• Nö schrott ist aus metall und bringt bei der verwertung kohle
    plastik kann man froh sein das man das zeug umsonst los wird :D



    bambam

    Ick hab doch keine Ahnung . Und davon viel.

  • so mal wieder zurück zum Thema.


    war heute beim TÜV und habe mir die Zündung über eine Abnahme nach §21 Abnehmen lassen. So bin ich auf der sicheren Seite, da es mir ein amtlich anerkannter Prüfer schriftlich genehmigt.


    Hier mal das Gutachten


  • Bummipol: 30,50€


    Rossi: hatte alles von der Vape mit und damit gilt dies für die (awohl sowas auch egal sein dürfte, da bei fahrwerken oder felgen auch meist nicht der hersteller mit reingeschrieben wird).
    es ist jetzt also bei mir eine 12V Anlage erlaubt.

  • Das hättest Du Die schenken können , 12 Volt eintragen zu lässen :wink:
    Das darfst Du auch ohne Tüv abnahme , grins , Du musst die Vape eintragen lassen , was jetzt übrigens locker geht .
    mfg

  • also ich war mit den "ganzen" unterlagen der Vape da, also diese pdfs von deren homepage und dem schaltplan von harry.


    dann wurde ein lichtcheck gemacht, ob alles funzt, kurz den deckel ab und geschaut, ob auch wirklich der Rotor verbaut ist wie in den Datenblättern und dann hat er mir den zettel gegeben.


    somit ist die 12V zünd (was wichtig ist, da ABE beeinflussend) und lichtanlage abgenommen.
    es steht nicht expliziet vape drin, aber ne eingetragene 12V Zündung ist schonmal mehr wert im fall eines falles, als garnichts.


    desweiteren gibt es expliziet für die schwalbe meines wissens nur die Vape.
    die PVL würde es auch noch geben, jedoch nicht so verbreitet und im endeffekt auch eine "Straßenzündung"
    oder eine RZT ist aber eine rennzündung und hat dann meist keine Lichtspulen, oder nur kleine um eine kleine grundversorgung an licht zu erhalten. (quasi ne fräggel lösung)


    der Einbau einer 12V aus der S51 oder SR50 ist glaube ich zugelassen, da diese ja im selben motor eingesetzt wurden (zumindest bei den 2er schwalben) und somit eine abnahme schon zu DDR zeiten erfolgte.

  • Hallo zusammen,


    ich habe mal eine kleine Frage. Ich habe eine S51/1 B gekauft und festgestellt, dass anstatt einer 12V Unterbrecher nun eine 6 V Unterbrecher verbaut ist. Die Papiere des KBAś sagen aber 12 V. Die haben mir mit den Papieren damals nach der Beantragung ein Schreiben beigelegt, dass bei Änderungen am Fahrzeug die ABE erlischt und damit auch der Versicherungsschutz.


    Muss ich diesen Umbau also eintragen lassen? Was ist, wenn ich auf eine 12V DDR Elektronik umbaue?


    Notwendig hin oder her - mir geht es um den Versicherungsschutz, der ja an eine gültige ABE gebunden ist.


    Dank und Gruß

  • Der Umbau der Zündung von 12 auf 6V müsste freigegeben sein, du darfst ja auch den Motor der S50 reinhängen, der nunmal nur mit 6V-Zündanlagen zu haben war. Da erlischt nichts weiter, das ist so okay. Und bei der Rennleitung wird da auch keiner nachschauen was da nun für ne Birne drin ist, denen ist nur wichtig, dass die Funzel funzelt.
    Gegebenenfalls machst du dich mal auf die Suche nach einer Liste der freigegebenen Umbaumaßnahmen, da solltest du fündig werden und diese im Zweifelsfall vorlegen können bzw. mit dir führen.

    Mitm Öl nich sparsam sein, auffe Reise.

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