Unfall - Kaufvertrag für Versicherung ?

  • Hi,


    leider hatte ich einen Unfall vor 2 Tagen und naja, meine Schwalbe sieht beschissen aus.
    Unfallschuld liegt hier nicht bei mir. Heute ist auch der Brief der Gegner Versicherung indem steht das ich Ansprüche bei denen habe. Jedenfalls muss ich haufen Sachen angeben. Unter anderem möchten sie auch einen Kaufvertrag.


    Die Schwalbe habe ich von meinen Onkel abgekauft und hatte es damals nicht für nötig gehalten einen Kaufvertrag zu erstellen. Der Versicherung könnte ich jetzt natürlich sagen das es keinen Kaufvertrag gibt. Aber könnte sich das ganze auch negativ auswirken hinsichtlich reparatur oder Ersatzwert ?


    Gutachten steht nächste Woche an und laut Werkstatt sieht es nicht ganz so gut für meine Schwalbe aus (könnte ein Totalschaden sein).


    Hat jmd Erfahrung damit und könnte mir hier einen Tipp geben wie ich hier vorgehe so das ich am ende nicht miese mache ?


    Danke schonmal für eure Antworten :)

  • Lass dich von der Versicherung nicht "vera.......".
    Geh zu einem RA, bestmöglich für Verkehrsrecht, und lass den machen. Laien werden meist über den Tisch gezogen und Versicherungen sind keine Freunde, ganz im Gegenteil.


    Dauert normalerweise etwas länger ist aber besser. Und wenn du keine Schuld an dem Unfall hast, kostet der RA auch nix oder du hast ne Rechtsschutz.

    • Offizieller Beitrag

    Moin oder N'Tach ooch...


    Ich schließe mich in vollem Umfang den Worten von "puffi" an -
    übergib das einem Rechtsanwalt.
    Gib alles an: zerrissene Klamotten + Helm, Arzt- und Medikamentekosten
    und natürlich die Wiederbeschaffung von's Mopped.
    Zeig dem Gutachter notfalls ein paar Rechnungen oder Internetseiten mit Preisen...


    Ich habe jetzt im April 2017 nach 2 Jahren hin und her die Restsumme erhalten.


    LG Kai d:)

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    sowas ist ein Fall fürn Rechtsanwalt. Als Geschädigter steht der dir eh zu und übernimmt die Gegnerische Versicherung. Auch lass dir kein Gutachter der gegnerischen Versicherung schicken, sondern nimm ein neutrales unabhängiges Sachverständigenbüro.


    Bei der Schwalbe wird es eh schnell ein wirtschaftlicher Totalschaden und dann wird der Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wiederbeschaffungszeit etc interessant. Analog wie Kai sagte, Klamotten, Helm, Jacke, Schmerzensgeld etc. Das wird dir aber der Anwalt schon sagen.


    MfG


    Tobias

  • Also gaaaaaaaanz wichtig: Mach bloß nicht den Fehler und lass einen Gutachter der Gegnerversicherung an das Teil ran!!!!!!!!! <- viele viele Ausrufezeichen!


    War der Schaden über 1000 Euro? War sie vor dem Unfall so viel wert? Ist jetzt der Rahmen verzogen, und damit eine Repartur ausgeschlossen und die Mopete damit ein Totalschaden? Dann sofort einen Gutachter hinzuziehen - m.W.n. muss die Gegnerversicherung diesen zahlen, wenn es kein Bagatellschaden ist (über 1000 Euro).


    DEIN von DIR beauftragter Gutachter stellt die Schadenshöhe fest. NIEMALS der GEGNERGUTACHTER, weil solche Gutachter IMMER im Auftrag der Versicherung handeln, und damit KEINERLEI Interesse daran haben, dass DU in IRGENDEINERWEISE dabei gut wegkommst.


    Ich schreibe deshalb so viel so groß, weil das ein ganz ganz elementarer Fehler ist, der durch viele beim Unfall gemacht wird. Wenn das gegnerische Gutachten mal da ist, dann zahlt die Gegnerversicherung keinen müden ct. mehr. Schlimmstenfalls läuft es dann auf ein Gerichtsgutachten hinaus, das dann zumeist irgendwo in der Mitte liegt.


    Ich habe hier im Bekanntenkreis wieder zwei Fälle, die wider dieses Rates gemeint haben, dass das schon alles seine Richtigkeit haben wird... NEIN! HAT ES NICHT! Sie haben derbe dabei draufgezahlt!


    *schnauf**hust*keuch*


    Ansonsten gilt wie bei jedem Unfall: Alles Sammeln. Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Sachschäden wie Kleidung, Helm sowieso neu nach jedem Unfall.


    Und dass es keinen Kaufvertrag gibt - ist jacke wie hose. Gucken, was eine vergleichbare im Netz kostet. Nicht das was DU dafür bezahlt hast, ist ausschlaggebend, sondern welchen Wert das Gefähr vor- und nach dem Unfall hat - denn das ist der real Dir entstandene Schaden, den die Versicherung ersetzen muss.

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