Eine Amtliche Bescheinigung gilt dann als amtliche Bescheinigung, wenn sie amtlich ist. Sprich: Wenn sie vom Amt erteilt wird. Die Erteilung einer Beglaubigung macht eine Kopie nicht zu amtlichen Dokument, sondern belegt lediglich die Authentizität der Kopie, was diese dem Original aber rechtlich nicht gleichstellt.
Beglaubigen kann übrigens nicht nur der Notar, sondern unter anderem auch Geistliche in Amt und Würden (praktisch, wenn man mal Zeugniskopien braucht). Ein Notar hat in der Regel besseres zu tun, als für die Wahrheitstreue von Dokumentenkopien zu bürgen.
Das Gesetz sagt sicher auch was zum Fahrzeugschein, da du des Lesens fähig bist, verweise ich dich einfach an juris, der offiziellen Seite der Bimbesrepublik. Suchs dir raus.
Und bitte, nenn mich nicht Beule.