Kindersitz für S50

  • Hallo,


    ich hab gesehen das es für die S50 auch einen Kindersitz gibt. Nur leider kann ich mir unter dem Bild von dem bloßen Gestänge nicht wirklich viel vorstellen. Wird das vorne befestigt, oder hinten? Kennt zufällig jemand einen Link, wo eine S50 mit Kindersitz drauf zu sehen ist?


    Liebe Grüße,


    Melchen

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Melchen,


    im Buch "Ich fahre ein Kleinkraftrad", 7. Auflage ist auf Seite 29 ein Bild vorhanden.


    Daraus ist nur ersichtlich, dass eine Art Drahtbügel als Haltegriff am Lenker befestigt wird und zwischen Tank und Zylinder ein Gestänge mit zwei Fussrasten montiert wird. Leider ist für beide Teile die Befestigung nicht ersichtlich.


    Peter

  • Hallo Peter,


    Danke für die Antwort. Leider habe ich das Buch aber nicht. ;(
    Schade, denn wenn das eine günstige, sichere und auch zugelassene Alternative zu dem teurem Roller Kindersitz gewesen wäre, dann hätte das schon viel geholfen. Allein Helm, Hose und Jacke würden schon knapp 300 Euro kosten.


    Wir möchten nämlich unser 3 1/2 Jahre altes Kind gern mal auf dem Moped mitnehmen und nicht nur immer auf dem Hof mit ihm fahren. Aber so ganz ohne "Sicherung" ist uns das zu gefährlich. Momentan sitzt er immer noch vorne, wenn er mit Papa über den Hof fährt. Aber im Internet hab ich nun gelesen, daß ein Kind hinten in einem speziellen Sitz sitzen muß und zudem eine Speichenverkleidung notwendig ist, damit die Füße nicht hineingeraten können. Ich wüsste gar nicht wie ich an meiner Simson eine Verkleidung anbauen sollte?
    Und sind die Schwalbe-Kindersitze auch verboten, wenn ein Kind nur hinten sitzen darf, oder wie ist das?
    Mir Persönlich wäre es lieber, wenn ich mein Kind vor mir hätte, statt hinten, wo ich nicht oder nur schlecht hingucken kann.


    Liebe Grüße,


    Melchen

  • Ich weiß nicht, ob das überhaupt zulässig ist. Das mit der Speichenabdeckung ist mir von Fahrrädern geläufig. Auch wird gerne erzählt, dass beim Fahrrad der Kindersitz hinten sein muss oder soll, aber es gibt mittlerweile wieder welche für vorn, die auch viel stabiler sind, und dem Kind macht das auch viel mehr Spaß. Aber auf´m Moped? Muss das sein? Wäre mir viel zu gefährlich, und für ´ne Spaßrunde (mehr wird´s ja wohl nicht sein) auch viel zu aufwändig. Kauf dem Kleinen ein Fahrrad, da kann er selber was tun.


    Gruß, Matthias

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

  • Der linke Bügel wird wird als Haltegriff für das Kind vorn oben auf die Lenkerbefestigungsschellen mit draufgeschraubt. Die Fußstützen rechts werden am S50-Rahmen unterhalb des Tanks montiert (dazu muß der Tank mal kurz abgebaut werden). Das Kind selber sitzt zwischen Tank und Fahrer mit vorn auf der Sitzbank.
    Helm auf (mit Visier) Nierengurt drum und ab geht die Luzi. Spaß ohne Ende. :)


  • Zitat von Dummschwaetzer


    Helm auf (mit Visier) Nierengurt drum und ab geht die Luzi. Spaß ohne Ende. :)


    denkt auch mal jemand dran, wie das kind aussieht, wenn es mal unfreiwillig absteigt, oder abgestiegen wird.

  • Hallo,


    heute war ich bei der Polizei, um mich danach zu erkundigen ob man ein Kind auf dem Moped mitnehmen darf und ob dieser Kindersitz für die S50/51 erlaubt sei oder ich doch diesen Rollersitz für hinten brauche.
    Daraufhin wurde ich erstmal ordentlich zusammengesch...., was mir denn einfällt und wie Verantwortungslos ich sein könne....bla...bla.... Ende vom Lied: Ich sollte mich beim Tüv oder ADAC erkundigen. Da war ich ja erstmal ziemlich angenervt, aber gut, vielleicht sind die beim Tüv ja etwas netter...
    Also hab ich beim Tüv angerufen und da das gleiche Spiel: Sofortige Unfreundlichkeit bis fast schon zur Beleidigung!! :shock:
    Klar, ist es gefährlich auf einem Moped zu fahren! Ich hab da ja auch als Selbstfahrer ordentlichen Respekt vor. Und würde mir die Sicherheit gänzlich am A.... vorbei gehen, dann hätte ich mich nicht nach diesem Kindersitz erkundigt und unseren Sohnemann einfach auf's Moped gesetzt und wäre losgefahren. Womöglich auch noch ohne Helm und mit 60 Sachen über die Landstrasse.
    Erstens möchten wir keine großen Strecken mit Kind fahren, 2. nur auf "Schleichwegen", 3. nicht schnell und 4. auch mit den richtigen Klamotten (sprich neuer Helm, Hose, Jacke usw..) und zwecks noch mehr Sicherheit eben auch diesen Sitz. Ich konnte ja nicht ahnen das man gleich als eine Art Verbrecher abgestempelt wird, nur weil man überhaupt auf die Idee kommt ein Kind mit auf ein Moped zu nehmen.


    Liebe Grüße,


    Melchen

    • Offizieller Beitrag

    Melchen,


    nimm das nicht persönlich! Das als Erstes.


    Da die vom Dummschwätzer abgebildeten Teile meines Wissens Original sind, haben die sicher auch eine allgemeine Betriebserlaubnis vom KTA der DDR. Damit sind die (immer vorausgesetzt es sind Originalteile) auch verwendbar/zugelassen und Du kannst Dein Kind damit auf dem Moped spazierenfahren. Daß Du das Kind lieber vor Dir sitzen hast (und damit in Deinem Blickfeld) ist durchaus nachvollziehbar. Deine Verantwortung für Dein Kind ist sicher keinem so bewußt wie Dir!


    Die Reaktion von Pozilei und TÜV kann ich sogar auch nachvollziehen - allerdings herrscht da wohl eine Menge Unwissenheit und damit Unsicherheit bei denen vor.


    Qdä

  • Ach so, hatte ich vor lauter Aufregung vergessen: Also laut Tüv darf man sein Kind mitnehmen, solange gesichert ist, daß die Füße nicht in die Speichen geraten können. Ob dieser Sitz nun auch Zugelassen ist, konnte ich leider nicht mehr erfahren, weil der nette Herr da schon den Hörer aufgeknallt hatte.


    Ich Persönlich finde den Simson Sitz "sicherer" als den von der Firma Stama....
    Bei diesem Rollersitz sind einfach nur Gurte mit Fußschlaufen, der ganze Sitz wird nur mit Gurten am Motorrad oder Roller gesichert und man sieht nicht was hinten passiert.
    Bei dem Simson Sitz ist der Vorteil das er fest mit dem Rahmen verbunden ist, die festen Fußstützen und man sieht was vor einem passiert.
    Und wie gesagt, wir wollen wirklich nicht schnell fahren!!!!


    Dieses ewige auf dem Hof gefahre regt auch schon die Nachbarn etwas auf weil unser Sohn nicht genug davon bekommen kann.


    Lieben Gruß,


    Melchen

  • Melchen, das abgebildete Teil ist ein Originalteil für Simson S50 / S51 und hat, wie QdÄ. schon schrieb auch eine KTA-Betriebserlaubnis. Zugelassen für Kinder bis 7 Jahre.


    Dumcke hat diesen Kindersitz auch als Neuteil im Sortiment.


    In der DDR wurden früher auf diese Art wahrscheinlich 'zigtausende Kiddis frühmorgens sicher zum Kindergarten und nachmittags ebenso zurück gebracht und die hatten jede Menge Spaß dabei. Zugegebenermaßen werden damals auf den holperigen Straßen nicht so viele Autos wie heute rumgefahren sein und ich würde heutzutage wohl mit einem Kleinkind wahrscheinlich auch nicht gerade während der "Rush-Hour" durch SMOG und Feinstaubwolken mit Highspeed über achtspurige Großstadtmagistralen brettern, aber in Kleinstädten oder gar in ländlichen Gegenden hätte ich damit null Probleme. Und die dicke Biene Maja, die klatscht ja heutzutage auch nicht mehr mit 60 km/h bei den kleinen Rackern ins Gesicht und sorgt für Mißvergnügen und allgemeine Unruhe in der ersten Reihe, sondern macht nur noch kurz "plopp" auf'm Visier und dann geht's weiter. :D


    Nur Mut Melchen, diese Teile sind sicher und haben sich vielfach bewährt! :)

  • Hallo Ihr Simsonfahrer!


    Da ich ja nix illegales machen möcht, hab ich nochmal jemanden beauftragt der einen netten Tüv-Menschen kennt und darum gebeten das er doch mal nachfragt ob dieser Sitz nun noch erlaubt ist. Laut Tüv ist diese KTA-Nummer nicht mehr gültig und somit der Sitz auch nicht. Aber es kann doch nicht sein das alle Teile mit dieser KTA-Nummer nicht mehr benutzt werden dürfen.
    Nun bin ich ein wenig verunsichert ob ich überhaupt diesen Sitz kaufen sollte. Denn die Polizei hier vor Ort war ja schon allein bei der Frage nach diesem Sitz mehr als unfreundlich und da mag ich dann auch gar nicht dran denken was uns dann allen blüht, wenn wir mit einem Kindersitz durch die Gegend fahren der keine Zulassung hat!


    Weiß jemand wo ich etwas darüber finden könnte?


    Liebe Grüße,


    Melchen

  • Im Archiv des ehemaligen KTA in Dresden muß es irgendwo diese alte DDR-Betriebserlaubnis geben. Zuständig dafür ist jetzt das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg bzw. deren Außenstelle in Dresden.
    Ruf einfach mal beim Kraftfahrtbundesamt an, frag dich zum kompetenten Sachbearbeiter durch und laß dich nicht von der Telefonistin mit unterdurchschnittlichem Hauptschulabschluß sinnlos volllabern oder gar abwimmeln.

  • Hallo Melchen


    Ich selber fahre auch eine S51 mit dem orginalen Kindersitz, mein Sohn (5j) fährt sehr gerne mit und sitzt da auch bequem und sicher.
    Wir fahren gemeinsam auch mal Längere Touren und es gab nie Probleme, weder beim fahren selber, noch mit der Polizei.
    Sogar beim SIMSON Treffen in Suhl fahren wir im Convoi mit (da kommen schnell mal 70km an einem Tag zusammen).
    So viel erst mal dazu.


    Zum Rechtlichen:


    KFZ Anbauteile die in der DDR zugelassen waren, und eine KTA Nummer haben sind auch heute noch zugelassen, da es für die KTA Nummern einen Bestandsschutz gibt.


    Wichtig ist hierbei allerdings, das das Bauteil ein ORGINAL ist und einen eingeschlagene KTA Nummer hat.


    konkret bedeutet das:


    Ein Kindersitz aus DDR Produktion MIT eingeschlagener KTA Nummer kann ganz legal benutzt werden.


    Ein abselut identich hergestellter Kindersitz aus aktueller MZA-Produktion OHNE KTA Nummer ist ein nicht zugelassenes Bauteil und darf deshalb auch nicht im öffentlichen Strassenverkehr benutzt werden.


    Nachzulesen ist das im Einigungsvetrag.


    Kapitel IX Übergangs- und Schlußbestimmungen


    Anlage I Kapitel XI B III Sachgebiet B - Straßenverkehr


    da steht unter der nummer 26 folgender Text:


    *(26) Nach den mit der Deutschen Demokratischen Republik gemäß dem Übereinkommen vom 20. März 1958 (GBl. II 1976 S. 307, 1978 S. 32, 1987 S. 24) vereinbarten Bedingungen erteilte Genehmigungen und Prüfzeichen für Ausrüstungsgegenstände oder Teile von Fahrzeugen gelten als vorschriftsmäßig im Sinne von § 21a. *


    Ich denke mal, mit diesen Infos solltest du jeden Polizisten überzeugen können



    Mit freundlichem Gruss


    PAPA N A C H T F A L K E

  • Melchen


    Kauf Dir o.g. orig. DDR Kisi und werde glücklich, alles andere was Dir der TÜV und Rennaufsicht erzählt haben und werden, ist Müll.
    Bei o.g. Kisi ist die Betriebserlaubnis auch schriftlich wie auf dem Foto zu erkennen ist dabei und eingeschlagen auf den KISI !
    Glaube dem Nachtfalken.


    Gruß
    schrauberwelt

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