Grundsätzlich ist das so, das ist ja Sinn und Zweck dieser Klassifizierungen und Prüfungen. Nebenbei gesagt wären 15 Watt Scheinwerferleistung im Moped heute gar nicht mehr zulassungsfähig.
Man muss beim Anbau die Bestimmungen beachten - wenn man einen Motorradblinker oder -scheinwerfer dort hinschraubt, wo grade eben schon ein gleichartiges Bauteil gewesen ist, kann man da nicht viel falschmachen.
Bei der Simson muss man halt noch drüber nachdenken, ob die elektrische Anlage den nötigen Saft auch zusammenkriegt. Mit VAPE sind H4-Scheinwerfer und 21W-Halogen-Blinker unproblematisch, auch der Blinkgeber darf bleiben, weil für 17 bis 23 Watt ausgelegt.
Wer aber einen H4-Scheinwerfer in eine 6V-Schwalbe reinstrickt und sich mit einem 35W-Leuchtmittel behilft, der begibt sich schon wieder eindeutig auf Glatteis.