Liste Baujahr-FIN (S51, S50, Schwalbe)

  • Es gibt ja kerbnägel auch zu kaufen.


    Also das Typenschild auf das richtige Fahrzeug zu montieren sollte doch möglich sein.


    Welche Gründe gibt den die eine Ablehnung rechtfertigen ?


    Komm ich mit einer Bescheinigung für die Einzelbetriebserlaubniss evtl direkt auf eine Freiwillige zulassung ?


    Bastian

  • Wenn das Typenschild nicht orig. befestigt ist, wird es Nichts mit KBA.


    Und die Einzelabnahme hat erstmal Nichts mit freiwilliger Zulassung zu tun.


    Nur, wenn der Sachverständige 60kmh draufschreibt, stempeln es die meisten Zulasungsstellen nicht (mehr) ab.

  • Da hilft nur es auf einen Versuch drauf ankommen zu lassen.


    Ich wollte damit ja nur sagen das es kerbnägel gibt, es kommt dann evtl bissl drauf an wie man es aufbaut.


    Der letzte Ausweg ist dann nur noch eine Richtige Zulassung als Leichtkraftrad.

    Es gab ja in der BRD die großen schnellen 50er, da geht aber nur wenn man einen passenden Führerschein hat.


    Bastian

  • ... Nur, wenn der Sachverständige 60kmh draufschreibt, stempeln es die meisten Zulasungsstellen nicht (mehr) ab.


    Warum sollten die das nicht abstempeln?

    Die Zulassungsbehörde muss sich auch an geltendes Recht halten und wenn sie es nicht abstempeln, dann muss dafür ein nachvollziehbarer, sachlicher Grund vorliegen, den man dir auch schriftlich benennen muss. Andernfalls freut sich jeder Rechtsanwalt über leicht verdientes Geld.

  • Warum sollten die das nicht abstempeln?

    Die Zulassungsbehörde muss sich auch an geltendes Recht halten und wenn sie es nicht abstempeln, dann muss dafür ein nachvollziehbarer, sachlicher Grund vorliegen, den man dir auch schriftlich benennen muss. Andernfalls freut sich jeder Rechtsanwalt über leicht verdientes Geld.

    Geltendes Recht?

    Welches Gesetz meinst Du?

    Hier ein Beispiel:

  • Ich meine natürlich den Einigungsvertrag.

    Einem ablehnenden Verwaltungsakt aufgrund der Meinung eines "Herrn Zimmermann" kann man mit Widerspruch und ggf. mit Klage vor dem Verwaltungsgericht entgegentreten.

    Die Beweislast, dass die Simson nicht erstmalig in der DDR, bzw. nach 1992 in den Verkehr gekommen ist, liegt bei der Behörde, denn der Anscheinsbeweis, z.B. das Baujahr, spricht ja wohl doch dafür, dass das Fahrzeug unter diese Regelung des Einigungsvertrages fällt. Nur wenn es nachvollziehbare Gründe für eine Ablehnung gibt, dann geht die Ablehnung auch durch.

    Alleine das Nichtvorhandensein irgendwelcher Papiere als Nachweis ist kein Grund, denn es ist ja gerade Sinn und Zweck des Antrages, diese Papiere zu erlangen.

    Natürlich kann die Zulassungsbehörde auch die 60 km/h auch verweigern.

    Wenn die Behörde z.B. anhand der ja offensichtlich existierenden Fahrgestellnummer-Listen nachweisen kann, dass die Nummer dieser Simme eben in einem Bereich liegt, der für Exportmodelle war, oder andere plausible Umstände gegeben sind, dann wäre eine Ablehnung ggf. begründet.

    Das muss aber immer eine konkret individuelle Einzelfallbetrachtung vorgenommen werden und keine pauschale, abstrakte Weigerung.


    Meine ich jedenfalls.

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