schwalbe auf 125ccm?

  • darf man seine schwalbe auf 125ccm aufrüsten oder muss man da bremsanlage etc vom tüv abnehmen lassen?? das man die 125ccm dann abnehmen lassen muss is kla aber is das überhaupt erlaubt..die schwalbe is ja nich für sowas ausgelegt.
    ps.: führerschein 125ccm hab ich ja
    mfg jens

  • Geh zum TÜV Prüfer deines Vertrauens und beschreibe ihm dein Vorhaben.


    Ich gehe nämlich davon aus dass du dir das gerade mal so überlegt hat.


    Klar muß die Bremsanlage / Reifen / Kette usw die LEISTUNG aushalten.


    125 ccm und 3.6 PS wären kein Problem. Da ändert sich ja nix außer das du zum TÜV mußt alle 2 Jahre.


    Aber selbst 70 ccm ( was mit Simsonmitteln möglch wäre ) mußte eben zum TÜV und alles besprechen.

  • ja es ist mir grade eingefallen woher weißt du das :D
    ok werd demnächs mal beim tüv halten mal gucken was der sagt...
    aber mit den ollen trommelbremsen lassen sich doch keine 125 fahren oder??


    aber nach deinen überlegungen eher unsinnig oder?

  • Kommt auf die Leistung an die der Motor dann leisten soll , daran werden die
    Änderungen ausgemacht , die Du an dem Fahrzeug machen musst .
    Kaum der Rede wert , Bremse , Rahmen und Räder.
    Achso , Auspuff, Gabel , Lenkkopf, Federbeine , Schwingen , Abtrieb

    • Offizieller Beitrag

    Hi,



    ich hab schonmal eine Schwalbe mit 80er Kennzeichen gesehen. Der hatte 70ccm legal eingetragen bekommen.


    In Suhl war auch jemand, der legal 90ccm in einem Beach Racer mit Scheibenbremse eingetragen hatte.


    Die Trommelbremsen und Lenkkopflager, Abtrieb sind auch nicht das Problem, das ist das gleiche wie in der S70. Vordergabel sind auch baugleich mit dem Sperber, der ja auch bekanntlich 70km/h laufen sollte.


    Das Problem wird eher werden den TÜV-Menschen von diesen Tatsachen und dem Rahmen zu überzeugen bzw. zu belegen, dass der Rahmen auch die Leistung/Geschwindigkeit aushält.


    Für sowas sollte man erstmal viele aussagekräftgie Unterlagen sammeln und sich gut auf das Gespräch mit dem Tüver vorbereiten.


    MfG


    Tobias

  • Und eigentlich gehört zu sowas ne Bastelhistorie die auch mal so oder so der TÜV sehen konnte.


    Mein Prüfer kennt mich auch seit CT Restauration / GasAnlageneinbau usw

  • Möglich wäre vieles..theoretisch..aber ob es Sinn macht und der Aufwand (technisch wie finanziell) lohnt, ist die andere Frage. 125ccm sind zumindest bei der Schwalbe meiner Meinung nach viel zu hoch gegriffen. Besonders, wenn die Leistung und Geschwindigkeit nicht arg gedrosselt werden soll. Das Fahrwerk, der Rahmen, Motoraufhängung, etc. sind einfach nicht dafür ausgelegt. Die notwendigen Änderungen kämen quasi einem Rahmenneubau gleich. Mir wäre es außerdem einfach zu riskant, mit soviel Power unterm Schwalbenblech unterwegs zu sein.


    Die Bremsen wären noch am einfachsten so umzubauen, dass sie für höhere Geschwindigkeiten taugen. Man kann eine größere Trommel einspeichen oder gleich auf Scheibenbremse umrüsten. Alles eine elendige Bastelei.


    Ich habe mal bei Ebay einen auf 125ccm umgebauten, tüvgeprüften und zugelassenen Albatros (SR50 Lastendreirad) gesehen. War aber Geschwindigkeitsmäßig stark gedrosselt (glaube unter 60 km/h!). Laut Artikelbeschreibung war der Umbau mit Eintragung recht kostenintensiv.


    Ich denke, die Schwalbe eignet sich mit am schlechtesten für die Aufrüstung in die Hubraumklasse über 70ccm. Aber du kannst ja ruhig mal mit dem Tüvprüfer quatschen. Wahrscheinlich wird er dir nen Vogel zeigen und dich vom Gelände vertreiben, aber fragen kostet ja erstmal nix :D

  • inwieweit muss so ein Tüv-Prüfer eigentlich meinem Hirnriss folgen bzw.,darauf eingehen? Ein Beamter muss das schließlich auch,wird ja auch von meinen Steuergeld bezahlt :wink:


    mfg

  • Hauptsach dat böllert ! :smokin:


    Zitat von schangri

    inwieweit muss so ein Tüv-Prüfer eigentlich meinem Hirnriss folgen bzw.,darauf eingehen? Ein Beamter muss das schließlich auch,wird ja auch von meinen Steuergeld bezahlt.


    Müssen muß der gar nichts, außer sich als Beliehener an Recht und Gesetz, sowie an seine Verwaltungs- und technischen Vorschriften halten.
    Innerhalb dessen hat er nicht selten einen Ermessensspielraum, den er manchmal etwas mehr ausfüllt (z.B. wenn du frisch gewaschen mit gezogenem Seitenscheitel und Krawatte erscheinst und ihm ruhig mit Sachverstand dein Vorhaben erläuterst) und mal weniger (z.B. wenn du dir die Zähne nicht geputzt hast und ihm auf den Schreibtisch kackst oder ihm am Vorabend seine fettleibige Braut ausgespannt hast.). :))

  • Zitat von schangri

    inwieweit muss so ein Tüv-Prüfer eigentlich meinem Hirnriss folgen bzw.,darauf eingehen? Ein Beamter muss das schließlich auch,wird ja auch von meinen Steuergeld bezahlt :wink:


    Denkfehler: Ein TÜV- (Dekra- GTÜ- KÜS etc.) Prüfer ist weder Beamter noch wird er in irgendeiner Form von Steuergeldern bezahlt. Es sind ganz normale Angestellte in ganz normalen Unternehmen (meist GmbH) Die einzigen Beamten in diesem Sektor waren die "Bauräte" der Hansestadt Hamburg und einige Beamten bei der Staatlichen technischen Überwachung in Hessen, beides gibts aber schon einige Zeit nicht mehr.


    Gruss von Frank

  • Aber:


    Ein Angestellter einer TP muss (zumindest glaube ich, das mal so gelernt zu haben) eine vom Kunden "geforderte" Untersuchung (in diesem Fall ja Vollabnahme nach §21 StVZO durch einen aaS) durchführen, Angestellte einer aaÜO (Dekra, KÜS, GTÜ usw.) dürfen Untersuchungen ablehnen.

  • Angestellter einer TP - Vollabnahme nach §21 StVZO durch einen aaS - Angestellte einer aaÜO


    Ähm...ich bitte um verständlichere Aussage für Laien. :|


    Gruß
    Al

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Alfred

    Angestellter einer TP - Vollabnahme nach §21 StVZO durch einen aaS - Angestellte einer aaÜO


    Ähm...ich bitte um verständlichere Aussage für Laien. :|


    Gruß
    Al


    TP Technische Prüfung
    aaS amtlichanerkannter Sachverständiger
    aaUO amtlich anerkannte Überwachungsorganisation



    Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege.


    MfG


    Tobias

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