Winterreifenpflicht ab Dezember 2010...

    • Offizieller Beitrag

    Frank: die Diskussion ging vor allem darum, ob das Gesetz auch auf Motorräder/Roller anzuwenden ist. Dass du an der formal-juristischen Widerspruchsfestigkeit vor dem EU Gerichtshof zweifelst, ist eine andere Sache, die hier leicht zur Verwirrung führen kann.
    Insbesondere deshalb, da hier auch juristisch nicht so versierte Leute mitlesen, die eine einfache Antwort auf die Frage haben wollen, denke ich können wir festhalten: Ja, die Vorschrift gilt auch für Zweiräder. Und grundsätzlich, zumindest bis die Vorschrift gekippt ist, sollte das hier auch einhelliger Tenor sein.
    Deine Argumentation ist schlüssig, ich denke aber, da gibt es noch ganz andere Sichtweisen. Also halten wir uns doch einfach an die Gesetzeslage, die jetzt gilt.


    Gruß

  • ...Also halten wir uns doch einfach an die Gesetzeslage, die jetzt gilt. ...


    Tja, das ist eben genau die Frage. Die Gesetzteslage (in Form einer Verordnung) gilt eben nicht für Motorräder.


    Übrigens fährt Dein Dienstwagen (meiner auch) mit Reifen, die nicht 92/23/EG entsprechen. Trotz M+S Kennzeichnung.


    Gruss von Frank

    • Offizieller Beitrag

    Och, dass hatten wir doch schon 100mal durchgekaut. Das Gesetz ergibt sich aus § 2a StVO und spricht eindeutig von allen KFZ. Ob es zulässig ist, die Definition der geforderten Eigenschafen eines Winterreifens aus einer Verordnung zu entnehmen, in denen Motorräder nicht erwähnt werden, ist genauso strittig wie die oft erwähnte Frage der Zulässigkeit der sofortigen Umsetzung des Gesetzes oder die Frage, ob sich jetzt jeder ein M+S Symbol in den Reifen ritzen soll bzw kann.


    Und wenn mein Dienstwagen mit Reifen fährt, die nicht der Norm entsprechen, werd ich damit selbstverständlich nicht mehr fahren und auch aufpassen, dass die Kollegen nicht mehr damit fahren;)

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    ich denke die Diskussion führt zu keinem eindeutigen Ergebnis.


    Idee mit der Winterreifenpflicht gut, Ausführung mangelhaft und einfach nur politisch durchgedrückt.


    Wir werden da abwarten müssen, wie sich das entwickelt.


    Momentan ist man, mit den möglicherweise nicht geforderten, M+S Reifen nur Bussgeldfrei auf Zweirädern unterwegs.


    Im Grunde sollte aber auch der eigene Menschenverstand nichts anderes sagen.


    MfG


    Tobias, der auf seinem Auto schon seit Oktober neue Winterreifen hat und im Winter einfach kein Zweirad fährt.

  • Und wenn mein Dienstwagen mit Reifen fährt, die nicht der Norm entsprechen, werd ich damit selbstverständlich nicht mehr fahren und auch aufpassen, dass die Kollegen nicht mehr damit fahren;)


    Tja, dumm gelaufen. Deine Reifen entsprechen nicht der 92/23/EG sondern der ECE R 30. Sag ich Dir jetzt sogar, ohne Deine Reifen gesehen zu haben.


    Gruss von Frank



    Tobias, im Winter mit einem tauglichen Mopedle durch Schneewehen zu fetzen macht wirklich Spass. Nur nicht auf der Strasse. Und Winterreifen hab ich seit Oktober auf beiden PKW. Ändert aber nichts an dem diletantisch ausgeführten Verordnungstext. Wir hätten dem Verordnungsgeber "echte" Winterreifen empfohlen, wurden aber nicht wirklich gefragt.

  • Nein, weder nach EG noch nach ECE sind bisher "echte" Winterreifen definiert. Wir wollten die "Schneeflocke" oder gleichwertiges vorschlagen, da das M+S sich nur auf das Profil, nicht aber auf die Gummimischung bezieht. Schneeflocke wäre da schon wesentlich zielführender.


    Siehe: Kennzeichnung von Winterreifen - Die mit der Schneeflocke - autobild.de


    Die Heidenau Winterreifen haben z.B. "Schneeflocke", sind also ok.


    Seitens des Verkehrsministeriums ist wohl von Anfang an geplant gewesen, die momentane (auch denen bekanntermaßen unzulängliche) Winterreifendefinition baldmöglichst durch die in der "General Safety" - EG Verordnung zu erwartende Definition abzulösen. Problem ist nur, daß keiner weiss, wann die General Safety wirklich kommt (wir diskutieren schon seit Jahren drüber), was dann wirklich drinne steht und auch die GS bezieht sich nicht auf Krafträder.


    Gruss von Frank

  • Nebenbei eine Neuigkeit:


    MZA hat von Heidenau so um die 50 K42 M+S erhalten und diese an die Händler verteilt... Nach eigener Recherche HEUTE MORGEN hat Dumcke grad noch ein Satz (2 Reifen) von seiner Lieferung übrig...


    Ansonsten hat Heidenau gerade EBBE... Es wurde zwar angekündigt dass es noch mal eine Charge geben soll (Zirka Ende Januar) aber diese Zeitangabe ist mit Vorsicht zu geniessen !!! Kann auch später werden !!!


    Viel Glück bei der Beschaffung aus der 50er Lieferung von MZA bzw Reifenhändlern die sonst woher M+S bekommen haben !!!


    Gruß
    Olaf

  • Aus der aktuellen Oldtimer-Markt:


    Zitat

    (...) Als Sofortmaßnahme hat das Verkehrsministerium eine Erklärung herausgegeben. Dort heißt es: "Im Übrigen höngt die Frage, ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist, nocht von der jeweiligen Kennzeichnung der Reifen ab. Erfüllen die Reifen aufgrund ihres grobstolligen Profils offensichtlich die beschriebenen Eigenschaften, ist eine M+S Kennung nicht erforderlich". (...)


    auf oldtimer-markt.de - Europas gr zu lesen.

  • Na dann ist ja alles super :)
    Zumal ich im Winter eh nur fahre, wenn ich unbedingt muss. Bzw steht meine Frau Hansen zZ eh warm und trocken in der Garage meiner Eltern. Konnte ja keiner ahnen das der Winter ausfällt dieses Jahr. Wenn Mitte Januar noch kein Schnee liegt, dann wird wieder ausgemottet...

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Das bedeutet also das es ausschließlich auf das Profil ankommt und damit auch mein normaler K42 im Winter gefahren werden darf!?


    Ganz so einfach ist es nicht. Nach EU-Norm sind M+S Reifen solche, bei denen "Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, daß sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen."


    Ich zitiere mich der Einfachheit halber mal selbst:


    Bei der Oldtimer-Markt oldtimer-markt.de - Europas gr steht was zur Winterreifenpflicht für Zweiräder, die verweisen auf eine Stellungnahme http://www.oldtimer-markt.de/_…n/pdf:Winterreifenpflicht des Verkehrsministeriums.


    Das Ministerium sagt, ohne geeignete Reifen darf man bei Schnee/Eis/Reifglätte nicht fahren, die Winterreifenpflicht gilt auch für Zweiräder . Geeignet seien Reifen nach Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1992L0023:20060101:mrgreen:E:PDF (siehe Seite 16).


    Das Ministerium sagt, dass es dabei nicht auf die Kennzeichnung ankommt, also geeignete Reifen brauchen keine M+S-Kennzeichnung. Wer solche Reifen benutzt trägt aber auch das Beurteilungsrisiko. Wenn aber im Prozess der Sachverständige meint, die vom Fahrer als geeignet angesehen Reifen seien eben nicht geeignet dann hat der Fahrer mal eben Pech gehabt.

  • Aber ich hab den K42 Winter-Edition schon gesehen, zwar nicht direkt nebeneinader mit einem Sommer-K42 gesehen, aber wenn ich mich recht erinnere dann ist Profil und Struktur bei beiden gleich. Die Struktur sind doch die Lamellen im eigentlichen Profil? Nur die Gummimischung ist ja anders!?

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Ich weiß nicht, was das Ministerium mit "Struktur" meint, in meiner bodenlosen Naivität vermute ich mal inneren Aufbau des Reifens und vielleicht die Gummimischung. Lamellen gehören für mich zum Profil.

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    ich verstehe die Diskussion manchmal gar nicht, beim Auto werden kommentarlos Winterreifen aufgezogen und hier wird um die paar Kröten diskutiert.


    Der gesunde Menschenverstand sagt doch eindeutig, im Winterfahren heisst vernünftige Winterbereifung.


    Da das einige nicht begreifen wollen, gibt es solche (sinnlosen) Gesetze und Verordnungen.


    Wer die Kohle für Winterreifen nicht hat, sollte ÖPNV fahren oder zu Fuss gehen.


    MfG


    Tobias


    P.S. Mit falschen Reifen bringt man sich nicht nur selbst in Gefahr, sondern auch andere!



  • Jawoll das sehe ich genauso

  • ich hab mir den Zeugefinger verkniffen, aber du hast vollkommen recht.


    Zumal die gesetzliche Winterreifenpflicht nur bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" gilt, wer da mit Sommerreifen fährt ist wirklich bescheuert.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!