Nach Unfall an die "HIS" gemeldet.

  • Hallo. Nach einem Unfall wurde meine Kr51/2 vom Dekra Mann als Totalschaden erklärt. Mir gegenüber sagte er dass der Rahmen nicht betroffen ist da er ihn nich ausmessen konnte. Nun hat die Versicherung vom Schuldigen meine Schwalli mit Ramennummer und Versicherungskennzeichen bei der HIS gemeldet. Darf ich meinen Rahmen jetzt nicht mehr Neuanmelden oder zählt das nur mit dem noch vorhandenen Kennzeichen im Zusammenhang nicht mehr? Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Moin


    Ein wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet nicht zwingend,
    das alles kaputt ist. Es heißt nur, das der entstandene Schaden
    (also die Kosten für einen Wiederaufbau) den Zeitwert übersteigt.


    Ich würde also meinen, das du nach einem Neuaufbau mit dem Rahmen
    diesen in der nächsten Saison wieder anmelden kannst.


    Am Besten kann hier wohl deine Versicherung
    oder die GDV Auskunft geben.



    LG Kai d:)

  • Und wenn du sie trotzdem wiederaufbaust können bis zu 20% mehr als Kosten Veranschlagt werden.denn du darfst nicht dafür bestraft werden,wenn du dir selbst die Mühe machst.Ist bei KFZS auch so gergelt.
    andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

    • Offizieller Beitrag

    Und wenn du sie trotzdem wiederaufbaust können bis zu 20% mehr als Kosten Veranschlagt werden.denn du darfst nicht dafür bestraft werden,wenn du dir selbst die Mühe machst.Ist bei KFZS auch so gergelt.
    andreas


    Hö? Wer sagt das?


    Die Schwalbe ist bestimmt ein wirtschaftlicher Totalschaden. Im Gutachten steht doch der Wiederbeschaffungswert und Restwert dann drin. Repariert werden soll da nix mehr, der Drops ist damit gelutscht. Es wird die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert ausgezahlt von der Versicherung.


    Anders sieht das aus, wenn das Fahrzeug kein Totalschaden ist, dann kann bis 130% über dem Wiederbeschaffungswert repariert werden, das ist hier aber nicht der Fall.


    MfG


    Tobias

  • Die "HIS" ist - vereinfacht gesagt - eine von den Versicherern betriebene Datenbank, die Versicherungsbetrug verhindern soll, also z.B. Fälle, wo ein Fahrzeug mehrmals hintereinander gecrasht wird, um zu kassieren, oder bestimmte Personen auffällig werden, die dauernd Crashen.


    Das ganze hat weder was damit zu tun, was Du mit Deinem Fahrzeug machst, natürlich darfst Du es wieder aufbauen, verkaufen oder verschrotten, noch damit, ob Du es weiter versichern kannst.


    Gruss von Frank

  • Ich grüße,


    Mein Vorredner hat vollkommen Recht. Bleibt mir nur noch darauf hinzuweisen, dass du nach Reparatur/Wiederaufbau dein Fahrzeug nochmals deinem Gutachter vorführen solltest zwecks Reparaturnachweis. Im Falle eines weiteren Unfalls hast du auf den Vorschadeneinwand der Versicherung (der kommt aufgrund der HISliste immer) den passenden Gegenbeweis.


    Alles Gute


    Jan

  • Aus Interesse:


    Wer trägt die Kosten für das finale Gutachten als Reparaturnachweis?
    Ebenfalls die gegnerische Versicherung?
    Ist Jene Verpflichtet, diese Kosten zu tragen, kann man ihr das aufdrücken oder bleibt man darauf sitzen?


    Danke.

  • Ich grüße,


    die Problematik HIS-Liste (ich mach Schaden geltend, Versicherung freut sich weil sie herausfindet dann und dann ist das Fahrzeug verunfallt und wurde fiktiv abgerechnet, so dass es wohl keinen Reparaturbeweis gibt und das wird jetzt vorgehalten) ist relativ neu und noch nicht beim BGH durchgegangen. Allgemeine Rechtssprechung ist jedoch schon, dass diese Kosten die gegnerische Haftpflicht tragen muss. Meiner Erfahrung nach ist dies bei den meisten Versicherungen noch nicht richtig angekommen. Wird die Anwaltskeule geschwungen geht es aber meistens dann doch schnell.


    In der Praxis stellt der Reparaturnachweis nur einen Annex bzw. Servicepunkt des Gutachters dar. Ein Nachweisgutachten sollte nie über 80,00 EUR kosten. Mein Haus- und Hofgutachter berechnet für die Reparaturbestätigung gar nichts, wenn die Kunden vorbeikommen und er nicht noch sonstwohin fahren muss. Ein solches Gutachten besteht sowieso nur aus zwei Bildern, einem Satz und einem Stempel. Ist aber Gold wert im Falle eines weiteren Unfalls.


    Alles Gute


    Jan

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