Schwalbe gekauft ... auf Betriebserlaubnis steht aber KR50S

  • Hallo.
    Bin neu hier also erstmal Hallo :)


    habe mir eine KR51/1S gekauft.


    nun meine frage ... die angeblichen Originalpapiere weisen Fahrzeugtyp KR50S aus.


    das kann doch nich stimmen oder? Bilder hab ich angefügt.


    Die Fahrgestellnummer stimmt aber ... kann ich damit nun fahren oder nicht?


    DANKE AN EUCH


    Vetti



  • Steht da 50 km/h Vmax? Da ist ja fast gar nix ausgefüllt.
    Ich denke das ist eine auf alt getrimmte Fake-BE ( vintage, used look, retro oder wie nennt man des ? )

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • Hallo Vetti,


    kannst Du mal netterweise die PLZ und den Ort posten...
    Ich kanns nicht ganz entziffern:


    65*6 R*nneberg ??


    Grund:
    Einfache Echtheitsprüfung --> PLZA65
    Wenn die PLZ nicht mit dem Ort übereinstimmt, ist die Wahrscheinlichkeit eher gering, dass die Papiere echt sind. :)

  • Also meine Betriebserlaubnis sieht auf jeden Fall anders aus und die ist garantiert echt.
    Ich denke, dass du eine Fälschung bekommen hast und hoffe für dich, dass deine Schwalbe nicht geklaut wurde.


  • also steht 6506 Ronneburg

  • Also meine Betriebserlaubnis sieht auf jeden Fall anders aus und die ist garantiert echt.
    Ich denke, dass du eine Fälschung bekommen hast und hoffe für dich, dass deine Schwalbe nicht geklaut wurde.



    da nehm ich an ist es sinnvoll die erstma anzumelden oder ... dann bekomme ich ja raus ob geklaut oder nicht ...


    bevor ich jetzt noch mehr geld hineinstecke und sie mir dann wieder genommen wird ...


    bevor ich sie aufbaue :confused::(

    • Offizieller Beitrag

    Nein, das macht die Versicherung in der Regel nicht. Sie haben auch - da keine Behörde - eigentlich gar keinen Zugriff auf die entsprechenden Fahnungslisten.


    Wenn du wissen willst, ob die Schwalbe als gestohlen gemeldet ist, gehst du entweder zur Polizei und fragst da nach oder du bestellst die neue Papiere beim KBA. Wenn die dann problemlos kommen, war die Schwalbe nicht geklaut. Stammt sie aus zwielichtiger Quelle, klingelt's irgendwann an der Tür. ;)


    Mit den abgebildeten Papieren ist jedenfalls irgendwas nicht koscher. Da stimmen nicht nur die Daten nicht, sondern sie sind auch falsch eingetragen (Zahlen hinter der Angabe "kg" bzw. "km/h"). Das sollte jemandem, der das häufiger macht (und das unterstell ich einem IFA-Dealer zu jener Zeit einfach mal), nicht passieren.


    MfG
    Ralf



  • hm dann werde ich das mit dem kba wohl machen ... ist ja hier im forum auch sehr gut beschrieben ;)
    die sache dass sie keine blinker hat kann ich ja erstmal vernachlässigen wie ich gelesen habe ...


    sonst muss ich auf nix groß achten ... werde euch dann berichten ... dank euch schonmal sehr ...


    hab für die schwalbe halt auch 201 euro bezahlt ... und das für halbauto nich so schlecht oder ... wenn nich gerade geklaut :(

  • ich würd an deiner stelle mal eben zur polizei. das dauert nicht lange, die gucken das direkt nach und dann hast du gewissheit und kannst entscheiden ob es sich lohnt die 25 euro auszugeben.



    achso dann reichen wohl die papiere die ich hab au wenn falsch???


    soweit ich mitbekommen habe ... wenn keine blinker dran dann isses au okay ... mit handwinken ... sogar hier im forum gelesen ... und wird hier im vogtland allgemein so gehandhabt ... so hab ichs mitbkeommen ...


    hat damit zu tun dass man da doch angeben muss beim kba ob blinker oder nicht ... bzw per mail ja sowieso dann nicht ...


    dankeeeeeeee

    Einmal editiert, zuletzt von Prof () aus folgendem Grund: Doppelpost zusammengelegt

    • Offizieller Beitrag

    Der Reihe nach:


    Die vorhandenen Papiere reichen streng genommen nicht, weil das in den Papieren beschriebene Fahrzeug nicht mit dem existenten Fahrzeug übereinstimmt.


    Wenn du hier im Forum gelesen hast, dass Fahren ohne Blinker okay sei, hast du sehr selektiv gelesen. Die Phrase "Blinker müssen vorhanden sein und funktionieren" dürfte nach "Mach den Auspuff sauber" eine der meistgeposteten in diesem Forum sein.


    Du musst beim KBA zu den Blinkern genau gar nix angeben, wenn du die Bestellung so abwickelst, wie sie in den FAQ beschrieben ist.


    MfG
    Ralf

  • Du musst beim KBA zu den Blinkern genau gar nix angeben, wenn du die Bestellung so abwickelst, wie sie in den FAQ beschrieben ist.


    Ich frage mich, warum viele nach dem Lesen der FAQ ihre neue ABE über das Formular beim KBA bestellen wollen, anstatt es einfach per E-Mail zu erledigen!?

    • Offizieller Beitrag

    Ich frage mich, warum viele nach dem Lesen der FAQ ihre neue ABE über das Formular beim KBA bestellen wollen, anstatt es einfach per E-Mail zu erledigen!?



    wieso ist das ein problem das formular zu nutzen?
    muss man neuerdings blinker und sowas angeben?
    ich glaub ich musste damals da garnicht viel angeben, motornummer, rahmennummer, art der simson, ich glaub da war garnicht mehr viel.

  • hmmm ... das wird immer komplizierter.


    jetzt hab ich mich mit dem gedanken angefreundet einfach polizei oder kba per mail durchzuführen und wollte nun überprüfen welches baujahr ... also 76 stimmt laut fahrgestellnummer nicht ist laut so einer tabelle 81 ... aber da wurden garkeine kr51/1S gebaut ...


    ist das vllt. nachgerüstet? muss ich dann bei der kba kr51/1 (ohne alles) angeben?


    danke euch nochmal *verzweifel*:-(

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