Schwalbe auf großes Nummernschild anmelden und trotzdem nur M führerschein möglich?

  • Komme grade von der Versicherung wieder.
    Resultat: Möglich aber tw. teurer als das Mopedschild.
    Denn das KKR wird dem LKrad unter 80 dann gleichgesetzt.
    Folge: Jahresprämie von 75 €.
    Bei Saison 04 - 09: 35 € - würde mir zwar reichen, aber für nur 10 € Ersparnis - relativ uninteressant.
    Bei der Schwalbe dann wieder interessanter, denn für 21,88 € im Jahr bzw. 12 € für die Saison würde sich das dann wieder lohnen - im Oldietarif.


    Nun muss ich mir erstmal noch andere Angebote einholen ...

  • Hallo hatte grad ein nettes Gespräch mit nem Herrn vom TÜV ne Schwalbe kann man als Lkk umrüsten solang es sich um den orginalen 70ccm Zylinder handelt.
    der Haken an der Sache
    1. Leistungsnachweis entnehmbar aus evtl vorhandenen S70 Papieren (falls nicht vorhanden Prüfstandlauf) Kosten 100 Euro
    2. Stand und Fahrgeräuschmessung Kosten 200 Euro
    3. Geschwindigkeitsmessung Kosten 60 Euro
    4. Papiere ausstellen Kosten 50 Euro


    Bei der Versicherung wirds dann günstiger wenn Vmax 81 km/h eingetragen is da es dann nicht als normale 80er gilt.

    Tuning liegt im Auge des Betrachters ich nenns Rennsport

    • Offizieller Beitrag


    Dir ist aber schon klar, dass es in diesem Thread um die handelsübliche 50cm³-Schwalbe geht?

  • Richtig hab für meine Schwalbe angefragt KR51/2E Bj. 84 wäre sozusagen ne Einzelabnahme Kosten um die 500 Euro gesamt.
    Ausser dieser Umbau wurde schonmal als Einzelabnahme gemacht und man kann anhand von Beglaubigten Papieren des nachweisen dann kostets nur den Eintrag und die Papiere


    Des is die einzige Möglichkeit die für die Versicherung als 80er angemeldet zu bekommen, für nen 2. Versicherungsvertrag für die Kids

    Tuning liegt im Auge des Betrachters ich nenns Rennsport

  • Leichenschändung? ;)

    Auch wenn vllt. für den TO nicht mehr aktuell: Die Schadenfreiheitsklassen werden für LKW, PKW und Zweiräder (u.a.) getrennt berechnet. Wenn ich bei PKW auf 33% runter bin und mir einen LKW zulassen will, fange ich bei 0, sprich M = 170% an. Ausser die Versicherung lässt mit sich reden. Dann kann sie aber auch das Mopped als solches anrechnen und es braucht nicht den teuren Umweg.

    • Offizieller Beitrag

    Moin Moin,
    finde das Thema weiterhin interessant und wollte mal grundlegend nachfragen, ob ich das richtig verstanden habe:
    - man kann die Schwalbe amtlich zulassen mit grossem Kennzeichen
    - trotzdem darf man sie weiter mit Klasse M fahren, weil sie der Ausnahmeregelung für DDR-Fahrzeuge unterliegt


    Ist das richtig?


    Was mich verwirrt hat, waren zwei meiner Meinung nach gegensätzliche (und zeitlich auseinander liegende) Aussagen von Frank:


    Rein theoretisch dürfte es kein Problem sein, eine unveränderte Schwalbe ohne bauliche Veränderung zum Leichtkraftrad bis 50 ccm umzumelden, es müsste dafür der Verzicht auf die Sonderregelung für Ex - DDR Fahrzeuge genügen. Außerdem muss man nach dem derzeitigen Stand der StVZO eventuell eine Erstzulassung (bzw. erstmaliges in den Verkehr kommen) vor dem 31.12.1983 nachweisen.



    Zitat von Rossi Beitrag anzeigen
    damit dürfte man die Schwalbe auch weiter mit M fahren, wenn der 60km/h Status erhalten bleibt?


    Tobias: ja, sicher.


    Gruss von Frank


    Hat das mitlerweile jemand realisiert? Falls ja, welche Versicherung habt ihr genommen und wie teuer war das?


    Viele Grüße
    Karl

  • Leichenschändung? ;)


    Auch wenn vllt. für den TO nicht mehr aktuell: Die Schadenfreiheitsklassen werden für LKW, PKW und Zweiräder (u.a.) getrennt berechnet. Wenn ich bei PKW auf 33% runter bin und mir einen LKW zulassen will, fange ich bei 0, sprich M = 170% an. Ausser die Versicherung lässt mit sich reden. Dann kann sie aber auch das Mopped als solches anrechnen und es braucht nicht den teuren Umweg.




    das ist so nicht richtig. schadenfreiheitsklassen bleiben erhalten, nur die prozentsätze beim beitrag sind unterschiedlich. beispiel: sf3 pkw 70% lkw 75%. wenn man mit einem pkw sf3 erworben hat, bekommt man für einen lkw auch sf3. es sind nur nach fahrzeugtyp gewisse grenzen gesetzt, welche sf klassen man erwerben kann. mit einem motorrad z.b. maximal sf10. ich hatte erst einen pkw zugelassen, dann lkw, dann wieder pkw. die sf klassen konnte ich problemlos mitnehmen

  • @ Pittiplatsch: Es sollte gehen, aber ich habe es nie zu Ende gebracht. Und da es nun die Mopedschilder ab 25 € gibt, denke ich wird es kaum einer machen. Ich selbst habe einfach zu viele MZetten und die reichen mir. Bin dieses Jahr noch nicht einmal Simson gefahren - letztes Jahr grade mal einmal und da lohnt sich kein Mopedschild ...



  • Da hätte ich mal ne Frage dazu... wenn man dann nun so ein "grosses" Kennzeichen hat... darf das Moped dann auch schneller wie 60km/h ?


    Bevor jemand fragt... hab das gelesen mit dem 60km/h Status, gehe aber davon aus dass es nicht nach unten (also 50km/h) korrigiert wird...
    Was mich auch noch interessieren würde... werden dann Steuern jährlich fällig ?

  • Da hätte ich mal ne Frage dazu... wenn man dann nun so ein "grosses" Kennzeichen hat... darf das Moped dann auch schneller wie 60km/h ?


    Bevor jemand fragt... hab das gelesen mit dem 60km/h Status, gehe aber davon aus dass es nicht nach unten (also 50km/h) korrigiert wird...
    Was mich auch noch interessieren würde... werden dann Steuern jährlich fällig ?



    Nö, darf es nicht. Es bleibt ein Moped. Schneller darf es nur, wenn du durch irgendwelche sinnfreie Maßnahmen die Leistung erhöhst und der Dampfkesselüberprüfungsverein (TÜV) im Hinblick auf die Verkehrstauglichkeit bescheinigt, dass dein Konstrukt die Anforderungen einer höheren Fahrzeugklasse (Leichtkraftrad) erfüllt und dir das auch in den Schein einträgt. Dann hast du aber kein Moped mehr, sondern ein Leichtkraftrad. Das heißt, du darfst kein großes Schild haben, sondern du musst eines haben - mit allen Konsequenzen: Versicherung, Steuern, A(1)-Schein usw.


    Holst du dir nur ein großes Schild, ohne irgendwelche Umbaumaßnahmen anstelle des kleinen Schildes, dann musst du trotzdem keine Steuern zahlen.


    Zitat von § 3 KraftStG

    Von der Steuer befreit ist das Halten von
    1.
    Fahrzeugen, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind;


    Der Mehrwert des großen Schildes ist für mich immer noch nicht erkennbar. Posen auf dem Schulhof?! Nur mal angenommen, die Polizei sieht deine Simme, wundert sich über das schöne alte Moped und grüßt mir "Führerschein und Fahrzeugpapiere", dann frage ich mich, was wohl passiert, wenn du ein großes Schild hast. Soll ja vorkommen, dass nicht jeder so ein alter eingefleischter Hase ist...


    Also Situation: Moped mit großem Schild, ohne TÜV-Plakette wird angehalten. Im Schein steht was von Kleinkraftrad 60km/h, der Fahrer hat Führerschein der Klasse M. Mögliche Konsequenzen:
    1. Warum fahren Sie mit Klasse M 60?
    2. Warum fehlt die TÜV-Plakette?
    3. Warum fahren sie mit M (=kleines Schild) ein Motorrad (=großes Schild)?


    Ich mag mir das gar nicht vorstellen... Hier in München ist das ja schon immer Stress, der Polizei zu versichern, dass Klasse M für 60 in diesem speziellen Fall reicht und allein die Wartezeit, bis über Funk alles geklärt ist und man "gute Fahrt" hört, ist schon nicht ohne... wie lange mag der Prozess dann dauern, wenn man auch noch ein großes Schild hat und damit auf den ersten Blick ein Motorrad?

    Es ist das Einfache, das schwer zu machen ist.

  • AAAAlso...


    1. "aufm Schulhof posen"... ich bin, soweit es mir bekannt ist, Baujahr 78...


    2. Der Mehrwert eines großen Nummernschildes ergibt sich für mich folgendermaßen:


    - Wunschkennzeichen
    - nicht jedes Jahr ein neues Kennzeichen
    - meine Simsons sind Top Restauriert bzw. Sammerstücke, die ich nur bei Schönwetter fahre und auf Saison anmelden würde - ergo ich auch noch Geld bei der Versicherung spare.


    3. Habe ich einen Motorradführerschein


    4. Es bleibt steuerfrei (Danke für Deine Aufklärung)


  • Okay, das sind Gründe, die mir einleuchten. Dann viel Spaß mitm großen Schild.


    Aber ob du Geld beim Versichern sparst, wage ich zu bezweifeln. Erstmal müsstest du eine Versicherung finden, die mitspielt. Das sollte noch nicht so schwierig sein, Kunden wollen sie ja alle gewinnen. Aber: ich denke, die meisten werden für ein Moped (auch mit großem Schild) auch nur ihre Mopedversicherungstarife anwenden und die gelten ja jährlich. Um monatliche Beiträge zu haben, müsstest du also eine Leichtkraftrad-Versicherung oder Kradversicherung abschließen. Ob das überhaupt geht, weiß ich nicht. Keine Ahnung, ob eine Versicherung für ein zulassungspflichtiges Fahrzeug auch für ein zulassungsfreies gilt. Aber nehmen wir mal an, es geht: Dann wirst du vermutlich von April bis Oktober fahren wollen, macht 7 Monate Versicherungsbeiträge. Ein Mopedschild kriegst du schon für 45€ (WGV, Oldtimer bei der Allianz ~30€). Wenn du also 6,50€ pro Monat Versicherung zahlst (was für ein Kfz wirklich wenig wäre), liegst du schon drüber. Viel Einsparpotential ist da nicht gegeben.


    Und Wunschkennzeichen bzw. jedes Jahr das selbe ist doch auch kein Problem. Als ich noch bei der WGV war, haben sie mich immer gefragt, welches ich gerne hätte und dann geschaut, ob das im Bestand war und wenn ja, bekam ichs. Und wenn die Versicherung ablief, kam ein Brief mit Verlängerungsformular, wo man auch ankreuzen konnte, das aktuelle Kennzeichen behalten zu wollen. Dann kam mit der Post einfach das gleiche in der neuen Farbe und gut.
    Aber wie gesagt: wenn Du ein großes Schild willst, lass dich nicht aufhalten. Aber wirtschaftlichen Gewinn machst du damit nicht, maximal einen ideellen. Ob er dir den Aufwand wert ist, musst du halt selbst entscheiden :)



    P.S. Das mit dem Schulhof war nicht so gemeint, nix für ungut!

    Es ist das Einfache, das schwer zu machen ist.

    • Offizieller Beitrag

    Moin,
    hab grade mit der Zulassungsstelle telefoniert und die nette Dame sagte mir, dass das Krad, wenn ich es freiwillig zulassen wollen würde, sehr wohl zur HU müsse und alle zwei Jahre zum Tüv, denn sie würden keine Fahrzeuge zulassen, bei denen sie sich nicht von der Fahrzuverlässigkeit und -tüchtigkeit überzeugt hätten, und dies sei ja nun mal durch die HU erbracht. Also lohnt es sich nicht so richtig... Schade.
    Grüße
    Karl

  • @ Pittiplatsch:


    Falsch. Zeig den mal § 29 StVZO:
    StVZO


    Von daher was keine HU braucht, braucht auch dann keine HU. Die Zulassung ist den behörden sehr fremd und der Aufwand sehr hoch. Daher versuchen sie sich dagegen zu wehren. Ggf. mit der oberen Landesbehörde reden. Die kann dann der ZuLa Weisungen aussprechen.


    Ähnlich Ausnahmen von § 10 FZV wo man lange in Brandenburg erst ein Schreiben aus potsdam brauchte und dann selbst an der ETZ ein kleines KZ bekommen hat ...

  • Da das Thema ja momentan wieder aktuell ist greife ich es hier nochmal auf (die Fragen richten sich vor allem an TS-Martin, weil er es ja schonmal so durchgezogen hat):


    -Wo steht denn im § 29 StVZO das man keine HU brauch?
    -Welche SF hast du denn bei der LVM?
    -Meinst du es könnte Probleme geben mit der originalen BE, weil in der vom KBA ja doch paar Angaben mehr stehen?
    -Bist du dir sicher, das man in der Nicht-Saisonzeit ein normales Versicherungskennzeichen benutzen könnte (immerhin ist das Moped ja dann zugelassen)?

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Ich habe heute mit meiner Kreisbehörde gesprochen die für alle Wünsche sehr offen ist, aber auch hier stößt man an Probleme. Man würde mir meinen SR50 zulassen, aber verbunden mit der Pflicht alle 2 Jahre zur HU zu müssen.


    Grund: Sobald ich mich der Zulassungspflicht freiwillig unterwerfe, unterwerfe ich mich damit auch dieser Kontrollpflicht. Also werde ich es wohl sein lassen und wie mit dem LK abgesprochen in ein paar Jährchen mir ein rotes 07er Kennzeichen holen wie die ein oder andere Simme drinne steht. Dann ohne HU.

  • Eben da liegt der Fehler in der Rechtsauffassung. Das wurde mir in München auch gesagt. Die Sache ist das dein Kleinkraftrad ja trotzdem kein nach §29 StvZO zulassungspflichtiges oder kennzeichenpflichtiges Fahrzeug ist. Denn an der Fahrzeugart ändert sich nichts.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

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