Schwalbe mit Mofaprüfbescheinigung fahren?

  • Hallo,


    ich habe gehört, dass man die Schwalbe ungedrosselt mit Mofa-Prüfbescheinigung fahren darf, da sie irgendeiner Sonderregelung unterliegt. Stimmt das?


    mfG,
    Marius94

  • Hallo Marius,


    nein das stimmt nicht.


    Du darfst die Schwalbe ungedrosselt bereits mit dem Führerschein der Klasse M. Das ist aber nicht die Mofa-Prüfbescheinigung.


    Dass du die Schwalbe trotz ihrer maximalen Geschwindigkeit von 60 km/h mit dem M-Führerschein fahren darfst, verdanken wir der Sonderregelung durch den Einigungsvertrag. Da steht (in Kurzfassung) drin, dass die Simsons mit 60 km/h den 50ccm & 50 km/h bzw. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit Fahrzeugen im Westen gleichgestellt sind.


    Wenn du über eine Mofa-Prüfbescheinigung verfügst und Simson fahren willst, dann denke am einfachsten über das SL1-Mofa nach. Das läuft auch legal schneller als die heutigen Mofas.


    Gruß,
    Sara

  • Glaub nicht alles, was andere sagen. Hier bekommst Du die richtigen Antworten zum Thema Simson. Rossinchen bringt die volle Punktzahl.
    ;)




    Edit by Shadowrun:


    Es ist alles gesagt. Für alle 9xKlugen nochmal langsam geschrieben:


    Frage: darf man eine Schwalbe ungedrosselt mit Mofa-Prüfbescheinigung fahren


    Antwort: NEIN

  • Was passiert denn, wenn ich mit Mofa-Prüfbescheinigung auf ner ungedrosselten (UNGEDROSSELT, nicht getuned) Schwalbe erwischt werde? Ich meine sie ist ja Bauartbedingt Undrosseltbar oder nicht? Dann ist das doch mehr oder weniger Erlaubt, oder nicht?

    • Offizieller Beitrag

    Was passiert denn, wenn ich mit Mofa-Prüfbescheinigung auf ner ungedrosselten (UNGEDROSSELT, nicht getuned) Schwalbe erwischt werde? Ich meine sie ist ja Bauartbedingt Undrosseltbar oder nicht? Dann ist das doch mehr oder weniger Erlaubt, oder nicht?


    Was ist das denn für ne seltsame Argumentation? Mit ner Mofaprüfbescheinigung darfst du Mofa fahren. Eine Schwalbe ist kein Mofa. So einfach ist das.

  • Und falls er es nicht glaubt:


    - Prüfbescheinigung ( keine Fahrerlaubnis!) berechtigt zum Führen eines Mofa (Motorfahrrad, Fahrrad mit Hilfsmotor, Leichtmofa) im öffentlichen Verkehrsraum, es sei denn, man ist vor dem 01.04.1965 geboren. Auf jeden Fall liegt die Vmax bei 25 km/h und der maximal Hubraum bei 49 ccm!


    - Führerschein (Klasse B, darin enthalten bislang Klasse M und L) berechtigt zum Führen eines Kleinkraftrades mit einer Vmax von 45/50 km/h ( DDR-Mopeds inbegriffen nach dem Einigungsvertrag-> zulässig Vmax von 60 km/h).
    Gleiches gilt für einen Führerschein der Klasse 3, darin enthalten Klasse 4 und 5.
    Maximaler Hubraum je nach Erwerb der Fahrerlaubnis liegt bei 50 bzw. 125 ccm, dann aber abgeregelt bei 80 km/h (gilt nur für Klasse 3!)


    Für alle anderen Fahrgeräte, die diese maximal Vorgaben überschreiten ist ein Führerschein der Klasse 1 bzw. A oder A1 erforderlich! Alles andere stellt eine Verkehrstraftat ("Fahren ohne Fahrerlaubnis") dar und ist strafbar!!!!


    Fahrten im innereuropäischen Ausland stellen ebenfalls kein Problem dar, da man sich innereuropäisch gegenseitig auf die Anerkennung der Binnenfahrerlaubnisse der einzelnen Mitgliedsstaaten geeinigt hat.


    Grüße


    Mattes


    P.:S.: Ein Blick in die Fahrerlaubnisverordnung bzw. das StVG ist immer hilfreich!

  • Es ist aber möglich (und möglich heist nicht immer sinvoll) eine Schwalbe auf 25 KmH zu drosseln und das dan beim Tüv abnehmen zu Lassen. Alles machbar, herr Nachbar.
    Die Kosten und der Aufwand stehen auf einem anderen Blatt Papier...

  • Schwalben darf man nicht Drosseln.
    Genauso nehmt Abstand davon Drosseln Schwalben zu wollen.

    Das Gleiche gilt für Spatzen, Habichte und Sperber...;)

    Seid gut zu Vögeln!:-D

  • Du meinst jetzt das man einer Schwalbe so etwas nicht antun sollte. Aber machbar ist es Trotzdem. Hab selber vor einigen Monaten das mit Wissner vom Tüv Rendsburg besprochen damit mein Sohn auch bald eine Schwalbe Fahren darf. Und drosseln über den Gasschieber mit einer Hülse lässt sich eintragen. Gibt den halt nur noch halbgas.

    • Offizieller Beitrag

    Hab selber vor einigen Monaten das mit Wissner vom Tüv Rendsburg besprochen damit mein Sohn auch bald eine Schwalbe Fahren darf.


    Der arme Junge... Die Schwalbe als solche ist ja schon cool. Aber derart beschnitten ist selbst sie nur lächerlich.

  • Für ein Jahr wirds wohl gehen... Wenn die Mama und der Papa beide ne Schwalbe haben kann er ja keine China kiste Fahren, oder? Dann lieber ne Lahme Schwalbe als gute Schuhe. Und mit 17 bekommt er einen gedrosselten Rekord C Coupe mit Six Pack... Immer erst langsam anfangen als im Graben liegen.

  • Unter dem Aspekt unterstütze ich das voll und ganz!
    Die Schwalbe wird es hoffentlich überleben (...ist ja nur eine Hülse)

    Ich wünschte mein Papa hätte sich so ins Zeug gelelegt.

    Repekt!
    Berichte unbedingt wie das beim TÜV ablief.

    Servus
    Mike

  • @ Mattescop:


    Die grenze bei mofaprüfbescheinigung liegt bei 25km/h / 49 ccm? Dann sag mir mal wie du beim 50ccm roller auf 49ccm drosseln willst xD. Ich meine Geschwindigkeit drosseln... ok, wenn auch nicht Umweltfreundlich, aber Hubraum kleiner machen? Wenn dem wirklich so wäre mit den 49 ccm hätten in meinem umkreis ganz schön viele leute probleme xD

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