Liste Baujahr-FIN (S51, S50, Schwalbe)

  • Es gibt ja kerbnägel auch zu kaufen.


    Also das Typenschild auf das richtige Fahrzeug zu montieren sollte doch möglich sein.


    Welche Gründe gibt den die eine Ablehnung rechtfertigen ?


    Komm ich mit einer Bescheinigung für die Einzelbetriebserlaubniss evtl direkt auf eine Freiwillige zulassung ?


    Bastian

  • Wenn das Typenschild nicht orig. befestigt ist, wird es Nichts mit KBA.


    Und die Einzelabnahme hat erstmal Nichts mit freiwilliger Zulassung zu tun.


    Nur, wenn der Sachverständige 60kmh draufschreibt, stempeln es die meisten Zulasungsstellen nicht (mehr) ab.

  • Da hilft nur es auf einen Versuch drauf ankommen zu lassen.


    Ich wollte damit ja nur sagen das es kerbnägel gibt, es kommt dann evtl bissl drauf an wie man es aufbaut.


    Der letzte Ausweg ist dann nur noch eine Richtige Zulassung als Leichtkraftrad.

    Es gab ja in der BRD die großen schnellen 50er, da geht aber nur wenn man einen passenden Führerschein hat.


    Bastian

  • ... Nur, wenn der Sachverständige 60kmh draufschreibt, stempeln es die meisten Zulasungsstellen nicht (mehr) ab.


    Warum sollten die das nicht abstempeln?

    Die Zulassungsbehörde muss sich auch an geltendes Recht halten und wenn sie es nicht abstempeln, dann muss dafür ein nachvollziehbarer, sachlicher Grund vorliegen, den man dir auch schriftlich benennen muss. Andernfalls freut sich jeder Rechtsanwalt über leicht verdientes Geld.

    Wenn ich wüsste, dass ich könnte wie ich wollte, ich würde ...   :/

  • Warum sollten die das nicht abstempeln?

    Die Zulassungsbehörde muss sich auch an geltendes Recht halten und wenn sie es nicht abstempeln, dann muss dafür ein nachvollziehbarer, sachlicher Grund vorliegen, den man dir auch schriftlich benennen muss. Andernfalls freut sich jeder Rechtsanwalt über leicht verdientes Geld.

    Geltendes Recht?

    Welches Gesetz meinst Du?

    Hier ein Beispiel:

  • Ich meine natürlich den Einigungsvertrag.

    Einem ablehnenden Verwaltungsakt aufgrund der Meinung eines "Herrn Zimmermann" kann man mit Widerspruch und ggf. mit Klage vor dem Verwaltungsgericht entgegentreten.

    Die Beweislast, dass die Simson nicht erstmalig in der DDR, bzw. nach 1992 in den Verkehr gekommen ist, liegt bei der Behörde, denn der Anscheinsbeweis, z.B. das Baujahr, spricht ja wohl doch dafür, dass das Fahrzeug unter diese Regelung des Einigungsvertrages fällt. Nur wenn es nachvollziehbare Gründe für eine Ablehnung gibt, dann geht die Ablehnung auch durch.

    Alleine das Nichtvorhandensein irgendwelcher Papiere als Nachweis ist kein Grund, denn es ist ja gerade Sinn und Zweck des Antrages, diese Papiere zu erlangen.

    Natürlich kann die Zulassungsbehörde auch die 60 km/h auch verweigern.

    Wenn die Behörde z.B. anhand der ja offensichtlich existierenden Fahrgestellnummer-Listen nachweisen kann, dass die Nummer dieser Simme eben in einem Bereich liegt, der für Exportmodelle war, oder andere plausible Umstände gegeben sind, dann wäre eine Ablehnung ggf. begründet.

    Das muss aber immer eine konkret individuelle Einzelfallbetrachtung vorgenommen werden und keine pauschale, abstrakte Weigerung.


    Meine ich jedenfalls.

    Wenn ich wüsste, dass ich könnte wie ich wollte, ich würde ...   :/

  • Moin Moin , bin neu hier hab eine Schwalbe kr51/1 günstig erworben die nr auf Typenschild und Rahmen passen aber die nr liegt laut Liste auf dem Sperrbereich fängt mit 1111… an ,sieht auch aus wie ein Zwitterrahmen da er beide Aufnahmen für die Stoßdämpfer hat kr51/1+kr51/2. Weiß jemand ob sich das lohnt für Austauschrahmen Papiere zu beantragen oder lieber gleich über den tüv machen ?

    Schon mal danke im Voraus

  • Moin Marc,


    für /1 und /2 ist der Rahmen dann kompatibel, wenn er den vorderen Motorträger und das Rohr

    für den Fußbremshebel mit Gestänge hat. Außerdem ist der hintere Motorträger verstärkt und unterm rechten Trittbrettträger die Aufnahme für den hinteren Bremsbowdenzug.


    Ob die Nummer für ein Baujahr 82 (Serienproduktion der /2) die Papiere als /1 kriegt,

    solltest du unter Angabe "Ersatzrahmen" probieren.


    LG Kai

    Ich bin nicht perfekt, aber ich arbeite dran.. ;)

  • Moin und Hallo,

    Der erste Weg sollte immer über das kba gehen.

    Ob die Mitarbeiter in der Lage sind die Identität des Rahmen zu prüfen kann ich nicht beurteilen.


    Ich würde aber mal unterstellen das dieses Thema mit den Ersatzrahmen evtl nur in der DDR ausgeführt wurde, das bring dich dann sicher von einer Ablehnung aufgrund von Import weg.


    Wegen der Bilder würde ich vorher genau schauen ob alle geforderten Punkte eingehalten sind.

    Also die kerbnägel und auch der originale Zustand des Fahrzeug an sich.


    Ein Antrag Teilzerlegt führt ja auxg schon zur Ablehnung wie es Antrag nach einem kompletten Neuaufbau.


    Bastian

  • Servus Leute,


    wollte nun endlich auch die lang ersehnte Schwalbe kaufen und habe nun ein gutes Angebot gefunden, leider ohne Papiere.

    Nach der Fin Liste passt jedoch das Bj nicht zur Nummer 7941xx laut Typenschild 76


    Denkt ihr das wird Probleme beim kba geben oder könnte es vllt ein reimport sein?

    Sonst ist keine Kennung zu sehen.


    Danke schon mal für eure Hilfe!

  • Be

    Nach der Fin Liste passt jedoch das Bj nicht zur Nummer 7941xx laut Typenschild 76

    Bei dieser Konstellation liegt die Fin um ca. 500 über der Grenze.

    Was mich stark wundert - die Fin ist "höher" als das Baujahr -

    andersrum kommt ja gerne mal vor, aber so rum...


    Den Reimport kann ich leider nicht an der FIN erkennen,

    da bräuchte es mal 2-3 Bilder.


    LG Kai

    Ich bin nicht perfekt, aber ich arbeite dran.. ;)

  • Hallo,


    ich habe nur mal eine Frage zur KBA Zulassung. Ich besitze seit 1994 einen SR50 Roller. Nun habe ich den Roller restauriert. Aus unwissenheit habe ich das typenschild erneuert. Das alte war überlackiert. Ich besitze das alte Typenschild noch es schaut aber nicht mehr so gut aus bzw nach dem enlacken ist zwar alles noch lesbar aber nicht mehr so schön. Ich habe ebenfalls die originalen Papiere. Ebenfalls aus unwissenheit habe ich diese vor Jahren mal einlaminiert da diese sich sonst zerbröseln würden. Wie kann/soll ich das jetzt beantragen ?

  • Mach das alte Typenschild mit den alten Kerbnägeln ran, patinier evtl. die Klopfstellen auf den Nägeln. Das wird eher klappen als ein neues Typenschild. Deine original Papiere gibts du als verloren an, denn wo eigentlich noch welche vorhanden sind, gibts die auch nicht mehr so, macht ja auch keinen Sinn.

  • Danke für die Antwort. Ich glaube ich habe diese Stifte nicht mehr. Aber ich bekomme das schon irgendwie hin. Zum Verständniss. Ich habe mal gehört wenn die Papiere einlamminiert sind, wären sie ungültig. Nur deswegen wollte ich KBA Papiere. Angenommen ich mache das jetzt nicht weil ich die Papiere ja noch habe und diese gehen irgendwann mal verloren. Hat man ja auch in Zukunft mit dem neuen Typenschild niemals die Chance neue zu beantragen....?

  • Mach doch mal ein Foto von deiner Betriebserlaubnis, damit man eine Vorstellung von dem Lappen hat. Dann können dir die Profis sicher sagen, ob die echt sind.

    Kannst ja die letzten drei Ziffern der Rahmennummer für das Foto ja abdecken.


    Mach, so wie Moe sagt, das alte Typenschild wieder dran. Hier gibt es die passenden Nieten dafür.

    Falls die Löcher dafür im Rahmen schon zu ausgeleiert sind, dann mach den Rahmen gut sauber, beschmiere die Rückseite des Schildes satt mit gutem Kleber und klebe das Schild zusätzlich fest. Die Nieten klebst du auch rein. dann tupfst du mit Tuschkastenpinsel ein bisschen Zitronensaft oder Essig auf den Nietkopf und lässt ihn dadurch etwas rosten. Kannst auch etwas Schmiere von der Kette oder der Motorunterseite drauf schmieren, damit die wieder alt und original aussehen.

    Dann mach ein Foto und beantrage beim Kraftfahrtbundesamt eine neue ABE. Natürlich sagst du denen nicht, dass du den alten Lappen noch hast. Dann wirst du ja sehen, was passiert, ob oder ob nicht.

    Wenn es keine ABE unkompliziert gibt, dann fahr mit den alten Papieren weiter.

  • KBA Papiere brauchst du doch derzeit eh nur, wenn du ein Verkauf anstrebst.


    Eine Freiwillige Zulassung bekommst du auch mit Original Papieren (Falls die sich bei der Zulassung damit auskennen... bei mir kennen die sich sehr gut aus und es klappt auch mit DDR Papieren [ohne KBA] ).

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