Winterreifenpflicht ab Dezember 2010...

  • Man sollte dem Ministerium mal stecken, dass sie einen widersprüchlichen Gesetzestext verfasst haben.


    Hier kollidiert eindeutig der Spruch "ALLE Kraftfahrzeuge" mit der zitierten EU-Richtlinie. Ich vermute einfach mal dass der der Verfasser wohl den Wortlaut/Inhalt der EU-Richtline nicht richtig verstanden hat aber meinte mit dem "normalen" Gesetzestext aber wohl schon auch uns 2-Radfahrer...


    Wie einige Posts vorher angedroht habe ich gestern mit meiner S51 eine Einkaufstour gefahren - und ich muss zugeben: Trotz meiner Winterschläppchen war ich mehr mit Füßen unten als oben unterwegs (Seitenstraßen nicht geräumt) - Auf den Hauptstraßen die sosolala "frei" waren ging es. Heftige Bremsmanöver quittierte die Maschine mit rutschen...


    Die Tour hat reichlich Nerven gekostet. Einerseits interessant andererseits logisch betrachtet ein Wahnsinn. Ich lass mein Möpp ab sofort eher mal in der Garage - Vernunftbedingt.


    Völligst daneben fand ich gestern einige Radfahrer und auch einen Nachbarn der mit keks-Roller (mit 08/15-Scooter-Ballons) nachts seine Touren fährt...


    Einigen ist halt echt nicht zu helfen ;)


    Wer auch immer nun noch mit und ohne Winterschlappen on-Tour ist: TOITOITOI !!! Denkt an LAAAAAANGE Bremswege, die Dummheit der heizenden Autoraudies und an Eure eigene Sicherheit !!!

    • Offizieller Beitrag

    Man sollte dem Ministerium mal stecken, dass sie einen widersprüchlichen Gesetzestext verfasst haben.


    Hier kollidiert eindeutig der Spruch "ALLE Kraftfahrzeuge" mit der zitierten EU-Richtlinie. Ich vermute einfach mal dass der der Verfasser wohl den Wortlaut/Inhalt der EU-Richtline nicht richtig verstanden hat aber meinte mit dem "normalen" Gesetzestext aber wohl schon auch uns 2-Radfahrer...


    Auftrag: Die letzten beiden Seiten dieses Threads nochmal gründlich lesen... :roll:

  • ...was mich ratlos macht:
    Wer bestimmt denn, wann ich bei "Glätte, Eis, Schnee, Schneematsch etc. blabla" unterwegs bin?
    Will ich über unseren Wendeplatz und der nachfolgenden Nebenstrasse -die natürlich jetzt nicht geräumt sind- ist die Sache klar: Ich darf nicht fahren!
    Komme ich aber zur Hauptstrasse und weiter zur Land- bzw. Bundesstrasse -die gut geräumt sind und kein Schnee, Schneematsch etc. liegt- darf ich dort fahren? Auch wenn Rechts und Links der Strassen sich der Schnee türmt?
    Oder ich bin unterwegs auf den besagten freien Strassen und es fängt an zu schneien ...sofort stehenbleiben und schieben?


    Ich fahre natürlich bei dem Wetter nicht, aber aktuell kommt das traditionelle Nienstedter Pass-Treffen am Heiligabend auf den HSS zu und dort wäre (z.Zt.) diese Strassensituation.


    Gruss

  • Ich glaube kaum, dass sich der Part "Schnee- und Eisglätte" darauf bezieht, wie das auf Straße xyz aussieht sondern damit allgemein die Witterung gemeint ist. Ergo darfst du auch auf ordentlich geräumten Straßen nicht mit Sommerreifen fahren. Schon allein die Tatsache, dass Sommerreifen auch ohne Schnee bei kälteren Temperaturen nicht mehr ideal haften und die Bremswege sich somit verlängern, sollte Grund genug sein, Winterreifen aufzuziehen. Nicht umsonst gilt die Faustregel: Von O(ktober) bis O(stern) WINTERREIFEN! Das hat nichts damit zu tun, wieviel Schnee liegt und wie glatt die Straßen sind.

  • ...da geht das Dilemma doch schon los: Ostern 2011 ist Ende April!
    Da können wir seit Wochen bereits tolles Wetter mit warmen Temperaturen haben ...das gleiche gilt für den "Goldenen Oktober" ...und dann sollte ich auf mein Motorrad verzichten? Garantiert nicht!
    Dahin gehend ist meine Frage zu verstehen: Wer bestimmt, wann ich fahren darf, wenn es Auslegungssache ist? ...ein Rechtsbegriff "allgemeine Witterungsverhältnisse" gibt es -glaube ich- nicht!


    Gruss

  • Nunja, O bis O ist ja nur eine (alte) Faustregel. Ich bin sicher es gibt vom Hersteller der Reifen Empfehlungen, für welche Temperaturbereiche sie geeignet sind. Ist der Sommerreifen z. B. bis 5°C geeinet, dann sollte man auf einen Winterreifen wechseln, sobald diese Marke erreicht wird. Kann doch eigentlich nicht so schwer sein. Sicher ist es einfacher, wenn es eine allgmeingültige, verbindliche Regel gibt, aber dennoch verstehe ich die ganze Aufregung nicht wirklich. Ok, dass es gerade für Oldtimer-Mopeds nicht unbedingt Winterreifen gibt, ist auf jeden Fall sehr schade, aber wenn ich den Beitrag von Olaf1969 lese, dann muss ich sagen: Recht hat er. Bei solchem Wetter sollte man sein Zweirad wirklich besser stehen lassen.


    Und wenn in der Regel steht: Bei Schnee- und Eisglätte, nun dann sollte man eben nicht fahren, wenn Schnee liegt und/oder die Gegend teilweise vereist ist. Ob das nun auf jede Straße zutrifft, ist dabei doch unerheblich.

  • Da hat Nessy völlig recht!


    Schon alleine der gesunde Menschenverstand, sollte den Führer eines KFZs dazu bringen, immer mit einer optimalen Bereifung unteregs zu sein. Schon alleine aus Selbstschutz. Viele LKW-Fahrer können nichts dafür, das ihre Chefs sie mit Sommerreifen auf die Reise schicken. Wer muckt, kann dann eben gehen. Nach offiziellen Zahlen haben immerhin ca. 90% der PKWs Winterreifen. Viele fahren trotzdem bei den Straßenverhältnissen, wie wir sie aktuell haben nicht.


    Meine Meinung über die "Qualität" des geänderten Gestzestextes habe ich bereits dargelegt. Ich würde dem noch hinzufügen, das ich es für Schwachsinn halte, dass die Winterreifenpflicht für LKWs sich nur auf die Antriebsachse bezieht. Das Hauptproblem hierbei sind doch die mit Zugmaschine angetriebenen Hänger-Fahrzeuge, die z.B. beim Bremsen am Berg von ihrem eigenen Hänger überholt werden, und sich dann quer stellen. Die Zugmaschine wird dann vom schwer beladenen Hänger, eben auch noch in den Graben geschoben. Das Fernsehen, und die Zeitungen sind momentan voll von solchen Bildern.


    Was aber nun die Simsonfreunde anbelangt, so scheinen einige immer wieder eine Lücke zu suchen, vermeindlich auch zu finden, ohne mit passender Bereifung unterwegs sein zu wollen. Z.B. ich komme von einer geräumten Straße, (also keine winterlichen Straßenverhältnisse) in eine ungeräumte Straße mit Schnee und Eis. Was soll ich machen? Wie verhalte ich mich gesetzestreu?


    Leute, das Fahren mit dem Zweirad, bei Schnee und Eis ist lebensgefährlich! Gute Winterreifen können das Risko vielleicht verringern, aber eben nur das. Es macht aber durchaus Sinn, das Risiko durch Einsatzt von Winterreifen zu verringern, wenn man auf sein Zweirad alternativlos angewiesen ist. Aber selbst dann, gibt es genügend Straßenverhältnisse, wo die Mopete, auch mit Winterreifen besser stehen bleibt.


    Also immer Winterreifen für die Mopeten, wenn im Winter gefahren werden muss, ansonsten bleibt die Mopete eben stehen.


    Helden sterben immer jung. Ich kenne einige davon. Und, ihr wollt doch nicht die nächsten sein? oder....


    Gruß Peter

    Perfekte Arbeit macht dauerhaft Spaß. Murks schafft dauerhaft Verdruss!

  • ...offensichtlich kann man zu dem Thema keine Frage stellen, ohne den "Oberlehrer-Zeigefinger" gezeigt zu bekommen.


    Klinke mich hier aus.

    • Offizieller Beitrag

    Man muss sich in einem öffentlichen Forum nunmal damit abfinden, dass man auch Antworten bekommt, wenn man Fragen stellt. Und es soll sogar vorkommen, dass einem diese Antworten dann nicht passen. Wie gemein.


    mit besten Grüßen auch an die Oberlehrerin ( :D )
    Ralf

  • also ich denke wir sind eigentlich alle alt genug um zu entscheiden ob wir uns auf den bock setzen oder nicht.
    wenn die straße frei ist und es ist trocken dann spricht nichts dagegen. doch wenn nur geräumt ist und alles nass ist und das thermometer zeigt weit unter Null dann bleibt der Bock halt stehen. Wenn die sheriffs bei trockenheit dann meckern dann sollen sie doch mal genau erklären warum sie meckern.


    alter mann sei nicht eingeschnappt! wenn nicht schiebst du deine kleine hoch aufm pass ist doch nur ne HUFU mit viel plaste;) wiecht doch nix;)


    ich fahre nach wie vor mit dem auto bzw. mit dem MBT mir stollenreifen udn alles ist super^^


    lg michi

  • Ich fahr einfach Auto mit ordentlichen Winterreifen und die Simson bleibt stehen. Auto macht auf freier Bahn auch Spaß. Wenn die Straße voll Schnee ist, dann kann man mal testen, wie das Auto auf solche Verhältnisse reagiert. Es sollten nur keine Bäume da sein.
    Auto fahren hat auch seine guten Seiten ;)

  • also ich denke wir sind eigentlich alle alt genug um zu entscheiden ob wir uns auf den bock setzen oder nicht.



    Ja mit diesen Worten werden ja auch die besagten LKWs ins Rennen geschickt.


    Schade eigentlich, das es Gesetze bzw. Zwangsmaßnahmem bedarf, um um KFZ-Führern, und damit sind alle gemeint, auf Linie zu bringen!


    Gruß Peter

    Perfekte Arbeit macht dauerhaft Spaß. Murks schafft dauerhaft Verdruss!

    • Offizieller Beitrag

    eine ähnliche Problematik gibt es schon seit längerem. Hier mal zwei Beispiele aus dem Tatbestandskatalog:


    1) Nr. 103854:
    "Sie verursachten infolge nicht angepasster Geschwindigkeit einen Unfall." 35 Euro
    2) Nr. 103620:
    "Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall." 145 Euro


    Dieser kleine Zusatz "schlechte Sicht- oder Wetterverhältnisse" macht also einen enorm großen Unterschied aus. Die Definition ergibt sich aus zahllosen verschiedenen Gerichtsurteilen. Allein die Problematik "nasse Fahrbahn" könnte Bücher füllen.


    Insofern hat Tobias recht- Gerichtsurteile werden es zeigen. Also wieder mein Rat: Mutige voran!


    Ps zu der Frage aus Beitrag #144: aus meinem laienhaften Verständinis heraus würde ich sagen, dass die freie Fahrbahn auch mit Sommerreifen befahren werden darf. Sobald sich in der nächsten Straße wieder Schnee/Eis auf der Fahrbahn befindet, müsste man absteigen und schieben. Ob das prkatikabel ist, muss sich jeder selbst fragen...

  • Da gebe ich Ralf uneingeschränkt recht. Im Gesetz ist eindeutig von ALLEN Kfz die Rede. Da wird kein Gericht mitspielen, wenn man mit dieser Argumentation von Frank Einspruch gegen das Bußgeldverfahren der Polizei einlegt. Und die wird ein Bußgeldverfahren einleiten, denn auch im Tatbestandskatalog heißt es lediglich: "Sie fuhren bei [...] ohne die vorgeschriebenen M+S Reifen."

    Mutige können es natürlich mal drauf ankommen lassen...



    Ich würde es sofort darauf ankommen lassen, allerdings nicht vor einem deutschen nationalen Gericht klagen, sondern vor den EU Gerichtshof ziehen mit der Argumentation: "Deutschland fordert für Reifen von Krafträdern PKW Eigenschaften ... "


    Denn der Verordnungsgeber befindet sich in einem Irrglauben, wenn er meint, er könne zusammenhanglos aus EG Richtlinien zitieren und dadurch sozusagen hintenrum deren Geltungsbereich erweitern. Genau das geht eben nicht. Wenn eine EG Richtlinie für eine Fahrzeugart nicht gilt, dann gelten auch Verweise auf und Zitate aus dieser Richtlinie nicht. So einfach ist das, und da kann sich das Verkehrsministeriem drehen und wenden, wie es will.


    Spätestens wenn man dann vor dem EU Gerichtshof noch mit dem Zauberwort "Handelshemmnis" kommt - Deutschland fordert PKW Reifen für Zweiräder, ich kann die weder kaufen noch herstellen, noch kann es entsprechend genehmigte Reifen auf dem Markt geben, alles weil die 92/23 nicht für Zweiräder gilt - steht Deutschland ein ziemlich teures EG Abmahnverfahren ins Haus. Das passiert übrigens öfterns und Deutschland sieht bei solchen Verfahren regelmässig ziemlich alt aus. Nur dazu lernen tut der Verordnungsgeber nicht.


    Für meine Argumentation ist es übrigens egal, daß das Wort "Kraftfahrzeuge" in der nationalen StVO steht, wichtig ist, welche Fahrzeugarten in der zitierten EG Rili genannt sind.


    Warum hat der Verordnungsgeber denn ein Zitat verwendet und nicht das was er meint, direkt in seinen Text geschrieben ? Dann wäre es eindeutig.


    Gruss von Frank

  • Da hilft es wohl nur einen 2 Satz Räder zu erwerben und im Winter auf Winterräder zu wechseln , wie wir es mit unseren Auto auch machen

  • So ein Quatsch ! Jene die den Winter durchfahren werden ganzjährig Allwetterreifen fahren .
    Was im Winter taugt taugt auch bei 12° Dauerregen zb in der Eifel .
    Ich werde meine maximal wintertauglichen Reifen mit ohne Kennzeichnung aufbrauchen ,
    und wenn einer jammert gibts halt nen umfangreichen Einspruch . Es kann nicht sein
    das ahnungslose Dilletanten so eine Verordung übers Knie brechen ohne Übergangsfrist und
    ohne das es auf dem Markt ein akzeptables Angebot an Motorradwinterreifen gibt . Es ist auch nicht
    hilfreich das ein oder zwei Hersteller je einen Reifen vielleicht haben der ab Februar/März wieder
    lieferbar ist . Und die niedergeschriebenen Eigenschaften die ein wintertauglicher Reifen haben
    soll sind ein Witz - was helfen grobes Profil/Stollen wenn das Gummi die Eigenschaft von
    Fensterglas hat . NIX !
    Alle in einen Sack und mit dem Knüppel drauf - man trifft immer den richtigen...

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