S51 bei ebay gekauft. KBA sagt "geklaut"!

  • Hallo Leute,


    ein Freund von mir hat sich vor 4 Monaten eine S51N über eBay gekauft und hat dann auf mein Anraten eine neue ABE beantragt, da keine Vorhanden war. Da sich das KBA bis vor kurzem nicht gemeldet hat, hat er nun dort angerufen.
    Ergebnis: Ihr Moped ist als gestohlen gemeldet.


    Leider hat er keinen Kaufvertrag gemacht, hat ja aber quasi einen von ebay (oder????).


    Was nun?
    Er ist jetzt wohl erstmal zur Polizei gegangen um das zu klären.


    Könnte man nicht einfach alles auseinanderschrauben und nur den Rahmen zurückbringen?


    Habe leider in der Suchfunktion nichts passendes dazu gefunden.
    MfG!
    Max

    DAS BUCH Simson-Roller Schwalbe - Jetzt als Kochbuch erhältlich!

    • Offizieller Beitrag

    Nein, bei eBay hat man keinen Kaufvertrag. eBay vermittelt nur den Kontakt zwischen den Vertragspartnern (und sackt dafür Geld ein ;) ), aber sie können weder kontrollieren, ob der Handel dann wirklich über die Bühne geht oder ob das verkaufte Fahrzeug dem angebotenen entspricht. Du (bzw. dein Freund) kannst bestenfalls nachweisen, dass du via eBay gutgläubig ein Moped erworben hast; wenn die Artikelbeschreibung noch da ist, vielleicht auch mit Bildern zeigen, dass es sich um das fragliche Fahrzeug handelt.


    Selbst bei nem nacken Rahmen macht man nen Kaufvertrag. Pech für deinen Freund, dass er das nun auf diese Weise lernen muss. Aber die Polizei wird ihm da schon weiterhelfen können. Wenn er seriös auftritt und den Fall schlüssig darlegt, wird man ihn zumindest wegen Diebstahls nicht ans Zeug flicken können. Das Moped dürfte er allerdings los sein. Und zwar das ganze Moped.


    Sicher kann man im Zweifel nur den Rahmen eindeutig zuordnen, wenn die anderen Teile nicht über bestimmte, aussergewöhnliche Merkmale verfügen. Aber: Was würdest du denn davon halten, wenn deine Karre gestohlen wird, kurze Zeit später bei eBay auftaucht und du dann nur den nacken Rahmen zurückbekommst? Ich persönlich käme mir mächtig verarscht vor und würde sicher auch mal auf dem kleinen Dienstweg beim Käufer "kritisch nachfragen".


    Wie gesagt: Dumm gelaufen. Aber jetzt noch das Diebstahlopfer zu bescheissen fänd ich mies.


    Beste Grüße
    Ralf

  • a....karte sag ich mal.
    wenn du pech hast, ist sowohl das mopped als auch das geld weg. und wenn es ganz dicke kommt, kannste den dummschwätzer wegen hehlerei besuchen gehen.

    aber mal ehrlich....wie kann man so dämlich sein und ein fahrzeug ohne kaufvertrag und dann noch von einem fremden kaufen.

    ach ja.....ich vergaß.... dein kumpel war ja so dämlich....jaja nee is klar

    manche kennen mich, manche können mich

  • Gibt es eigentlich eine einfache Möglichkeit, schon vor dem Kauf zu überprüfen, ob eine Karre gestohlen ist?
    Bin auch gerade am Überlegen, ob ich eine S51 kaufe - allerdings hat die auch keine Papiere, so dass ich besorgt bin, die könnte geklaut sein.

  • a....karte sag ich mal.
    aber mal ehrlich....wie kann man so dämlich sein und ein fahrzeug ohne kaufvertrag und dann noch von einem fremden kaufen.



    Ohne Kaufvertrag ist tatsächlich dämlich aber ich für meinen Teil kaufe äußerst selten bei Menschen, die ich auch kenne. Wie meinst du das? Meinst du man sieht einem Verkäufer an, dass er ein Lügner/Hehler ist? Nicht dein Ernst oder?

    • Offizieller Beitrag

    Gibt es eigentlich eine einfache Möglichkeit, schon vor dem Kauf zu überprüfen, ob eine Karre gestohlen ist?


    FIN notieren, zur Polizei gehen, FIN überprüfen lassen. Fertig.


    @ Nessy: Ich glaub, es ging eher darum, dass man auf einen Kaufvertrag noch am ehesten verzichten kann, wenn man das Fahrzeug von einem guten Bekannten erwirbt.


    Beste Grüße
    Ralf

  • Ohne Kaufvertrag ist tatsächlich dämlich aber ich für meinen Teil kaufe äußerst selten bei Menschen, die ich auch kenne. Wie meinst du das? Meinst du man sieht einem Verkäufer an, dass er ein Lügner/Hehler ist? Nicht dein Ernst oder?



    nein, da verstehst du mich falsch. wenn ich ein mopped von einem mir persönlich bekannten kaufe, dann kann man auch mal per handschlag kaufen. wenn der verkäufer aber einem völlig fremd ist, kauft man (und nicht nur ich) grundsätzlich nur mit vertrag. ob man einem menschen irgendwas ansieht, muss jeder für sich entscheiden

    ich hoffen das bild von mir hängt nun wieder gerade bei dir

    manche kennen mich, manche können mich

  • Danke für die Hinweise.
    ICH kaufe grundsätzlich nur mit Kaufvertrag. Es handelt sich wirklich um einen Freund von mir. Aber anyway. Schlimm genug die ganze Geschichte.
    Mein Kumpel war gerade auf der Polizeiwache, die haben das Moped jetzt einkassiert und jetzt mahlen wahrscheinlich die Mühlen der Demokratie.
    Scheiße sowas.

    DAS BUCH Simson-Roller Schwalbe - Jetzt als Kochbuch erhältlich!

  • @y5bc: Ja, du konntest es zurecht rücken ;)
    MaxU: Echt kacke gelaufen für deinen Kumpel. Ich hoffe er hat nicht sein ganzes Gespartes für die Karre zusammen gekratzt. Aber eins kannste mir glauben: Daraus hat er definitiv gelernt. Sowas passiert ihm kein zweites Mal.

  • Zeit für Deinen Kumpel, um Lehrgeld zu zahlen. Wie heißt ein alter Spruch: "Dummheit wird bestraft."


    Ist eigentlich auch ganz gut so, nochmal passiert ihm sowas sicherlich nicht.


    Eventuell kann die Pozilei über den Verkäufer ja noch etwas über die Herkunft der Simme rauskriegen. Dein Kumpel wird hoffentlich wissen wo er wohnt und die Simme nicht an der nächsten Straßenecke gekauft haben, oder?

  • Mann kann doch bei Ebay diesen Beleg ausdrucken , den wo man aus Käufer angegeben wird , eventuell hilft Dir das


    mfg

  • ich glaube nicht, dass dein freund wirklich die arschkarte gezogen hat. wenn er nachweisen kann, dass er das moped bei ebay gekauft hat, wird die polizei sich erst mal den verkäufer vorknöpfen. der eigentliche besitzer hat ja wahrscheinlich eine anzeige wegen diebstahl gemacht und eine anzeige wegen hehlerei kommt dann noch dazu. das moped geht dann an seinen besitzer zurück und der hehler muss deinem freund das geld zurück geben und wird dem richter vorgeführt.


    grüße,
    Schwalbenchris

    • Offizieller Beitrag

    Warum habe ich mir wohl für's Wiki die Finger platt getippert und eine Kaufberatung verfasst?
    Damit einem das nicht passiert.


    Aber hinterher schlau sein ist immer einfach.


    Peter

  • Anzumerken sei: Die ebay-Ausdrucke sind KEIN Kaufvertrag dem BGB nach (Bürgerliches Gesetz Buch), da hier im Regelfall weder die vollständigen Namen und Anschriften noch die Unterschriften beider Parteien auf einem Blatt stehen...


    Und versucht mal vor Gericht nachzuweisen, wer hinter Mickymaus007 der an Grummel4 dann ein "heisses" Ding verhökert hat steckt...


    Was Post 1 angeht: Man "könnte" sofern man nicht breitgetreten hat dass es sich um ein vollständiges Fahrzeug handelt zumindest die Anbauteile "retten" und dann den Rahmen abtreten. Ist aber nicht ganz legal...

  • Naja aber normalerweise holt man ein Moped ja dann auch beim Verkäufer ab und drückt ihm das Geld in die Hand. Damit hat man zumindest schonmal einen mündlichen Kaufvertrag und weiß wo der Verkäufer wohnt. Das sollte ja durchaus reichen das man dann mit der Polizei anrückt und die den vor Ort mal zum Thema Hehlerei befragen.
    Was handfestes wie einen schriftlichen Vertrag hat man dann zwar nicht aber trotzdem ne kleine Chance fest zu stellen das der Verkäufer einen beschissen hat.
    Im übrigen kann es auch sein, das der wiederum einen sauberen Kaufvertrag hat, dH er muss nich unbedingt der Hehler sein.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Kann trotzdem nicht verkehrt sein, von den noch vorhandenen eBay-Seiten ein paar Screenshots zu speichern.
    Zusätzlich würde ich dem Verkäufer einen Besuch machen, sofern ihr euch nicht auf dem Aldiparkplatz im Dorf getroffen habt!

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