Abziehbild "technisch überprüft"

  • Es ist auch nicht so, dass diese Plakette in der heutigen Zeit noch irgendeine (rechtliche oder anderweitige) Bedeutung hätte. Mich interessiert nur, ob die Werbedruckerei sich aufstellt weil da ein Paragrafenzeichen drauf ist und es damit was rechtlich wichtiges sein könnte.

  • Ich denke eher nicht. Es gibt keine Verwechselungsgefahr mit irgendwelchen aktuellen amtlichen Plaketten. Jedes Unternehmen, welches Geld verdienen möchte und die Plaketten produzieren kann, wird es auch tun.


    Gruß Peter


    Edit: Ich hätte früher den Button Antworten drücken sollen.

    Perfekte Arbeit macht dauerhaft Spaß. Murks schafft dauerhaft Verdruss!

  • Moin,
    ich hab' mir das selbst gebastelt. Bild aus einer KFT-Zeitschrift gesucht, auf die richtige Größe gebracht und ausgedruckt. Dann auf doppelseitiges Klebeband geklebt und Vorderseite mit mattem Klarlack besprüht. Bappt jetzt schon über 1 Jahr auf dem Alublech unterm Lenker :mrgreen:


    Grüße
    Gerhard

    bevor isch misch uffreesch, isses mir liwwer egal !



  • Da hatten die Kollegen in Blau vollkommen recht mit dieser "Vereinbarung"...

    1. Uralte-Asbach-Pneumants gehören einfach verkehrssicherheitstechnisch nicht mehr auf die Gasse (Reifenplatzer, bzw Bremsweg eines 80-Tonners)

    2. Wenn Blinker verbaut sind haben diese auch zu funktionieren.

    3. Entstammt diese Plakette noch einer Rechtsregelung der DDR (welche bekanntermaßen ja seit "einiger Zeit" nicht mehr existent ist) und ist somit Geschichte... Rechtsnachfolger war die StVZO (WEST) aber durch die Fahrzeugklasse unterliegen die Vögel der Offiziellen TÜV-Regelung nicht.

    Kurzum: Die Schwalben haben nur in einem Verkehrssicheren Zustand zu sein.

    Ohne Blinker und gescheite Reifen ist das nicht der Fall und die Mängelanzeige war mit 60 Ocken fällig.

    Wem das nicht passt kann ja gerne nach USA oder Afrika auswandern wo es keine Wutz interessiert ob etwas abgefahren, porös oder nichtblinkend ist.

    Cheers

  • Hier mal der §28 StVZO der DDR auszugsweise:
    Abs.:1 ....können die zugelassenen Kraftfahrzeuge und deren Anhängerfahrzeuge technisch überprüft und registriert werden.
    Die zu überprüfenden Fahrzeuge und die Überprüfungszeiten bestimmt der Minister des Inneren und Chef der Deutschen Volkspolizei im Einvernehmen mit dem Ministerium für Verkehrswesen.........die Überprüfungszeiten sind in der Tagespresse zu veröffentlichen.


    Alles in allem war das eine Kann-Bestimmung, ich habe jedenfalls zu DDR-Zeiten nie etwas von einer zwangsweisen Überprüfung mitgekriegt.
    Man muß auch nicht jeden Pups über ein Gesetz regeln.


    Außerdem konnten die gesellschaftlichen Kräfte (Verkehrsicherheitskollektiv bzw. Verkehrssicherheitsaktiv) diese Kontrollen durchführen. Ärger gab es höchstens mit der Versicherung bei einem Unfall wenn die Kiste nicht verkehrssicher war.


    mfg Gert

    • Offizieller Beitrag

    Wenn man Google nach "TÜV in der DDR" fragt (ich weiß, ein völlig abwegiger Gedanke), findet man z.B. dies: TÜV-Prüfsiegel der DDR


    Allerdings stolpere ich ein wenig über das "periodisch"... das kann ja genausogut "alle 20 Jahre" heißen. Wie oft also die Volkspolizei da was bekannt gemacht hat, hab ich noch nicht herausgefunden.


    Und Tante Edith fügt hinzu, dass es sogar hier im Nest was gibt: http://www.schwalbennest.de/si…v-pruefzeichen-69366.html

  • Der Durchmesser der Abbildung hat 3 cm. Es ist aber noch eine kleine durchsichtige Umrandung vom ca. 1mm um das Siegel herum.
    Ist auch mehr ein Wasserabziehbild, als ein Aufkleber.


    Grüße,
    Schwalbenchris

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