Frank: die Diskussion ging vor allem darum, ob das Gesetz auch auf Motorräder/Roller anzuwenden ist. Dass du an der formal-juristischen Widerspruchsfestigkeit vor dem EU Gerichtshof zweifelst, ist eine andere Sache, die hier leicht zur Verwirrung führen kann.
Insbesondere deshalb, da hier auch juristisch nicht so versierte Leute mitlesen, die eine einfache Antwort auf die Frage haben wollen, denke ich können wir festhalten: Ja, die Vorschrift gilt auch für Zweiräder. Und grundsätzlich, zumindest bis die Vorschrift gekippt ist, sollte das hier auch einhelliger Tenor sein.
Deine Argumentation ist schlüssig, ich denke aber, da gibt es noch ganz andere Sichtweisen. Also halten wir uns doch einfach an die Gesetzeslage, die jetzt gilt.
Gruß