S51 bei ebay gekauft. KBA sagt "geklaut"!

  • Oh das sind ja mal schöne Nachrichten .Da hoffe ich mal das die nachfolgende Zeit problemloser verläuft .Man sieht nur leider wie es bei der Polizei drunter und drüber geht und sich dann am Ende niemand mehr auskennt .Ich hatte selber mal eine Sache bei der sich DREI Polizisten darum gekümmert hatten obwohl die Sachlage klar war .

    Meine S51 hat einen Vierventilzylinderkopf vom Trabant 500

  • Alle meine Simson - Fahrzeuge habe ich ohne Papiere und ohne schriftlichen Kaufvertrag erworben. Bei meinem nach der Wende zuerst erworbenen Fahrzeug, einer S51/B2 bekam ich auch Ärger mit der Polizei.
    Gelöscht ist da bis heute nichts, bei jeder Verkehrskontrolle mit dem Fahrzeug muß ich mich immer erklären.
    Betreffendes Fahrzeug wechselte ohne Geld in meinem Besitz, eine ehemalige Arbeitskollegin meiner Frau wollte das und noch ein Moped Star auf den Schrott schmeißen.
    Beide Fahrzeuge waren seit mehreren Jahren in deren Besitz, standen in einer Scheune, die nun zum Wohnhaus umgebaut werden sollte.
    Die Frauen hatten sich unterhalten, da ich wieder ein Moped suchte, da mein Bisheriges verunfallte (andere Geschichte).
    Ich nahm Beide mit.
    Beide Fahrzeuge befanden sich in miserablen Zustand.
    Die S51 hatte links weder ne Fußraste, noch nen Schalthebel oder nen Kickstarter, der Lenker war verbogen, Kupplungsgriff abgebrochen, Kombiinstrument unvollständig, Auf-, Abblendschalter war nicht vorhanden.
    Die Mopeds erwarb ich 1996, investierte viel Zeit und Geld und baute zunächst die S51 wieder auf.
    Sie bekam schon 1997 ein Versicherungskennzeichen und wurde für 3 Jahre mein Alltagsfahrzeug.
    Im Jahr 2000 hatte ich den Star versichert, der mußte auch mal bewegt werden, nun wechselte ich jährlich auf ein anderes Fahrzeug.
    2004 war wieder die S 51 dran.
    2004 war es dann soweit, eines Tages kam ich von Arbeit, als meine Frau mir sagte, das die Polizei wegen meinem Moped da war und gleich wieder erscheinen würde.
    So war es dann auch, sie konfrontierten mich damit, daß das Fahrzeug S 51 mit meiner Rahmennummer im Jahr 2000 bei Grimma gestohlen gemeldet wurde.
    Sie wollten mein Fahrzeug beschlagnahmen und hätten dies auch getan.
    Zu meinem Glück hatte ich die alten Versicherungsscheine und Kennzeichen in einem Schrank in der Werkstatt deponiert, kurz vor dem Vorfall wollte ich die eigendlich auf dem örtlichen Schrottplatz abgeben, hätte ich es gemacht, wäre das Moped weg gewesen, so konnte ich aber nachweisen, daß sich das im Jahr 2000 als gestohlen gemeldete Fahrzeug schon 1997 bei mir befunden hat und ich es bis zum Jahr 2000 durchgehend versichert hab.
    So kann es im Leben auch gehen.
    Seither versichere ich meine Neuerwerbe für ein Jahr und hebe die Versicherungsscheine und Kennzeichen auf ewig auf.

    Gruß Frank

    • Offizieller Beitrag

    Hat sich das mit der S 51 denn irgendwie aufgeklärt? Hat also der Typ in Grimma vielleicht versehentlich ne falsche FIN bei der Anzeige angegeben oder war das Fahrzeug möglicherweise wirklich gestohlen und wurde - warum auch immer - erst Jahre später als gestohlen gemeldet?


    Wie auch immer das gelaufen ist, deine Geschichte verdeutlicht sehr schön, wie sinnvoll es sein kann, einen Kaufvertrag zu machen und auch anderweitig Nachweis über die Geschichte des Fahrzeugs zu führen.


    Beste Grüße
    Ralf

  • Genaueres kann ich dazu nicht sagen, nur soviel, da ist nix beendet oder gelöscht, wie gesagt werde ich mit dem Fahrzeug kontrolliert, muß ich mich immer erklären, letztes Jahr erst wieder.
    Also vermute ich mal, daß der Diebstahl dort noch aktuell geführt wird.
    Soweit wie ich informiert wurde, wurde dort wirklich ein Moped S51 zu angegebener Zeit gestohlen.
    Ich vermute den Fehler mit einem Zahlendreher o.ä. in den Papieren des dort geklauten Mopeds.
    Das in meinem Fundus befindliche Fahrzeug ist auf jeden Fall nicht gestohlen worden, im Gegenteil ich hab das Fahrzeug aus erster Hand erworben.
    Natürlich habe sowohl ich, als auch die Polizei selbst, den Vorbesitzer diesbezüglich informiert, es waren aber keine Papiere auffindbar.
    Letztes Jahr stand die ehemalige Arbeitskollegin meiner Frau vor der Tür und übergab mir die Papiere vom Fahrzeug, die sie nach dem Tod ihrer Großmutter in derem Nachlass gefunden hatte.
    Gekauft hatte sich das Fahrzeug ihr Opa 1981.
    Also entweder Zahlendreher bei dem in Grimma, oder doch Mehrfachvergabe gleicher Rahmennummern.

    Gruß Frank

  • ... oder doch Mehrfachvergabe gleicher Rahmennummern ...


    Bei Simson muss man immer "Hersteller - Typ - Fahrgestellnummer" als eine Einheit sehen, in der Datenbank für Fahrzeugdiebstähle werden leider meines Wissens nur "Hersteller - Fahrgestellnummer" gespeichert. Bei Simson hat die gleiche Fahrgestellnummer des Öfteren bei 2 verschiedenen Fahrzeugtypen Verwendung gefunden.


    Gruss von Frank

  • Hallo!


    Aus der Praxis kann ich ja mal den Weg, den eine Ausschreibung in der Fahdung geht, ein wenig beschreiben...


    1. Anzeigenerstattung: Der Beamte, der die Anzeige aufnimmt, liest im günstigsten Fall von der BE die FIN ab und überträgt sie in das entsprechende Formular (1. mögl. Fehlerquelle).


    2. Die Daten werden vorab per Fax oder elektronisch an die Datenstation übertragen, dort wird die FIN im Datenbestand ausgeschrieben (2.+3. Fehlerquelle: schlecht lesbares Fax/ Datenverlust b. elektronischer Übertragung oder Schreib-/Lesefehler in der Ausschreibung-> z.B. Zahlendreher).


    Sollte bei Anzeigenerstattung z.B. nur die Versicherungsbescheinigung (handschriftl.) vorliegen, kann es hier schon zu Ablesefehlern kommen...


    Du solltest mal bei einer (Polizei-) Dienststelle Deines Vertrauens vorstellig werden und den Weg zurückverfolgen, den die Ausschreibung genommen hat.


    Ich bin mir sicher, dass irgendwo, irgendwer eine "falsche" Eintragung vorgenommen hat.
    Passieren kann das leider immer, weil auch Polizisten/Angestellte im Polizeidienst sind nur Menschen...


    Wenn Du ausreichend lange recherchieren lässt oder selbst recherchierst wird die Fehlerquelle mit Sicherheit erkannt und ie Ausschreibung gelöscht!


    Grüße


    Mattes


    Frank:


    Ist das Fakt mit den doppelt vergebenen FIN? Gibt es da eine verlässliche Quelle?

  • Ein paar Anmerkungen zur wirklichen Rechtslage:


    Der Kaufvertrag kommt durch Angebot (Einstellen bei eBay) und Annahme (Höchstgebot bzw. Sofortkauf) zu Stande. Egal ob gewerblicher Verkäufer oder zwischen Privaten. Eine Erfüllung (Übergabe) ist für die Wirksamkeit des Kaufvertrages nicht erforderlich. Ein mündlicher Kaufvertrag wird auch vor Gericht anerkannt, nur muss man alles durch Zeugen beweisen. Deshalb nie allein kaufen, immer einen Zeugen dabeihaben (auch wenn man einen Kaufvertrag abschließt).


    Bei eBay wird ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen (natürlich sollte man bei Abholung ruhig nochmal einen schriftlichen Kaufvertrag machen und die Identität und Adresse des Verkäufers per Personalausweis prüfen). Wenn das Moped bei eBay schlecht beschrieben ist, ändert das nichts an der Wirksamkeit des Kaufvertrages.


    Der Kaufvertrag ist übrigens wirksam, auch wenn das Moped gestohlen ist. Aber der Käufer kann den Rücktritt erklären und vom Verkäufer sein Geld (und ggf. Schadensersatz) verlangen.


    Identität und Adresse zu prüfen ist auch dringend zu empfehlen, da man als Käufer von Diebesgut die A...karte hat. Was gestohlen ist, kann nicht als Eigentum (volle Rechtsinhaberschaft) erworben werden, man kriegt nur Besitz (tatsächliche Sachherrschaft). Der Eigentümer (der Beklaute) kann sein Eigentum herausverlangen, der Käufer hat Pech und muss den Verkäufer finden und sein Geld wiederholen.


    Ich habe immer Recht ;) ich bin Anwalt.

  • Schön, dass Du den Weg ins Forum gefunden hast, lieber phklein!
    Sei herzlich willkommen und beteilige Dich fortan rege :-)!


    Das deutsche Vertragsrecht...für den Otto mit Nachnamen Normalbürger ist und wird es immer ein Buch mit sieben Siegeln bleiben, da ist es nur gut, wenn man jemanden hat, der sich auskennt:bounce:...und das ist wirklich nicht ironisch gemeint!!!


    Persönlich glaube ich aber, dass es Frank ganz schön annervt, immer wieder auf den "Diebstahl/Hehelrei" und was das StGB sonst noch so hergibt, angesprochen zu werden...

  • Frank:


    Ist das Fakt mit den doppelt vergebenen FIN? Gibt es da eine verlässliche Quelle?


    Hallo Mattes,


    Quelle ist z.B. der Simson Identifizierungskatalog und meine internen Listen. Bei den ganz alten Simsons bis ~ 1965 muss man zur FIN auf jeden Fall den Typ wissen. Hier gibt es Überschneidungen von allen Typen untereinander und zu Schwalben mit 6 stelligen Nummern. Und dann gibts bei den 7 Stelligen Nummern noch einige Überschneidungen von frühen Sperbern mit späten Staren. Ausserdem scheint man mit Austauschrahmen - Nummern bei den 7 stelligen auch nicht sehr genau gewesen zu sein. Bei den Staren und AT Rahmen scheinen Nr. in Vergessenheit geraten zu sein, die ~ 10 Jahre älter sind. Beim S 50/ S 51 und SR hat man dann aber wohl genauer gearbeitet. Da gibts wohl nur Probleme kurz nach der Wende.


    Gruss von Frank

  • Hallo Mattes,


    in der Ex-DDR gingen die Uhren in einigen Dingen echt anders. So wurden z.B. Austauschrahmen mit Nr. aber ohne Typenschild geliefert. Das Typenschild wurde dann vom alten Rahmen übernommen, in den Fahrzeugpapieren die neue Rahmennummer zusätzlich eingetragen und gut wars. Ich hatte mal einen Trabbi, der auf diese Art legal 3 Fahrgestellnummern im Brief und auf der Karosse hatte. Im Westen wäre in solchem Fall der Brief neu gekommen (oder die Rahmennummer aus dem Fahrzeugbrief in den Ersatzrahmen eingeschlagen), aber in der DDR gab es nicht so ohne weiteres neue Briefe. Damit sollte verhindert werden, aus Ersatzteilen aufgebaute Neufahrzeuge zu legalisieren.


    Gruss von Frank

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