Schwalbe als Leichtkraftrad

  • Hallo,wollte mal fragen ob es möglich ist die Schwalbe mithilfe eines anderen Ritzels über 60km/h zu bekommen,dass es ein leichtkraftrad ist.Möchte meine Motorräder mit 07 anmelden und würde dann die Schwalbe auch mit dem Kennzeichen fahren.Ich fahre nur zwei mal im Jahr und 60 euro Versicherung sind dafür schon teuer.Ich bin mir bewusst,dass man dann nicht mehr mit dem M Führerschein fahren darf.Gruss,Mig

  • ich glaube diese Debatte gab es hier schonmal irgendwo. Zumindest habe ich noch nie von einem gehört, der das geschafft hat. Alleine schon wegen der Bremsen wird das mit dem TÜV wohl nichts. Selbst wenn du es irgendwie schaffst werden die TÜV-Kosten alle deine Einsparungen überschreiten.

  • ja,das stimmt auch wieder.ich melde die schwalbe immer im septemberurlaub an,dann ist es billiger.welche bremsen hat eigendlich der sperber drin?der fährt doch auch schneller.

  • wenn du die schwalbe nur als Motorrad anmelden willst, so ist dies kein Problem.


    Also orginal und ungetunt meine ich.



    Dies ist bei den meisten westdeutschen ämtern problemlos möglich. Es ist schwieriger sie, wenn sie mal als motorrad gemeldet war in ein roller umzuwandeln

  • Einen ähnlichen Vorschlag habe ich einem niederländischen Kollegen hier schon gemacht, um die Drosselung auf 45km/h zu umgehen. Auch ich werde mich u.U. demnächst darum bemühen, könnte ich dann doch mein Wechselkennzeichen auf den Roller anwenden. Eines darf man nicht vergessen. 60Euro Versicherung sind m.E. nicht viel Geld im Verhältnis zu den Freiheiten, die man erhält. Die fehlende Pflicht, zum Tüv zu müssen (Urlaub nehmen kostet mich deutlich mehr als die vielleicht 45 Euro Differenz zum Motorrad), ist ein großartiges (deutsches) Privileg. Abgesehen von der Umschreibung, den Diskussionen bei der Zulassungsstelle - freue Dich doch - Schild kaufen und gut!


    unleash (in einem Land, in dem man mit der 50er jedes Jahr zum TÜV muss(!) ...)

    Nur, weil Du nicht paranoid bist, heißt das nicht, dass Sie nicht hinter Dir her sind ...

  • Mir ist es nur darum gegangen um mit der roten Oldinummer zu fahren,da ich ja eh mindestens 4 Motorräder darauf fahren will und da ich überhaupt selten fahre,egal mit welchem Motorrad.Tüv braucht man beim Oldiekennzeichen auch nicht.Aber wenn man sie nicht mehr rückgängig machen kann ist auch nichts.Wollte sie irgendwann meinem Sohn geben wenn er 16 ist.

  • das rückgänig machen ist machbar spreche aus erfahrung der vorbesitzer hatte meiner /2er als Motorrad laufen und ich habe sie wieder zum roller gemacht war nur eine lagne diskussion mit dem amt

  • ich habe bisher eine S51 auf S70 umtragen lassen und somit mit Kennzeichen.
    Was a) billiger in der Versicherung ist b) 84km/h eingetragen sind.
    Bremsen sollte ja gleich zu einer /2 Schalbe sein. Ob man diese irgendwie auch so eintragen kann?

    KR51/1S 75´/ S51 B2-4 81´/ S70C 86´/ S70C 87´ / Star 69´

  • ^^ die frage ist eher, was hast du für ne versicherung? 400 € im jahr klingt ja nach einem prozentsatz von 500% :shock:


    ich bezahl für eine 650er grademal 90 euro im jahr :rolleyes:

    Scheibenbremse? Nein Danke, ich möchte wie ein Mann sterben!

  • Zitat von w900baerodyne

    also ich weiß ja nicht, was du für eine Versicherung hast, aber ich würde für die Haftpflicht bei der HUK24 für ne S70 über 400€ im Jahr bezahlen... :?


    tja, denke das kommt auch aufs Alter drauf an. Ich zahlte 2009 ~78euro ohne Teilkasko, >25.
    bei WGV Versicherungskennzeichen 48euro kann das natürlich nicht topen. Aber Sparkasse Versicherung schon :)

    KR51/1S 75´/ S51 B2-4 81´/ S70C 86´/ S70C 87´ / Star 69´

  • ...also ich habe ja auch ne 600er - die kostest mich momentan 61,71€ habe die S70 mal als Zweitmotorrad angegeben mit 5000km jährl. Fahrleistung und mich älter als 25, kein Stellplatz, kein Beruf, Tarifgruppe N, Beitragssatz 100% - sind immernoch über 400€.... :?

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von w900baerodyne

    ...also ich habe ja auch ne 600er - die kostest mich momentan 61,71€ habe die S70 mal als Zweitmotorrad angegeben mit 5000km jährl. Fahrleistung und mich älter als 25, kein Stellplatz, kein Beruf, Tarifgruppe N, Beitragssatz 100% - sind immernoch über 400€.... :?


    Das kann hinkommen.. eine S70 ist ein Leichtkraftrad und darf ab 18 mit A1 gefahren werden.


    MfG


    Tobias

  • ein fröhliches Hallo aus Kulmbach


    Jetzt muß ich doch mal fragen: darf ich mit einem 3er Führerschein ( erw.Okt. 1989 ) einen Sperber (75Km/H) fahren ? Ich bin Bj. 70.


    Kann ich jetzt eine 1er Schwalbe dauerhaft anmelden und diese mit o.g.Fs fahren oder nicht.

  • darf ich mit einem 3er Führerschein ( erw.Okt. 1989 ) einen Sperber (75Km/H) fahren.

    Leider nein. Die alte Klasse 3 entspricht dem Umfang der heutigen Klassen B/BE und C1/C1E. Der Sperber ist aufgrund der Höchstgeschwindigkeit von 75km/h ein Leichtkraftrad und fällt unter die Klasse A1.

    Kann ich jetzt eine 1er Schwalbe dauerhaft anmelden und diese mit o.g.Fs fahren

    Jein. Die Schwalbe mit Versicherungskennzeichen fällt unter die Klasse M und diese ist in der Klasse B enthalten, dauerhaft als Leichtkraftrad angemeldet bräuchtest du aber Klasse A1.


    MfG


    Matze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!

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