2. Schwalbe zulegen aber von wo ???

  • Natürlch geht das jetzt noch!
    Aber es ist eben nicht nach Regel, man verstöst, wenn man das Teil dann an eBay "verbei" verkauft gegen die AGB. Sollte ihn natürlich trotzdem nicht abhalten, sich das Moped für den Preis unter den Nagel zu reißen!
    Nachvollziehbar ist das für eBay ohnehin nicht, ob der Artikel doch noch verkauft wird!

  • Ach ich könnt jetzt stundenlang monologisieren, dass es hier gar nicht mal unbedingt um von Ebay erdachte AGB´s geht, sondern um evtuelle Schadenersatzansprüche des derzeit Höchstbietenden usw. usw. usw. :)
    Die Ebay-Regel sind zweitrangig. Geltendes Recht ist hier der Ansatzpunkt.

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • So seh ich das auch Solange der Preis stimmt und wenn ich sehe was bei ebay versteigert wird.Ist die schwalbe noch in einer beseren substanz als viele andere die bei ebay mit ca.300 bis 400 euro den besitzer wechsel.


    Da es ja dann meine 2. wird und ich mit der 1.voll in die kacke gegriffen habe,gucke ich besonders drauf was ich kaufe.Da ich leider sehr eingespannt bin mit meinen cafe und nur montags frei habe werde ich sie kaufen ohne sie anzugucken. Ja ich weis das befür wortet ihr nicht iss leider so ;)


    und alleine die felgen kosten bestimmt schon 150 euro sind ja neu pulverbeschichtet und neue speichen und reifen


    mfg gatzsch2007

  • Zitat

    Vorzeitig abgebrochene Auktion Nachfrage Internetauktionen frag-einen-anwalt.de
    Auch wenn ihr alle anderer Rechtsauffassung seid.


    Das ist ja man interessant, danke für den Link. Ist der Kaufpreis dann mit dem Preis bei Abbruch gleichzusetzen?

    Nen schönen Gruß aus der Kurmark wünscht Marcel

  • Zitat

    Das hört sich eher so an, als hätte man Versucht, nach Beenden der Auktion, den Handel abzubrechen.


    Es kommt viel zu oft vor, dass Angebote noch während der Auktionen mit der Begründung von Beschädigung oder Diebstahl zurückgezogen werden.

    Nen schönen Gruß aus der Kurmark wünscht Marcel

  • Das bestreite ich auch nicht. Bin mir aber nicht sicher, ob der, zu dem Zeitpunkt, Höchstbietende, Anspruch auf den Artikel hat, wenn dieser vor Ablauf der Zeit, heraus genommen wird.

  • Hast du dir den Link angeschaut? Es geht um vorzeitig abgebrochene Auktionen und das Recht des Höchstbietenden.

    Nen schönen Gruß aus der Kurmark wünscht Marcel

  • Ok, da muss ich meine Aussage bzw Vermutung zurück nehmen. Finde es interessant, dass es "trotz anders lautender AGB von Ebay" rechtskräftig ist.


    @TE: Bist du deshalb von der Idee abgekommen, die Schwalbe ausserhalb von Ebay zu erwerben, oder habe ich was nicht mitbekommen?

  • Zitat

    JA! Ganz eindeutig.


    Mal unabhängig von dem ganzen juristischen Ärger könnte also aus einem Ebayschnäppchen ein richtiges Schnäppchen werden, wenn das Angebot nach halber Auktionsdauer bei einem relativ niedrigem Preis zurückgezogen wird.

    Nen schönen Gruß aus der Kurmark wünscht Marcel

  • Mal unabhängig von dem ganzen juristischen Ärger könnte also aus einem Ebayschnäppchen ein richtiges Schnäppchen werden, wenn das Angebot nach halber Auktionsdauer bei einem relativ niedrigem Preis zurückgezogen wird.


    Theoretisch schon. ;)

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • Wenn man also die juristischen Kapazitäten hat, sollte man auf jede Simme bis vielleicht 200€ mitbieten, in der Erwartung das dies sowieso ein unrealistischer Kaufpreis ist und man überboten wird und hoffen, dass die Auktion ggf. zurückgezogen wird.
    Tz tz tz...

    Nen schönen Gruß aus der Kurmark wünscht Marcel

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