Vor Gericht- Eure Meinung ist gefragt

  • Hi Jungs,
    wie es schon in der Überschrift steht möchte ich eure Meinung hören.
    Zu folgendem Fall:
    Ich wurde dieses Jahr von der Polizei ohne gültigen Versicherungsschutz gepackt. Die Versicherung war drei Tage abgelaufen und da haben die Bullen meine Personalien und Papiere aufgenommen und alles ans Verkehrskommissariat weitergeleitet.Vor zwei Wochen habe ich dann ein Schreiben bekommen, in dem mir die Möglichkeit eingeräumt wird Stellung zu beziehen.
    Hab gerade eben meine Stellungnahme fertig geschrieben (von wegen: Schüler wohnt ländlich muss in die Schule kommen, habs vergessen, bin ersttäter Ersttäter, mach so was nie wieder .... usw.).
    Jetzt ist mir aber aufgefallen, dass die meinen Rollertypen (Schwalbe Kr51/2E) falsch mit KKR bezeichnet haben (waren die Grünen zu dumm das richtig abzuschreiben?).
    Daraufhin bin ich aktiv geworden und hab die Mutter von meinem Freund (Anwältin) angerufen und mich erkundigt. Mir bleiben jetzt zwei Möglichkeiten:
    1) Ich schick mein Schuldeingeständnis in Form von meiner Stellungnahme zu den Grünen und hoffe auf eine geringe Strafe, oder
    2) ich sage denen garnichts und erst wenn ich vorm Richter stehe sag ich dann, dass ich so einen Roller gar nicht besitze und alles sowieso Humbug sei, weil es nicht einmal einen solchen Rollertypen gibt. Auf diese Weise könnte ich Glück haben und freigesprochen werden.



    Was würdet ihr an meiner Stelle tun? Abschicken oder gar nichts sagen?



    1PS: Bitte schnell, muss das Schreiben nämlich spätestens heute Nacht um 12 Uhr im Präsidium abgegeben haben.
    2PS: Bitte nur ernst gemeinte Antworten.

  • Schuldeingeständnis einschicken. Denn, du hast Scheisse gebaut und nun sollst du dafür gerade stehen.


    Und wenn Aussage gegen Aussage steht hat immer der ehrenwerte Polizist recht.


    mfg


    EDIT: Und das sein Kennzeichen abläuft weiss man auch im Voraus. Ist ja jedes Jahr gleich.

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    naja, die haben dich ja mit dem Fahrzeug angehalten und auch das alte Kennzeichen aufgeschrieben. Und dann ist da noch die Aussage des Polizisten, dass es eine Schwalbe war.
    Für so dämlich halte ich keinen Richter.


    Und wer so verpeilt ist, sein Kennzeichen zu überziehen, muss hat mit der Strafe rechnen.


    Just meine Meinung,


    Tobias

  • KKR steht in dem Falle für "Kleinkraftrad"...


    und selbst wenn der Bulle "Elefant" geschrieben hätte - da wirst Du wohl um eine kleine Geldstrafe oder Sozialstunden nicht rumkommen.


    Ausserdem schicken Dir die Versicherungen doch immer eine Erinnerung per Post, dass Du ein neues Kennzeichen benötigst...selbst aufs Land.
    Kennzeichen gibts auch ab Anfang Februar, ebenfalls per Post.


    Da haste echt Pech gehabt, sorry!


    ...wird schon nich so teuer


    :wink:

    Grob gesagt, Drehzahl ist das was Dir in den Ohren pfeift. Drehmoment ist das, was Dir die Falten ausm Sack zieht!

  • Ich denke auch, dass es nicht gut ankommt da auf zickig zu schalten.


    Das gleiche ist vor ein paar Jahren nem Freund passiert. Der hatte Glück. Hat zwar ne Anzeige bekommen. Das Verfahren wurde aber eingestellt.
    Ansonsten ist da wahrscheinlich schon ein Punkt drin.


    Gruß
    Andi

  • Also wie ich allgemein feststelle seit ihr dafür die Stellungnahme abzuschicken und auf eine mildere Strafe zu hoffen. Der Ansicht bin ich eigentlich auch man möchte ja niemanden zum Gegner der über einen entscheidet.
    ABER: wenn es dass Moped womit ich die Straftat begangen haben soll nicht einmal gibt, wie soll man mich dann für die Straftat verantwortlich machen?
    Ich besitze nunmal keine KKR 50 mit der ich diese Straftat begangen haben könnte!


    @ Kub: Bist du dir sicher, dass das erste K für Kraftrad steht und die Polizei somit richtig gearbeitet hat, dass ich das "Kraftrad Kr 50" besitze? Und wenn ja, müssten die Polizei nicht Kr51/xx also den ganzen Namen angegeben haben? Kleinkraftrad Kr 50 ist doch falsche, hab ja eine Kr51/xx.


    Was sagt ihr dazu? (hoffe die Argumentationsstruktur ist verständlich geworden)



    PS: das ich mir den Ärger hätte sparen können weis ich, aber man hat ja sonst nichts zu tun als Schüler . :wink:

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt zeig, dass du nen Arsch in der Hose hast und zu dem stehst, was du angestellt hast. Es ist ja wohl mehr als lächerlich, wegen so einem Tippfehler auf Einstellung des Verfahrens zu hoffen.


    Sowieso schön, dass dir das alles jetzt kurz vor knapp einfällt, die Aufforderung zur Stellungnahme wird ja sicher nicht erst gestern gekommen sein... :roll:


    MfG
    Ralf

  • Du hast doch gar keine Chance, aus der Sache rauszukommen. Wenn Du behauptest, Du besitzt eine KKR 50 nicht, wirst Du Dich fragen lassen müssen, was es denn dann für ein Möp ist/war. Denn dass Du auf einem Möp mit abgelaufenem Versicherungsschutz angehalten worden bist, steht ja wohl außer Frage, oder willst Du das auch noch bestreiten? Das glaubt Dir sowieso keiner. Der Schreibfehler würde sich also als solcher entlarven, und ist dann auch nicht entscheidend. Oder meinst Du, wenn in einer Ladung zur Verhandlung ein Buchstabe Deiner Adresse falsch ist, bist Du nicht gemeint und kannst fernbleiben?
    Du kannst versuchen, das ganze auf Fahrlässigkeit zu machen (hab´s vergessen...) aber das ist alles. Sobald Du aber anfängst, zu erzählen, ich hatte die Versicherung vergessen, aber ich brauch doch das Moped und bin deswegen trotzdem gefahren, steht Dein Vorsatz fest. Nur mal so ...
    § 6 PflichtversG


    @ Prof: Die Aufforderung kam vor zwei Wochen, hihi. Was ist mit Deinen Augen?


    Gruß aus Sachsen

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

  • Wenn man Mist baut sollte man dazu auch stehen.
    So sehe ich es.
    Nun aber das große "ABER".
    Ich arbeite selber in einer Behörde.
    Keiner ist verpflichtet, eher im Gegenteil sich selber anzuklagen.
    Du musst keine Aussage machen.
    Ich würde einfach abwarten und die Strafe ohne gezetere annehmen.


    Wenn du kein guten Grund und den hattest du 100%ig nicht ohne Versicherungsschutz zu fahren dann schreibe nichts.


    Und auf dem KKR würde ich erst gar nicht rumreiten. Führt zu nichts und zeigt denen nur, dass du uneinsichtig bist und ablenken willst.


    Ciao

  • @ Kub: Bist du dir sicher, dass das erste K für Kraftrad steht und die Polizei somit richtig gearbeitet hat, dass ich das "Kraftrad Kr 50" besitze? Und wenn ja, müssten die Polizei nicht Kr51/xx also den ganzen Namen angegeben haben? Kleinkraftrad Kr 50 ist doch falsche, hab ja eine Kr51/xx.


    Das erste "K" steht logischerweise für "Klein"...heisst doch KleinKraftRad :roll:


    Unabhängig davon, auf was für einem Feuerstuhl Du da unterwegs warst:
    Widerspruch dürfte so ziemlich erfolglos sein, weil ein klarer Tatbestand des Fahrens ohne gültigen Versicherungsschutz besteht.


    Kannst mal hoffen, dass Du da keinen Ärger bekommst von wegen Probezeit
    ...aber wie gesagt, ist sicher als Ersttäter alles halb so wild.


    Kopf hoch, neues Kennzeichen montieren und weiter gehts!

    Grob gesagt, Drehzahl ist das was Dir in den Ohren pfeift. Drehmoment ist das, was Dir die Falten ausm Sack zieht!

  • Jo KKR50 würde auch meiner Meinung nach einfach für nen 50er Kleinkrafkrad stehen.


    Also du wurdest mit ner 50er angehalten und nicht mit ner Mofa oder Krankenfahrstuhl :wink:

  • ... und mach dir keine Gedanken falls deine Schwalbe auch noch beschlagnahmt und eingezogen wird.
    Im Knast kannste die ja sowieso nicht fahren :D und schmerzfrei auf der Mopedsitzbank sitzen könntest du nach den ersten Tagen im Knast ohnehin nicht mehr. :)) :))


    PS: Gib Bescheid, in welche JVA du kommst. Dann schreiben wir dir mal 'ne Karte aus dem Schwalbennest. :)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Dummschwaetzer

    ... und mach dir keine Gedanken falls deine Schwalbe auch noch beschlagnahmt und eingezogen wird.
    Im Knast kannste die ja sowieso nicht fahren :D und schmerzfrei auf der Mopedsitzbank sitzen könntest du nach den ersten Tagen im Knast ohnehin nicht mehr. :)) :))


    PS: Gib Bescheid, in welche JVA du kommst. Dann schreiben wir dir mal 'ne Karte aus dem Schwalbennest. :)


    Ich hoffe ja nicht nach Bautzen.... da gibt es dann spezial-Schwalbennest-Behandelung.


    :smokin::smokin::smokin::smokin:


    MfG


    Tobias

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Matthias1

    @ Prof: Die Aufforderung kam vor zwei Wochen, hihi. Was ist mit Deinen Augen?


    Ja, hihi, das hab ich auch gelesen. Aber ich frag mich, warum der Kollege dann hier 12 Stunden vor Fristende fragt, was er machen soll. Er wird ja nicht 14 Tage an dem Ding getippt haben, um dann zu merken, dass er nicht weiter weiss...


    Mehr wollt ich eigentlich gar nich sagen.


    MfG
    Ralf

  • Zitat von Kub

    Ausserdem schicken Dir die Versicherungen doch immer eine Erinnerung per Post, dass Du ein neues Kennzeichen benötigst...selbst aufs Land.
    Kennzeichen gibts auch ab Anfang Februar, ebenfalls per Post.


    seit wann gibts denn ne schriftliche erinnerung? hab ich noch niiie gekriegt :roll:

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