Anhänger

  • Hab neulich mal ne mail ans KBA geschrieben aber bis jetzt keine Antwort .



    Hab mal wo gelesen (vielleicht sogar in diesem Forum), dass ein anderer die Erfahrung gemacht hat, dass sich KBA Flensburg hierfür "nicht zuständig" gefühlt hat ...?

    => eins ist sicherlich gut für MWH/RB-Besitzer:
    Der Hänger hat eine Typenplakette! Mit Baujahr, Fahrgestellnummer und "BAG-Nummer" (was auch immer das sein mag). Die Kupplung hat ebenfalls was eingestanzt. Wenn man nun noch eine Original-Zugvorrichtung hat, und Blinker, Brems-& Rücklicht gehen, dann hat man ein ganz originales Gespann! Und ich denke, dass ist schon was wert, oder?

    Jedenfalls deutlich besser, als einen Radanhänger oder was selbstgebasteltes hinten dranzuhängen, was man bei so manchem "Scooter" so sieht ...

  • Glaubst du, dass du die die Polizisten so überzeugen kannst. Einen Versuch ist es Wert, aber möchte das Risiko nicht eingehen, wenn es doch noch eine Möglichkeit gibt, die ABE zu besorgen.
    LG Richi

  • Jedenfalls fühlte ich mich deutlich besser als mit Eigenbau, nicht zugelassenen Teilen, oder so...

    Wäre gut, wenn man eine Zulassung oder Kopie bekommen könnten vom MWH/RB - im Internet bekommt man nur Unterlagen für den alten Hänger. Könnt' mir sowas von in den A... beißen, dass ich letztes Jahr mir hab' den Hänger mit Original-Papieren entgehen lassen ... Sowas kommt wohl nie wieder ...

    Alternative Möglichkeit wäre wohl TÜV oder DEKRA, falls die sowas machen. Was sowas wohl kostet? Befürchte, so ne "Einzelabnahme" könnte teuer werden ... ("Meista, kannst' mia mal meine neue Blinkanlaache eintraachen ...??!?")

    • Offizieller Beitrag

    So, ich habe jetzt mal alles, was ich zum Thema Hänger MWH/RB + Kupplung + Anhängezugvorrichtung zusammensammeln konnte, auf meiner Internetseite zusammengetragen. Hoffe, es ist für den einen oder anderen hilfreich!


    Wuisler



    Du hast auf deiner HP Scans von Zeitschriften.


    Prinzipiell nett, aber die KFT gab es bei 1999 und ist jetzt ein Teil der "Autozeitung". Da liegen die Rechte bei der Bauer Media Group. Ich hoffe du hast bei dennen angefragt, ob du das Veröffentlichen darfst, sonst ist mit Pech die Abmahnung plus Unterlassungserklärung schneller da, als dir lieb ist.


    Solche Scans sind immer Kritisch, wenn die Rechtefrage nich genau geklärt ist....


    MfG


    Tobias

  • Ich klinke mich hier mal mit ein...

    Darf man mit einem Sperber auch einen Mopedanhänger der MKH-Serie (außer F) legal ziehen? Der Sperber hat ja eine höhere Höchstgeschwindigkeit, gilt aber immer noch als Kleinkraftrad...

    Gruß schwalbenraser-007

    Schwalbepilot.de | Alles rund um die Simson Schwalbe

  • Wie ist das denn dann bei der S70?
    Ist die auch verboten? Ich meine irgendwo gelesen zu haben das das ginge wenn man den Anhänger
    wie einen Motorradanhänger zulässt?


    MfG


    Matze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!

    • Offizieller Beitrag

    Wie ist das denn dann bei der S70?
    Ist die auch verboten? Ich meine irgendwo gelesen zu haben das das ginge wenn man den Anhänger
    wie einen Motorradanhänger zulässt?


    MfG


    Matze



    Da steht auch nix von im Typschein. der MKH darf nur hinter zulassungsfreien KFZ, also fällt das aus wegen is nicht.


    Man könnte das ding vielleicht per Einzelabnahme zulassen, da müsste man mal den TÜV interviewen. Dann gilt aber diese lustige Regelung mit maximal 50% Leergewicht und 60km/h beim Motorrad.


    Das kannste dann auch wieder knicken...


    MfG


    Tobias

  • nein. Der Typschein verbietet exakt den Sperber. Ausserdem ist der Sperber ein Leichtkraftrad mit 75km/h. Da müsste der Hänger auch zugelassen werden...


    Hallo Rossi,


    dieses Verbot ist allerdings erst später in den Typschein gekommen und wurde begründet mit "den speziellen Vorschriften für den Sperber". Wahrscheinlich ist damit die Lichttechnik gemeint.
    An sonsten hatte man zu Anfang auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h.


    Heute sind einachsige Anhänger hinter Krafträdern genau wie hinter Kleinkrafträdern zulassungsfrei (FZV § 3 Abs. 2 Nr. 2 f) Du brauchst eine Betriebserlaubnis (Nachweis: ABE Kärtchen, Einzel-BE-Kärtchen oder Datenbestätigung) und das Kennzeichen des Zugfahrzeuges muss wiederholt werden.


    Gruss von Frank

    • Offizieller Beitrag



    Das mit den "speziellen Vorschriften" habe ich auch gelesen, ich weiss nur nicht warum. Der Sperber hat doch die gleiche Lichteinheit wie die KR51/1S oder der SR4-4 Habicht.


    MfG


    Tobias

  • Hallo Tobias,


    ich denke, daß die spezielle Abschaltung der Heckbeleuchtung über die Anhängersteckdose und die Ausstattung des Anhängers mit nur einer Heckleuchte mit der Zulassung des Sperbers als Kraftrad (und nicht als Kleinkraftrad) problematisch war.


    Gruss von Frank

  • Hallo, Leute!
    Kann mir jemand von euch sagen, wo man die Betriebserlaubnis für den MKH Anhänger her bekommt?
    Kann man die beim KBA bestellen?
    Wo läßt man die Anhängerkupplung von der Schwalbe eintragen?
    Danke euch mal im Vorraus für eure Antworten!!


    Liebe Grüße Moni

    SIMSON..............................was sonst??

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