Winterreifenpflicht ab Dezember 2010...

  • Die Hauptzielgruppe der Gesetzesänderung waren ja wohl die LKWs, die in schöner Regelmäßigkeit bei Schnee und Eis, mit Sommerreifen unterwegs, die Autobahnen blockieren und somit erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden anrichten.


    Hallo Peter!


    Und genau diese "Zielgruppe" ist es doch, für welche Ausnahmegenehmigungen eingebaut wurden. Wenn ich es richtig verstanden habe, brauch die nur auf den Antriebsachsen M+S Reifen. Jetzt überlegen wir uns mal mit welcher Achse ein Lkw angetrieben und mit welcher Achse wohl gelenkt wird. Da passt doch was nicht. Oder?
    Ich finde diesen Thread hier auch richtig Klasse.


    Gruß Christian

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • Genau. Solange Eigenschaften nach 92/23/EG gefordert werden KANN diese Forderung nur für PKW, LKW, Busse und deren Anhänger gelten. Insofern kann für Zweirad (Dreirad- und Quadfahrer) auch kein Bußgeld verhängt werden.


    Gruss von Frank

  • Ich hatte nochmal die Polizei dazu befragt und nach genauem Studieren der Vorordungen hat man mir gesagt dass unsere Moppeds keine gekennzeichneten Winterreifen brauchen! Die Neue Winterreifenflicht gilt für alle Kraftfahrzeuge, ausgenommen sind die Fahrzeuge, die mit den Führerscheinklassen M und N gefahren werden dürfen! Also Motorräder brauchen Winterreifen, unsere Moppeds jedoch nicht! Allerdings weise ich vorsorglich darauf hinn, dass es der eigenen Sicherheit zu Gute kommt, Winterreifen aufzuziehen!!


    Grüße Jens

    .............................Simson 4 ever.........................

  • Es gibt doch gar keine Führerscheinklasse N, oder? Evtl ist er ja über den Absatz gestolpert wo was von Fahrzeugklassen steht. Wobei da natürlich steht das es die M und N betrifft und nicht das es sie nicht betrifft. Würde sagen da war das Studium der Verordnungen nicht sehr genau...
    Weitere Aussagen über die Kompetenz von Polizeibeamten will ich an der Stelle mal nicht treffen. galube da gibts aber hier im Forum auch nen Thread für...

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Seit 1978 fahr ich jeden Winter durch . Mit und ohne Beiwagen . Daher kaufe ich maximal für Winter geeignete Reifen .
    Hängt ja mein Leben von ab . Wenn jetzt jemand was von mir will gibt es erst mal nen netten Einspruch , denn :
    - es gibt keinen nennenswerten Markt für Motorradwinterreifen !
    -man muß mir zugestehen meine für den Winter geeigneten Reifen aufzufahren !
    Die hätten mal nen Sachverständigen fragen können . Also jemanden der schon ein paar Jahre den Winter
    ernsthaft durchfährt ...

    1:80min.//Getr.SAE80/90min.GL4//B8HS/B9HS/W3AC/W2AC//2,5Bar v&h

  • ...also ich bin heute ca. 14km mit meiner Simme gefahren,Außentemp liegt bei -4°C,ich hab keine Winterreifen drauf und ich bin nicht weggerutscht,also man kriegts auch so hin,im Notfall.;)


    Lg Steffen


    PS:Hätte ich mehr Geld,hätte ich auch Winterreifen,aber man kann nicht alles haben

    Ja komm du ruhig mit deinen Leuten, schon ok, ich komm auch alleine.

  • Die Temperatur ist den Reifen ziemlich egal...das Problem ist Schnee und Eis...



    Fabi, was sagt du da?


    Schonmal ein Stück Gummi aus der Gefriertruhe mit einem aus dem Backofen verglichen?


    Zwischen -4°C und +30°C sind immerhin 34° unterschied...

  • Thema Winterreifenpflicht:


    ich habe diesbezüglich vor kurzem eine Email an das Verkehrsministerium geschrieben um Klarheit zu bekommen ob dies jetzt auch für Krad gilt oder nicht (die Meinungen hierzu gehen ja nun mal ziemlich auseinander, auch die hiesigen Plattfüße sind sich da nicht einig)


    hier die Antwort:
    **********


    Sehr geehrter Herr ***


    vielen Dank für Ihre Mail.

    ** 2 Abs. 3a Satz 1 StVO lautet wie folgt:

    "Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf
    ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang
    II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über
    Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre
    Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die
    Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden
    ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).*

    Damit gilt nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Pflicht,
    bei den genannten Wetterverhältnissen nur mit M+S-Reifen zu fahren, für
    alle Kraftfahrzeuge.

    Als Kraftfahrzeuge gelten alle Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft
    bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (* 1 Abs. 2
    Straßenverkehrsgesetz). Dazu gehören unzweifelhaft auch Motorräder
    und Motorroller.
    Der Verordnungsgeber hat bei der Formulierung der Vorschrift lediglich
    auf eine internationale Begriffsbestimmung für M+S-Reifen
    zurückgegriffen und diese für eine bestimmte nationale Regelung für
    anwendbar erklärt. Dass dabei die in Bezug genommene Richtlinie
    92/23/EWG nach ihrem Anwendungsbereich nicht für Motorräder gilt, ist
    insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Begriffsbestimmung für
    M+S-Reifen in der Richtlinie 97/24/EWG für Motorräder nahezu wortgleich
    ist, unschädlich.

    Folglich gilt die Vorschrift auch für Motorräder. Motorräder dürfen
    demnach bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte
    nur mit Reifen fahren, bei denen das Profil der Lauffläche und die
    Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem
    oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als
    normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im
    allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet,
    die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei
    normalen Reifen der Fall ist.

    Verfügen Motorräder nicht über solche Reifen dürfen sie bei den
    genannten Wetterverhältnissen nicht fahren, da ansonsten eine sichere
    Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr möglich ist. Nichts anders gilt
    für Pkw, Lkw und Busse. Im Übrigen wird darauf aufmerksam gemacht,
    dass die Teilnahme bei den genannten Wetterverhältnissen mit Motorrädern
    unabhängig von der Wahl der Reifen besonders gefährlich ist. Es wird
    daher davon abgeraten, auch wenn Motorräder mit M+S-Reifen ausgerüstet
    sind, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte zu
    fahren.

    Weitere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung 367/2010
    vom 26.11.2010 unter folgendem Link:
    BMVBS - Pressemitteilungen

    Die Änderungsverordnung finden Sie auf den Seiten des
    Bundesgesetzblattes (Nr. 60 vom 03.12.2010) unter folgendem Link:
    http://www.bgbl.de/Xaver/start…rtbk=Bundesanzeiger_BGBl.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag


    *** ***


    Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
    - Politische Planung und Kommunikation -
    Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst
    Invalidenstraße 44
    10115 Berlin

    Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060
    Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942
    E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de
    Internet: BMVBS - Startseite


    **********


    kurz zusammengefasst: Winterreifen sind notwendig, wenn es keine gibt hast du Pech gehabt únd aus Sicht des Ministeriums ist Mopedfahren im Winter sowieso nur was für komplett irre, wer sowas macht, dem ist eh nicht mehr zu helfen ...


    :rolleyes:

  • Naja ist doch klar. Nie Moped/Motorrad gefahren und kein Interesse, dann sieht man nur die Toten auf den Straßen. Das ist nichts neues. Schlimmer finde ich, dass der nette Herr den Fehler nicht einsieht und mehr oder weniger formuliert, dass man geeignete Reifen mit ähnlichen Eigenschaften(da die Formulierung für 2 Räder ja nahezu Wortgleich ist hust - 2 Räder = 4 Räder) wie PKW Reifen benötigt und dann doch selbst vom Fahren mit solchen Reifen abrät. Kurz gesagt macht er indirekt fast ein Fahrverbot für Motorräder und Roller draus.
    Was jetzt jeder davon halten soll, ist ihm selbst überlassen :rolleyes:

  • Fragen bzw.warten wir doch mal auf unseren Fachmann und seine Sicht der Dinge.
    Erst einmal Danke an speedguru. Höchstinteressant das Ganze.

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

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