Simson auf 50 Km/h drosseln?

  • Hallo,
    folgendes:
    Habe meine Schwalbe ( KR 51/1 F) gerade eben zur Reparatur gebracht. Einfach alles mal durch checken und so. Und jetzt hat mir der gute Mann gerade mit geteilt, dass alte DDR Roller laut dem neusten Gesetz nicht mehr die 60 KM/h fahren dürfen, zu mindestens nicht mit dem M Führerschein. Er hat das auch vor kurzem erst erfahren, von einer die den Führerschein gemacht hat.
    Es gibt wohl ein ganz neues Gesetz, wo das nicht mehr drin enthalten ist.


    Wisst ihr da genaueres?
    Wo kann ich das neueste Gesetz im Internet finden?


    Danke schon mal für antworten.


    Gute Fahrt wünscht


    ( der geschockte) Fabi =)

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  • Zitat von Gonzzo

    Schwachsinn, such dir eine andere Werkstatt!


    Demnächst redet dir der Typ ein, das sie auch Feinwäsche zu waschen hat, was?


    Er hat gemeint, dass er sich nicht 100% sicher ist, aber er weis das wohl von einer Fahrschule

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  • Zitat von Schwarzer_Peter

    Bullshit. Die Übergangsregelungen des Einheitsvertrags und der Fahrerlaubnisverordnung gelten, bis die letzte Simson ihrem Fahrer unter dem Arsch zusammengeklappt ist - denn es sind Bestandsschutzklauseln für Fahrzeuge, nicht für Personen.


    http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV76.htm Absatz 8c


    Die ist aber auf dem stand vom 16.1.2009...da muss es auch noch ne neuere geben, oder?

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  • naja vielleicht hats was mit dem führerschein zu tun?
    zwei jahre vor meinem durfte man ja auch noch LKW fahren...


    vielleicht haben die neuen führerschein(klassen) einfach die arschkarte... ka

  • Zitat von Knorz

    vielleicht haben die neuen führerschein(klassen) einfach die arschkarte... ka


    Nein - die geltenden Ausnahmen beziehen sich explizit auf die aktuellen Führerscheinklassen (hier M).


    Nochmal zum Mitmeißeln: Es sind Bestandsschutzklauseln für Fahrzeuge, nicht für Leute - und solange es solche Fahrzeuge gibt, bleibt das stehen. Das sieht man ja auch schön an den immer noch geltenden Sonderbestimmungen für die Höllenmaschinen von kurz nachm Kriech :)

  • Ok danke euch, jetzt bin ich aber beruhigt^^,,,werde trotzdem zur Sicherheit bei der Führerscheinstelle mal anrufen und nachfragen, werde hier berichten was ich erfahren habe


    Gruß Fabi

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  • Und was kommt dabei raus? Entweder wird dir ein sachkundiger Mitarbeiter den Paragraphen vorlesen, den du jetzt schon kennst - oder ein ahnungsloser wird dir den gleichen Unsinn erzählen wie diese Fahrschule.


    Es gilt, was im Gesetz steht, nicht der Sabbel der Exekutive :rolleyes:

  • Druck Dir doch einfach diesen § 76 Nr. 8c aus und wenn Du auf unnötige zwischenmenschliche Interaktionen stehst,
    rennst Du damit halt zur Führerscheinstelle, zur Fahrschule und zur Werkstatt.
    :rolleyes:

  • da is ma wieder jemand beratungsresistent :D


    vorallem müsstest du die Schwalbe auf 45 drosseln.... weil soviel dürfen die Plasteroller von heutzutage nur noch fahrn.


    Da hat dir jemand, der absolut keinen Plan von nix hat, nen ganz schönen Dünnpfiff erzählt

  • Zitat von cih

    da is ma wieder jemand beratungsresistent :D


    vorallem müsstest du die Schwalbe auf 45 drosseln.... weil soviel dürfen die Plasteroller von heutzutage nur noch fahrn.


    Da hat dir jemand, der absolut keinen Plan von nix hat, nen ganz schönen Dünnpfiff erzählt


    beratungsresistent bin ich nicht :D ich möchte nur 100%ige sicherheit^^


    ne, 50 km/h ist schon richtig, weil es noch das gesetz gibt, dass roller die vor dezember 2001 in kraft genommen wurden 50 Km/h fahren dürfen :D

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  • ach lass mich doch in Ruhe *schmoll*^^


    Sonst geh ich morgen einfach zu der Fahrschule die das gesagt und die sollen mir das zeigen wo das steht. Punkt!

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    • Offizieller Beitrag

    nö, lass ich nicht :D
    war ja nicht böse gemeint :wink:


    scheiss einfach drauf, glaub der eingefleischten simson-gemeinde!
    hier sind ein paar rechtskundige dabei, wenn sich an dem uns allen so wichtigen paragraphen was ändern würde, würde das hier schon eine diskussion lostreten, da kannst'e aber sicher sein!


    da hatte einfach jemand wieder mal nicht die übersicht (passiert ja selbst der polizei oft genug).

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