Winterreifenpflicht ab Dezember 2010...

  • Das war doch klar, das bei dem im Hinblick auf Zweiradfahrer, unpräzise formulierten Gesetzestext, dieser jetzt so auslegt wird.


    Jeder der jetzt wegen fehlender Winterreifen z.B. ein Bußgeld aufgebrummt bekommt, kann ja dann dagegen klagen. Aber so ist das nun einmal.


    Mich persönlich ärgert eigentlich nur wieder die diletantische Arbeit, im Ergebnis dieser hochbezahlten Beamten.


    Auf der anderen Seite, halte ich es für völlig unverantwortlich bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne entsprechende Reifen zu fahren. Und, Zweirradfahren selbst mit Winterreifen, ist dann teilweise immer noch lebensgefährlich.


    Gruß Peter

    Perfekte Arbeit macht dauerhaft Spaß. Murks schafft dauerhaft Verdruss!

  • Peter hats auf den Punkt gebracht. Nicht fahren, wenn einen das Leben wichtig ist, ist die eine Seite.
    Die andere ist die Frechheit, dass man viel Geld in den *rsch geblasen bekommt und dann nichts präzise erarbeiten kann.

  • Wer im aktuellen Petra-Schneewust (wo schon PKW´s nur noch am rumschliddern sind) mit "normalen" Sommerschlappen Moped fährt MUSS einen an der Waffel haben...


    ...öhhhh JAWOLL !!!! Damit schließe ich mich mit meinen K42 M+S mit ein wenn ich morgen meinen Einkauf mit meiner Maschine mangels Schlidder-PKW erledigen werde... ;)


    Und wenn der Typie im Ministerium halt meint EU-Klasse M und N enthält automatisch auch L - sorry - da schüttel ich einfach nur noch den Kopf... Ich vertrete die selbe Auffassung von ROSSI in Post 87.


    Sag Sppedguru - hast Du Rossis Argumentation in Deiner Anfrage mit eingebaut oder einfach nur die 08/15-Frage: "Zählen Mopeds dazu oder nicht?" gestellt ???

  • hier mal der komplette Text meiner Anfrage:


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    die neuesten Gesetzesänderungen sehen ja eine "Winterreifenpflicht" für


    Kraftfahrzeuge vor. Hierzu möchte ich Sie um eine Auskunft bitten:


    Innerhalb unserer Gruppe, der "Zweitaktfreunde Donautal" (einer
    Vereinigung von Freunden historischer und aktueller Zweitaktfahrzeuge)


    gibt es sehr viele Zweiradfahrer (vornehmlich Rollerfahrer) die auch im


    Winter ihr Krad benutzen.
    Die neue "Winterreifenpflicht" sorgt hier für etwas Verwirrung, die
    leider auch durch Anfragen bei der hiesigen Polizei und beim TÜV nicht


    abschließend beseitigt werden konnte.


    Wenn lt. Gesetz ein "geeigneter Reifen" nur ein ausdrücklich als
    solcher
    vorgesehener Winterreifen ist, befinden sich sehr viele Kradfahrer in
    der problematischen Lage, das es für ihr Fahrzeug zwar
    "wintertaugliche", weil weiche und grobstollige Reifen gibt, diese
    jedoch nicht ausdrücklich als Winterreifen (Schneeflockensymbol)
    ausgelegt sind.
    Echte Winterreifen (mit besagtem Symbol) sind zwar seit einiger zeit
    auch für Krad erhältlich, jedoch nur in einer begrenzten Auswahl an
    Größen die bei vielen Fahrzeugen (insbesondere älteren Rollern mit sehr


    kleinen und schmalen Rädern) nicht passen bzw. nicht zulässig sind.
    Stollenreifen mit "MotoCross-Profil" (jedoch ohne ausdrückliche
    Kennzeichnung als Winterreifen) werden jedoch für diese Fahrzeuge
    angeboten und sind seit vielen Jahren im Winterbetrieb bewährt.


    Darum nun meine Frage:
    Ist es aktuell noch zulässig mit solchen Reifen bei winterlichen
    Straßenverhältnissen zu fahren oder nicht ?


    Schon im Vorraus vielen Dank für ihre Bemühungen.


    Mit freundlichen Grüßen


  • Also demnach wär es egal ob K42 oder K42 M+S. Den das Profil ist ja indentisch, nur die Gummimischung ist eine andere?

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!



  • Hallo Froschmaster,


    zur Verdeutlichung nochmal der Kern aus dem Beitrag von speedguru, hier zitiert.


    Das Profil der Lauffläche und die Struktur des Reifens müssen für die Wintereigenschaft konzipiert sein! Das diese Reifen im Allgemeinen, ein groberes Profil aufweisen, ist eher nebensächlich.


    Der K42 ist also kein Winterreifen, da er für diesen Einsatz, laut Heidenau nicht konzipiert ist!


    Mir ist völlig klar, das die ungenauen Formulierungen zur Interpretation im eigenen Sinne, eventuell taugen mögen. Jedoch sollte mann immer bedenken, dass im Falle eines Falles ein Richter entscheidet. Und ob der die Sache dann auch so interpretiert, wie man selber?? Außerdem kosten diese Verfahren einiges an Kohle. Und die, oder eine gute Rechtschutzversicherung, sollte man schon haben, bevor man sich aufs Glatteis begibt.


    Also nochmal das Wort zum Sonntag:


    Bei winterlichen Straßenverhältnissen immer mit Winterreifen! Wenn es für das Fahrzeug keine gibt, oder zu teuer, oder sonst was, bleibt die Mopete dann eben stehen.


    Schließlich würde ja auch keiner auf die Idee kommen, mit einem Ruderboot den Atlantik zu überqueren, nur weil er kein hochseetüchtiges Boot besitzt, oder doch?....


    Gruß Peter

    Perfekte Arbeit macht dauerhaft Spaß. Murks schafft dauerhaft Verdruss!

    Einmal editiert, zuletzt von Restaurator ()

  • Das Profil der Lauffläche und die Struktur des Reifens müssen für die Wintereigenschaft konzipiert sein![...]
    Der K42 ist also kein Winterreifen, da er für diesen Einsatz, laut Heidenau nicht konzipiert ist!


    Wenn Struktur mit Gumimischung gleichzusetzen ist, dann stimmt das so. Denn so wie ich das sehe unterscheidet nur diese den K42 vom K42 M+S, oder?


    Ich will damit sagen das die ja offensichtlich kein Extra Profil für den Winterreifen entworfen haben, sondern beide das selbe haben.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • @ Peter / Restaurator
    hehe die letzten sätze sind die besten sätze in deinem Beitrag :)
    dann weiss ich endlich was ich nächsten Winter zu tun habe :)
    g His51story



    Es freut mich, das sie dir gefallen haben.


    Gruß Peter

    Perfekte Arbeit macht dauerhaft Spaß. Murks schafft dauerhaft Verdruss!

  • Fragen bzw.warten wir doch mal auf unseren Fachmann und seine Sicht der Dinge.


    Der Fachmann sagt: Ganz Einfach - das Verkehrsministerium hat bei der Verordnung gepfuscht (dank der Erwähnung der 92/23/EG gilt die Winterreifenpflicht nicht für Motorräder) und versucht das nun schönzureden. Diletanten olé.


    Gruss von Frank


    PS: M+S heisst noch lange nicht, das ein Reifen wintertauglich ist. (Stichwort: Gummimischung).

    • Offizieller Beitrag

    Die Argumentation aus der Mail des BMVBS halte ich allerdings für durchaus nachvollziehbar. So eindeutig würd ich den Dilletantismus-Vorwurf nicht unterzeichen wollen. Sicher hätte man den neuen Paragraphen glücklicher formulieren können (gar müssen - Querverweise haben bestenfalls irgendwo im Anhang was zu suchen), aber allein aus dem Verweis auf die EU-Richtline den Rückschluss zu ziehen, dass Kleinkrafträder nicht als Kraftfahrzeuge im Sinne der StVO gelten, halte ich für ebenso gewagt.


    Beste Grüße
    Ralf

    • Offizieller Beitrag

    Da gebe ich Ralf uneingeschränkt recht. Im Gesetz ist eindeutig von ALLEN Kfz die Rede. Da wird kein Gericht mitspielen, wenn man mit dieser Argumentation von Frank Einspruch gegen das Bußgeldverfahren der Polizei einlegt. Und die wird ein Bußgeldverfahren einleiten, denn auch im Tatbestandskatalog heißt es lediglich: "Sie fuhren bei [...] ohne die vorgeschriebenen M+S Reifen."

    Mutige können es natürlich mal drauf ankommen lassen...

  • So eindeutig würd ich den Dilletantismus-Vorwurf nicht unterzeichen wollen.


    Ich schon! Wie schon hallo-stege erwähnte, ist die M+S - Kennzeichnung bedeutungslos. Es gibt aus China Sommerreifen mit diesem Kürzel und auch jeder Pneu-Hersteller könnte dieses auf seinen Produkten anbringen, wenn er dadurch nicht befürchten würde, seinen guten Ruf zu verlieren.


    Eine solide Gesetzgebung hätte das berücksichtigt.

    • Offizieller Beitrag

    Wie schon hallo-stege erwähnte, ist die M+S - Kennzeichnung bedeutungslos. Es gibt aus China Sommerreifen mit diesem Kürzel und auch jeder Pneu-Hersteller könnte dieses auf seinen Produkten anbringen, wenn er dadurch nicht befürchten würde, seinen guten Ruf zu verlieren.


    Eine solide Gesetzgebung hätte das berücksichtigt.


    Das ist aber eine andere Baustelle als der "Kleinkrafträder sind keine Kraftfahrzeuge" - Vorwurf. Darauf jedoch bezog sich meine Einschränkung. Eben waren wir noch dabei, dass die Regelung für Simsonfahrer nicht gelten würde, und nun hängen wir uns daran auf, dass die Winterreifen keine Winterreifen sind. Vielleicht sollten wir uns mal übers Thema einigen... :roll:

  • hmm... aber soweit ich mich entsinne, sprechen sie ja eben nicht ausdrücklich von allen kfz, sondern eben von jenen kafz laut § suchmichmal der eben die möpps nicht beinhaltet... oder erinnere ich mich falsch?

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    2 Abs. 3a Satz 1 StVO:

    "Bei Glatteis [...] darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang [...] beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).*

    Ich hab den Gesetzestext mal auf das wesentlich gekürzt, damit er etwas verständlicher ist. Es wird ausdrücklich nur von Kfz, somit von allen Kfz gesprochen. Der Verweis, wie der Reifen auszusehen hat, bezieht sich auf eine Vorschrift, in der Motorräder ausgenommen sind. Daraus lässt sich aber lange nicht ableiten, dass die Winterreifenpflicht deshalb nicht für Motorräder gelten würde. Zumal in dem Antwortschreiben des BMVBS ja auch schon gesagt wurde, dass die Vorschriften für Motorräder (wie da der Reifen auszusehen hat) nahezu identisch sind und somit sinngemäß gelten. Außerdem wird im Gesetzestext nur von "den dort beschriebenen Eigenschaften" gesprochen, d.h., nur die Eigenschaften des Reifens sollen abgeleitet werden, der Rest ist egal.

  • Außerdem wird im Gesetzestext nur von "den dort beschriebenen Eigenschaften" gesprochen, d.h., nur die Eigenschaften des Reifens sollen abgeleitet werden, der Rest ist egal.


    Deiner Argumentation kann ich durchaus folgen. So schreibt es sinngemäß ja auch das Ministerium.
    Hallo-stege hatt ich allerdings so verstanden, dass die beschriebenen Eigenschaften nicht auf zweirädrige Kfz anzuwenden wären. Bzw. dass dies auch gar nicht ginge.

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

    • Offizieller Beitrag

    ...und das hier ist eine Antwort aus dem Bundesverkehrsministerium aufgrund einer diesbezüglichen Anfrage aus einem anderen Forum:


    Sehr geehrter Herr xxx,


    vielen Dank für Ihre Mail.


    ** 2 Abs. 3a Satz 1 StVO lautet wie folgt:


    "Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf
    ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang
    II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über
    Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre
    Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die
    Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden
    ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).*


    Damit gilt nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Pflicht,
    bei den genannten Wetterverhältnissen nur mit M+S-Reifen zu fahren, für
    alle Kraftfahrzeuge.


    Als Kraftfahrzeuge gelten alle Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft
    bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (* 1 Abs. 2
    Straßenverkehrsgesetz). Dazu gehören unzweifelhaft auch Motorräder
    und Motorroller.
    Der Verordnungsgeber hat bei der Formulierung der Vorschrift lediglich
    auf eine internationale Begriffsbestimmung für M+S-Reifen
    zurückgegriffen und diese für eine bestimmte nationale Regelung für
    anwendbar erklärt. Dass dabei die in Bezug genommene Richtlinie
    92/23/EWG nach ihrem Anwendungsbereich nicht für Motorräder gilt, ist
    insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Begriffsbestimmung für
    M+S-Reifen in der Richtlinie 97/24/EWG für Motorräder nahezu wortgleich
    ist, unschädlich.


    Folglich gilt die Vorschrift auch für Motorräder. Motorräder dürfen
    demnach bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte
    nur mit Reifen fahren, bei denen das Profil der Lauffläche und die
    Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem
    oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als
    normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im
    allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet,
    die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei
    normalen Reifen der Fall ist.


    Verfügen Motorräder nicht über solche Reifen dürfen sie bei den
    genannten Wetterverhältnissen nicht fahren, da ansonsten eine sichere
    Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr möglich ist. Nichts anders gilt
    für Pkw, Lkw und Busse. Im Übrigen wird darauf aufmerksam gemacht,
    dass die Teilnahme bei den genannten Wetterverhältnissen mit Motorrädern
    unabhängig von der Wahl der Reifen besonders gefährlich ist. Es wird
    daher davon abgeraten, auch wenn Motorräder mit M+S-Reifen ausgerüstet
    sind, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte zu
    fahren.


    Weitere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung 367/2010
    vom 26.11.2010 unter folgendem Link:
    http://www.bmvbs.de/DE/Presse/Press.... ... list%253D2



    Die Änderungsverordnung finden Sie auf den Seiten des
    Bundesgesetzblattes (Nr. 60 vom 03.12.2010) unter folgendem Link:
    http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?star ... eiger_BGBl


    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag


    Katja Schulz


    Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
    - Politische Planung und Kommunikation -
    Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst
    Invalidenstraße 44
    10115 Berlin


    Und letztendlich entscheidet der Richter, vor dem Du sitzt, weil Du ohne Winterbereifung gefahren bist, jemanden geschädigt hast und Deine Versicherung sich weigert, zu zahlen (bzw. Ihr Geld von Dir zurück verlangt).


    Aber das hat auch alles der Peter oben schon geschrieben.


    Gruß Harald

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