Eigentumsnachweis ??

  • Zitat von Matthias1

    Ups, § 935. Das ist dann doch richtig. Mein Fehler.


    Gut, dann verbleiben wir dabei, dass ich zu 100% Recht habe und Du nicht.


    Nicht dass ich darauf bestehen würde oder hier den Klugscheißer raushängen lassen möchte, das liegt mir völlig fern. Und ich möchte Dir auch auf keine Fall zu Nahe treten.


    Aber ich möchte nur vermeiden, dass irgendjemand den Unsinn glauben könnte, den Du ein paar Postings weiter oben geschrieben hast. Das könnte dem Betreffenden im schlimmsten Fall nämlich ganz schöne Probleme bereiten.

  • Ja, entweder sollte ich nicht mehr so spät posten, oder ich werde langsam alt - § 935 BGB sollte eigentlich sitzen. Wo war ich nur mit meinen Gedanken, grübel, grübel ... :?? Also noch mal zur Klarstellung: Im Falle von Diebstahl/ unfreiwilligem Besitzverlust bleibt der Eigentümer auch selbiger.


    MfG Matthias

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

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