doch den Vermittler!
Wer sollte es besser wissen????Schon. Krieg mal jemanden der 2 Wochen Urlaub hat.
Hat aber trotzdem eben per Mail geantwortetZitat von GonzzoFehlen da nicht ZWINGEND erforderliche Angaben?
M.W. nicht. Aufgrund das es ein Wechselkennzeichen ist kann man Fahrgestellnr.; Hersteller und Datum der Typgenhemigung nicht ausfüllen.
Im Gegensatz zu Standardmopedschildern werden beim KBA nicht mal Hersteller; Fahrgestellnr. und co gespeichert, sondorn nur Besitzes des roten KZ und das wars.
Heißt, wenn man kein 2. Blatt hat, wo alle eingetragenen Fahrzeuge aufgeführt sind, ist da für Obrigkeit telefonieren angesagt oder dem Kontollierten glauben.
Hier seine Antwort und die Lösung meines Problems:
Sehr geehrter Herr L... ,
die Polizei kontrolliert bei roten Versicherungskennzeichen das Nutzungsverhalten.
Es dürfen keine Alltagsfahrten durchgeführt werden.
In Ordnung sind:
Bewegungsfahrten
Prüfungsfahrten
Probefahrten
Überführungsfahrten
An- und Abfahrten sowie die Teilnahme an Oldtimer-Treffen und Veranstaltungen z.B. Fachmessen -
ich finde das echt gut, dass man an solche Schilder rankommt.
Nicht wenige hier aus dem Forum haben ja mehr als eine Simson in der Garage stehen.
Und Bewegungsfahrten reichen ja, um seine Schwalbe oder sonst was ordentlich ausführen zu können.
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Kann es sein, dass diese roten Wechselkennzeichen nicht fahrzeug- sondern personengebunden sind, also Fahrzeuge nur von dem eingetragenen Versicherungsnehmer geführt werden dürfen?
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Zitat von Dummschwaetzer
Kann es sein, dass diese roten Wechselkennzeichen nicht fahrzeug- sondern personengebunden sind, also Fahrzeuge nur von dem eingetragenen Versicherungsnehmer geführt werden dürfen?
Also die roten sind weder Fahrzeug noch Personengebunden.
In der Police steht der Versicherungsnehmer drinne und "aus ist die Maus".
Fahren darf die Mops, in meinem Fall, jeder der mind. 25 Jahre alt ist und seit mind. 2 Jahren im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist.
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Zitat von Alfred
Auf wen beziehst Du Dich? Auf den gemeinen Polizeifachschüler oder den Polizeipräsi? Bekommst Du die Aussage schriftlich? Falls Du ein entsprechendes Papier jemals bekommen solltest, glaubst Du dann, Du kannst Dich immer mit Erfolg darauf verweisen?Das sagt die StVZO: § 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
(4) Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen
1. des Absatzes 3 Nr. 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält,
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I, das Anhängerverzeichnis nach § 11 Abs. 1 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung oder ein nach § 4 Abs. 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung mitzuführender oder aufzubewahrender Nachweis einem entsprechenden Eintrag einschließlich zu beachtender Beschränkungen oder Auflagen enthält; anstelle der zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen kann auch ein Vermerk enthalten sein, daß diese in einer mitzuführenden Erlaubnis, Genehmigung oder einem mitzuführenden Nachweis aufgeführt sind.
§§ 1 - 15 sind weggefallen. Auf §4 Abs. 5 kann man sich folglich nicht mehr berufen. Bist Du nicht imstande, die ABE auf Verlangen eines Polizisten vorzuzeigen, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die Geld kosten und Ärger bringen kann.
Vernünftig: Die gültige ABE immer dabeihaben.
Unvernünftig: Sie vor jeder Fahrt liegenlassen und das Risiko eingehen.
Blöd: Einfach fahren ohne eine zu besitzen.
Geistig Degeneriert: Mit einem getunten Kfz fahren und keine besitzen, die zudem noch ungültig wäre.Habe es inzwischen schriftlich, dass man bei Benutzung von roten Mpedschildern keine ABE braucht (bei den normalen braucht man sie).
Der letzte Satz sagt alles:
Damit benötigen Sie für die mit Ihrem roten "Oldtimer-Kennzeichen" zulässigen Fahrten keine Betriebserlaubnis.
Und alles mit Gestzen begründet - super.
Und der Clou, das Schreiben stammt von einer oberen Landesbehörde ...
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