Typenbezeichnung

  • Brauche eine Betriebserlaubnis für meine Schwalbe da die alte verloren gegangen ist, wie bei so vielen. Es ist eine Schwalbe Baujahr 1964 mit Handschaltung und Gebläsemotor! Kennt jemand die genaue Bezeichnung Als KR 51/1 ?

  • Richtig, sofern der Vogel nicht gemeldet ist bzw gesucht wird, kommt die ABE nach ca einer Woche per Nachnahme bei dir an. Hat mich glaub ich so ca 25 € gekostet.

  • Zitat


    Original von Ramirez:
    Exakt richtig ist nur "KR 51". Ohne Buchstaben, Zahlen oder sonstwas. Jedenfalls stehts so im Typenschein von 1964. Die /1 kam 1968!


    Genau so sieht's aus !!!
    Die KR51/1 kam erst im März 1968 !
    Die ersten Schwälbchen hiessen einfach KR51 und kamen im Februar '64
    in die Läden.
    Folglich sollte, wenn das Vögelchen Baujahr 1964 ist, nur KR5
    in der Betriebserlaubnis stehen !
    Capiche ? ;)

  • Das hätte auch eigentlich in der Typenkunde zu lesen sein sollen, nech Prof?


    MfG Fabian, der es inzwischen leid ist, zwischen KR51 und KR51/1 zu unterscheiden.


    @ Schwalbe1964: Die Bullerei wird garantiert nicht unterscheiden können zwischen KR51 und KR51/1, deswegen ist es egal, was in der ABE steht.

  • Naja okay werde dann mal versuchen die ABE anzufordern. Hoffentlich ist da alles korrekt, habe den Vogel bei Ebay ersteigert, man weiß ja nie. Danke erstmal für die Posts

  • Fabian:


    Das ist mit Sicherheit NICHT egal, was in der ABE steht. Auf dem Typenschild wird auch nur "KR51" stehen und wenn dann in der ABE "KR51/1" steht, kann so mancher beförderungsgeile Polizist schon mal stutzig werden...


    Ausserdem, stell Dir mal vor, überall würde nach dem Prinzip "egal" verfahren werden, bei Automobil-ABEs, KFZ-Briefen usw... Es ist schlicht und ergreifend ein AMTLICHES Dokument, eine Urkunde, und was da drin steht, MUSS stimmen!

  • Ok da hast du recht. Zumal ich genau das "Problem" hab (gut erraten ;)), dass auf dem Typenschild KR51 steht und in der ABE KR51/1. Die ABE hab ich mir natürlich neu machen lassen und zu dem Zeitpunkt, wo ich das mit dem Unterschied noch nicht wusste (da man es z.B. hier in der Typenkunde ja ebenfalls nicht finden konnte).


    Aber ich finde es dann auch besonders vom KBA daneben, dass die da auch keine Ahunung hatten, dass bis 68 noch keine /1 produziert worden waren, ich es aber so in der E-Mail "behauptet" habe. Ich hab das Baujahr 67 angegeben und hätte doch erwarten können, dass ich darauf aufmerksam gemacht werde.


    Aber nein, ich erhalte zwei Tage später eine schöne neue ABE, wo KR51/1 drinsteht, die es aber nie gegeben haben kann!


    Deswegen meine ich, dass der Unterschied vernachlässigt werden darf, da dem KBA das ja auch egal zu sein scheint oder die da keinen Unterschied mehr machen möchten/dürfen.


    Deswegen kann mir ein Polizist auch nichts. Natürlich habe ich den Hauptfehler beim ABE-Antrag gemacht, doch das KBA hat auch gepennt. Ich sehe nicht ein, warum ich noch eine neue ABE beantragen soll.


    MfG Fabian

    • Offizieller Beitrag

    Ramirez


    Das ist sogar sch...egal, welche Typenbezeichnung da in der ABE steht. Durch Umbauten kann nämlich sehr schnell ein anderer Fahrzeugtyp draus werden und das ganz legal. Da wird auch nicht immer eine neue ABE ausgestellt. Die allermeisten legalen Umbauten werden noch nicht mal in der ABE registriert.


    Bei der /1 ist das nicht ganz so krass, aber bei der /2 ist durch Umbau der Zündung z.B. schon mal schnell ein anderes Fahrzeug auf der Straße unterwegs.


    Mein SR50 ist auch nicht mehr das Fahrzeug, was er lt. Papieren sein soll. Ursprünglich ist es ein SR50 B4 aus 1986. Mittlerweile ist aber ein Reparaturrahmen aus 1989 verbaut und da steht auf dem Typschild natürlich SR50/1 drauf. Durch neue Verkleidungsteile, eine Scheibenbremse und demnächst Anlasser plus 12V Elektrik wirds ein XCE. Genau das alles spielt keine Geige. Wichtig ist am Ende nur, dass der Grundtyp des Fahrzeuges stimmt und die Fahrgestellnummer richtig ist. Fast alles andere (außer die 60km/h) lässt sich legal verändern.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!