Tüv Eintragung einer Scheibenbremse(ABE fehlt)

  • scheibenbremse natürlich!!
    Hallo liebe schwalbennest user !!
    Mein winterprojekt ist abgeschlossen, eine stino s51 ausser die vorder bremse, die stammt aus einer s53 (scheibenbremse)!
    Ich hoffe das ich mich jetzt nicht zum buhman mache(tuning und so)aber die orginal bremsanlage ist meiner meinung nicht ausreichend für den heutigen stadtverkehr.Soll heissen, fährt man mit 50kmh hinter einem auto(beide50kmh)und das auto haut mit allem was es hat in die eisen(warum auch immer) hat man echt zukämpfen um nicht hinten draufzuknallen, aufgrund der heutigen modernen bremsen(der autos und so))! Mit einer scheibenbremse ist das fast kein problem dar die kraftübertragung einfach viel besser ist,das kann jeder der schon ein motorrad mit sb gefahren ist bestetigen !!
    so nun genug rechtgefertigt für meinen umbau jetzt die frage !
    um keinen stess mit den grünen(führerdschein,punkte,und viel geld) zu bekommen möchte ich die sb beim tüv
    eintragen lassen !
    als ich dort war sagte der tüv zu mir:
    um die kosten gerig zu halten benötige ich eine ABE oder ein teilegutachten,oder etwas anderes ansonsten müsste ich ein vollgutachten von et. 200€
    anfertigen lassen !
    wenn ich dem tüv was vorzeigen kann würde es nur 39€ kosten !!
    vieleicht hat ja jemand etwas eine kopie einer abe S53(natürlich mit geschwärzter nummer) oder jemand hat sie(sb) sich schon eintragen lassen, oder oder ...
    ich brauch hald was, was ich dem tüv zeigen kann um die sb zu belegen,
    woher sie stammt und ob sie zuläsig ist!
    was sie ja ist sonst wär sie nicht in die s53 verbaut worden !!
    ich hoffe ihr könnt mir helfen !?
    MFG denyo (SUHL2004)
    :smokin: :))

  • Also ich würde mal versuchen ane Abe voner S53 ranzukommen
    (Händler iner nähe fragen). Da seht ja die sb drinne. Und der
    inhalt würde ihn dann sicher überzeugen. Weil is sonst alles
    gleich an den Mopeds (optisch, motor nätürlich nciht).


    Sonst würde ich mich noch ein mal umhören. Wird doch bestimmt
    ein Tüüvprüfer zu finden sein der das dann so einträgt.


    gabs nicht hier auch diese liste welche umbauten von Simme zu Simme
    erlaubt sind??!?!?!?! (Allerdings auser DDR noch)


    Sonst würd ich einfach ohne eintragung und versicherung ect. fahren.

    Wer schneller schraubt steht länger in der Werkstatt.

    • Offizieller Beitrag

    Die Liste der zulässigen Umbauten gibts nur für Teile aus der DDR. Leider gehört die Scheibenbremse da nicht mehr dazu, die wurde erst später eingeführt. Die ABE einer S53 dürfte nix bringen, die Bremse steht da höchstwahrscheinlich nicht drin. Könnte man nur über jemanden rausfinden, der eine besitzt, z.B. bei Verkäufern bei ebay mal anfragen. Ne S53 ist da immer mal im Angebot.


    Grundsätzlich ist der Umbau statthaft, würde ich hier mal behaupten. Außerdem müsste es ohne Vollgutachten gehen, da die Scheibenbremse bei grundsätzlich baugleichen Fahrzeugen verbaut wurde, muss es über ein Teilegutachten funktionieren.

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