Hallo,
im Zuge der ganzen TÜV für Mopeds Diskussion ist mir wieder was eingefallen. Als ich mir neue Reifen für meinen SR 50 gekauft habe, bin ich das erste Mal über eine Angabe in meinem ABE-Auszug gestolpert. Da ich keine Ahnung hatte, was die Angaben bei den Reifen bedeuten sollten und die sich auch noch nach Hersteller unterschieden, hatte ich mich deswegen informiert und stieß auf folgendes Problem für das Hinterrad:
- ABE-Auszug schreibt 3.00 - 12 Reifen vor und eine zulässige Achslast von 190 kg für hinten (70 kg für vorn, aber das ist kein Problem)
- Erhältlich sind für den SR 50 meist 3.00 - 12 47J TT Reifen, entsprechend den Angaben aus den Ersatzteilkatalogen. Es gibt noch die K54 90/90 - 12 54J TL von Heidenau mit Freigabe und welche mit niedrigerem Tragfähigkeitsindex.
Dieser Tragfähigkeitsindex macht mir nun Probleme. Soweit ich das verstanden habe, gibt dieser Tragfähigkeitsindex an, welche Achslast zulässig ist. Bei einem Auto muss ich die Achslast aus den Papieren durch 2 teilen, um den zulässigen Tragfähigkeitsindex zu erhalten. Bei einem Zweirad müsste ich dann ja einfach den Wert aus den Papieren so übernehmen können, weil ich nur ein Rad pro Achse habe. Damit stöbere ich in den im Internet auffindbaren Listen, welchen Index ich für 190 kg Achslast brauche und stoße dabei auf die Zahl 50. In Kombination mit der zulässigen Geschwindigkeit bräuchte ich also mindestens 50 C oder D als Angabe für meinen Hinterradreifen. C wäre eine max. Geschwindigkeit von 60 km/h, D 65 km/h und J 100 km/h. Also liegt mein bestimmter Tragfähigkeitsindex über dem, der zur Zeit erhältlichen Reifen.
Mein Schluss daraus wäre nun, dass ich, ausgehend von den Daten aus der ABE für die Achslast, keine zulässigen Reifen außer dem K54 irgendwo kaufen kann, obwohl die Simson Ersatzteilkataloge angeben, dass 47 J ausreichend wären.
Habe ich einen Denkfehler bei der Bestimmung des Tragfähigkeitindexes? Muss man den bei einem Zweirad anders bestimmen?