Hi ich wollte mal wissen wie es ist wenn ich in Österreich und der Schweiz mit dem Motorad auf der autobahn bin brauch ich da auch eine Viniette?
mfg Chris
Hi ich wollte mal wissen wie es ist wenn ich in Österreich und der Schweiz mit dem Motorad auf der autobahn bin brauch ich da auch eine Viniette?
mfg Chris
Gilt da nicht auch die Regel "mind. 61Kmh eingetragene Höchstgeschwindigkeit"?!
Österreich: http://www.vignette.at/index.php?idtopic=59
Schweiz darfst du selber googlen :wink:
MfG
Ralf
Zitat von ProfÖsterreich: http://www.vignette.at/index.php?idtopic=59
Schweiz darfst du selber googlen :wink:
MfG
Ralf
Danke
ZitatBei Motorrädern ist die Vignette auf einen nicht leicht auswechselbaren Teil zu kleben
also nicht mit ner MZ fahren
In einem der beiden Länder wird der A1 mit 16 Jahren nicht anerkannt soweit ich mich erinnere, schau mal beim ADAC wenn du noch nicht 18 bist. Nicht das du dich wunderst! ....oder war es Holland??????
Zitat von ProfÖsterreich: http://www.vignette.at/index.php?idtopic=59
Schweiz darfst du selber googlen :wink:
MfG
Ralf
Zitat :
Von der Vignettenpflicht ausgenommen sind:
* Heeresfahrzeuge (§ 2 Abs. 1Z38 KFG 1967)
* Kraftfahrzeuge, an denen gemäß § 20 Abs. 1 lit. d und Abs.5 KFG 1967, BGBl. Nr. 267, Scheinwerfer oder Warnleuchten mit blauem Licht sichtbar angebracht sind
* Kraftfahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Zollverwaltung, der Justizwache, ausländischer Sicherheitsbehörden gemäß § 2 Abs. 3 Polizeikooperationsgesetz, BGBL Nr. 104/1997 in der derzeit gülgitgen Fassung sowie ausländischer Zoll- und Justizbehörden.
Zitat Ende
Ergo muß eine VoPo-MZ keine Vignette haben. Ebenso wenig, wie NVA-MZs.
In Österreich kauft man sich die Vignette und bappelt die an den unteren Gabelholm. Neben das Pickerl - also wann das Motorrad wieder zum Tüv muss, das kleben die nämlich nicht aufs Kennzeichen.
unleash, Österreich
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