Merkwürdeige Ebay-Auktion eines Handy Dummy's

  • der erwerb ist sittenwidrig weil die person die das ding kauft im glauben ist ein richtiges handy zu erwerben,,,,
    das hat was mit treu und glauben zu tun,,,
    BGB 138 (2)ff
    nichtig ist insbesondere ein rechtsgeschäft, duch das jemand unter ausbeutung der zwangslage, der UNERFAHRENHEIT, des mangels an urteilsvermögens oder der erheblichen willensschwäche eines anderen sich oder einem dritten für eine leistung vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, DIE IN EINEM AUFFÄLLIGEN MISSVERHÄLTNIS zu der Leistung stehen.


    soo,,
    und das ganze in verbindung mit § 119 anfechtung wegen irrtums und § 142 § 121
    soo halbwissen vier semester wirtschaftsrecht,,,
    also keine gewähr, ich interpretiere das jedenfalls so,,,

    Man muss die Beute von der Herde trennen ,-)

  • Zitat von Sailorman112

    der erwerb ist sittenwidrig weil die person die das ding kauft im glauben ist ein richtiges handy zu erwerben,,,,
    das hat was mit treu und glauben zu tun,,,


    Achso, nicht nur der Verkauf, auch der Erwerb ist sittenwidrig?


    Zitat von Sailorman112

    BGB 138 (2)ff
    nichtig ist insbesondere ein rechtsgeschäft, duch das jemand unter ausbeutung der zwangslage, der UNERFAHRENHEIT, des mangels an urteilsvermögens oder der erheblichen willensschwäche eines anderen sich oder einem dritten für eine leistung vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, DIE IN EINEM AUFFÄLLIGEN MISSVERHÄLTNIS zu der Leistung stehen.


    :))


    Trifft wohl nichts davon zu! Erhebliche Willensschwäche hast du z.Z., denn du magst uns ja nicht glauben, das es doch ein korrekter Deal ist!

  • ohne worte, ich glaube nicht das ich jemand hier ans bein pinkeln wollte....
    habe einfach nur eine andere meinung als ihr und das ist nun mal ein thema mit verschiedenen lösungen.....

    Man muss die Beute von der Herde trennen ,-)

  • Das mit dem Irrtum ist nicht ganz falsch. Die Definition des Geschäftsirrtum nach §119 Abs. 1 BGB könnt ihr hier nachlesen: http://juristisches-lexikon.ra…ag/Gesch%E4ftsirrtum.html


    Was dann hängen bleibt, ist der Schaden, den er dem Verkäufer ersetzen muß. In unserem Fall hat sich der Verkäufer am Ende seines Verkaufstextes einen gewissen Prozentsatz des Höchstgebotes gesichert.


    Es lohnt sich auf jeden Fall, genau zu lesen, bevor man bietet.

  • Ja, selber schuld, wenn man das Kleingedruckte nicht liest.
    Eine gewollte Täuschung hat meines Erachtens aber dennoch statt gefunden.
    Heutzutage, wo die Dinge keine normale Farbe mehr haben ... heute heißt es Brilliant Blue, Exotic Green ... oder eben Dummy White! :)) Ich kann fast verstehen, wenn manch einer (und ihr glaubt gar nicht wie viele Menschen tatsächlich keinerlei Englisch können und es sich noch nicht bis zu ihnen rumgesprochen hat, was ein Dummy ist) das überliest.
    Und meines Wissens erkenn ich auch bei einem echten iPhone von außen nicht, ob es 8, 16 oder 32 GB hat. Oder täusche ich mich?
    Weshalb wird das bei einem Dummy also explizit erwähnt? Mehrfach sogar.
    Zur Ablenkung vom eigentlichen Inhalt.
    Keine schöne Sache, das.

  • Ich habe dieses Angebot, und das Folgeangebot als Verstoss gegen die Ebay- Richtlinien gemeldet, mal sehen was dabei rauskommt.
    Warscheinlich nix, wie ich Ebay kenne, die verdienen schliesslich ganz schön mit.
    Die Antwort werde ich hier mal posten. :roll:
    Ich hatte mal einen Fall, schon länger her, mit gesicherten Doppelaccounts und gefälligkeitsbietern, die die Preise kurz vor Auktionsschluß künstlich in die Höhe trieben, das ist auch mehr oder weniger im Sand verlaufen. Ein Teil wurde gesperrt, aber die meisten sind immer noch aktiv.

  • Zitat von friends-bs

    gesicherten Doppelaccounts und gefälligkeitsbietern


    Was ist ein gesicherter Doppelaccount? Und wie willst du "Gefälligkeitsbieter" nachweisen?
    Ich habe den Verkäufer mal gespeichert, bin auf die Bewertungen gespannt....

  • Gefälligkeitsbieter, ganz einfach, die Bewertungen querlesen. Das war am Anfang von Ebay leichter, seit das Bewertungssystem geändert wurde, wird es schwierig.


    Jetzt mal die erste Antwort:


    Dem Schreiben ist zu entnehmen, das warscheinlich nicht passiert.


    Und bei dieser Auktion fällt mir auch was auf, wenn ich die Bieterliste durchsehe, und mit anderen ähnlichen Auktionen vergleiche.

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