Hallo zusammen,
wer weiß, wo es im www Betriebsanleitung, Ersatzteilkatalog, o.ä.
für Jawa 50-20 zum runterladen gibt ?
Gleich mal zwei Fragen :
Gemisch 1:33 oder 1:25 ?
Gibt es eine Rahmen-Nr. / FIN ?
Nicht schön aber komplett !
Hallo zusammen,
wer weiß, wo es im www Betriebsanleitung, Ersatzteilkatalog, o.ä.
für Jawa 50-20 zum runterladen gibt ?
Gleich mal zwei Fragen :
Gemisch 1:33 oder 1:25 ?
Gibt es eine Rahmen-Nr. / FIN ?
Nicht schön aber komplett !
Hallo,
Ich glaube die fährt 1:25, selbst für den Mustang war noch 1:25 vorgeschrieben. Es soll aber wohl auch mit 1:33 gehen.
Für kataloge und so klick dich mal hier: http://www.mz-b.de/jawa/djawa.htm ganz rechts unter Jawa-Gemeinschaft durch die Links.
Hier http://www.jawamoped.com/html/manuals.html gibts Handbücher in engelländisch.
So gut die großen Jawas waren, die Mopeds sind alle ziemlich mißraten
mfg Gert
Danke für die schnelle Antwort.
Bei den englisch-sprachigen Sachen habe ich einiges gefunden.
Gerade weil die kleinen Dinger verrufen und etwas "schrullig" sind,
gefallen sie mir wieder - und selten sind die allemal.
Motor luftgekühlter Zweitaktmotor
Zylinderzahl 1
Bohrung 38 mm
Kolbenhub 44 mm
Hubraum 49,9 ccm
Verdichtung 9,5 : 1
Höchstleistung des Motors 4 PS bei 6500 U/min
Fassungsvermögen des Kraftstoffbehälters 5,5 l
Höchstgeschwindigkeit bei Belastung 80 kg 65 km/h
Größte Steigfähigkeit 26 %
Eigengewicht (ohne Kraftstoff) 65 kg +/- 2 %
Tragfähigkeit (Nutzlast) 160 kg
Durchschnittlicher Verbrauch mit 1 Person: 2,3 l / 100 km
mit 2 Personen: 3,2 l / 100 km
Zündmagnet 6 V mit Windungen für Speisung der Zündspule, der Scheinwerferglühlampe 15/15 W und der Schlusslichtlampe 5 W
Zündspule 6 V, 02-9211.04
Zündkerze PAL 14-7-R mit Entstörwiderstand
Braucht man für die Jawa 50-20/21/23/05 einen Motorradführerschein? Oder gilt für diese das selbe wie für Simsons?
Wenn dein Exemplar nachweislich in der DDR schon auf der Straße war ("vor dem 1.3.1992 auf dem Staatsgebiet der ehem. DDR in Verkehr gebracht"), dann könnte es unter die Bestandsschutz-Regelung fallen - sonst garantiert nicht.
Zitat von Schwarzer_PeterWenn dein Exemplar nachweislich in der DDR schon auf der Straße war ("vor dem 1.3.1992 auf dem Staatsgebiet der ehem. DDR in Verkehr gebracht"), dann könnte es unter die Bestandsschutz-Regelung fallen - sonst garantiert nicht.
Naja... Auf der Seite KBA wird dein Problem gelöst:
http://www.kba.de/cln_005/nn_1…/kraftraeder__inhalt.html
Wobei es Sr50/1CE auch mit 60km/h gibt. Das hängt vom Baujahr ab. Unser 90er Sr50/1 CE hat definitiv noch den alten Auspuff und alten motor und fällt unter die 60km/h regel.
Führerschein wird genauso unter §76 FEV fallen, die alten Jawas gab es nicht mehr nach der Wende.
MfG
Tobias
Angeblich fährt die Jawa 50-20/23 65km/h
das würde doch heissen, dass sie nicht unter die Regelung(Bestandsschutz) fällt?!
Noch habe ich keine. Gefällt mir aber gut das Teil (schön nicht schön )
Hi,
im Handbuch steht was von 37mph. Das macht 59.55km/h
MfG
Tobias
Auf
http://www.ho.rapauli.de/1.pdf
steht auf Seite 7 unter Technische Daten
Wenn das stimmen sollte wäre das doch mit dem Einigungsvertrag nicht abgedeckt - oder?
59,55 wäre für mich schon besser
Wenn das Teil in dieser Ausführung eine DDR-Betriebserlaubnis hatte, dann war das dort so in Ordnung und ist es damit heute auch noch. Wie gesagt, schlimmstenfalls musst du in irgend einer Form belegen können, dass dein Exemplar tatsächlich zu DDR-Zeiten in der DDR gefahren wurde.
Ok - Danke. Dann weiss ich bescheid.
Jetzt muss ich nur noch so ein Teil finden
man kann für die jawa fuffis auch beim kba ne neue betriebserlaubnis bestellen. das ginge wohl nicht wenn die nicht auch unter diese ddr regel fielen.
Zitat von möffiman kann für die jawa fuffis auch beim kba ne neue betriebserlaubnis bestellen. das ginge wohl nicht wenn die nicht auch unter diese ddr regel fielen.
Das sind doch Äpfel (Ausstellung von ABE) und Birnen (zulassungsrechtliche Gleichstellung)... Und wenn mans genau nimmt, kommen noch Orangen (führerscheinrechtliche Einordnung) dazu.
Möglicherweise habt ihr ja Recht und die Jawa ist tatsächlich gleichgestellt*, aber allein aus der Tatsache, dass das KBA da Papiere ausstellt, würde ich das nicht ableiten.
MfG
Ralf
*) Dazu müsste man nur abschließend klären, ob die Jawa ein "Kleinkraftrad oder Fahrrad mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik" war. Über die Geschwindigkeit schweigt sich §76 8 c) FEV ja aus...
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