Unfall, Lappen weg?

  • Hey,


    Vielleicht könnt ihr mir ja nen Rat geben.
    Folgende Sache hat sich ereignet (vor ca. 2-3 Monaten):


    Ich fahre mit meiner KR51/2L auf eine große Ampelkreuzung zu, die Ampel springt auf Gelb, aber ich bin schon zu nah dran, also fahr ich drüber. Aus der Gegenrichtung kommt ein Kleinwagen, biegt links ab und zieht mir direkt vors Moped; ende des Lieds ich bin in das Auto reingefahren und über den Lenker gegangen. Eigentlich ja ein klarer Fall, die Linksabbiegerin muss Vorfahrt gewähren, hat also theoretisch Schuld.


    Heute hat die Polizei meinen Anwalt kontaktiert, jemand hat ausgesagt es sei rot gewesen als ich auf die Kreuzung bin. Sollte das Gericht nun entscheiden dass das stimmt, was blüht mir? Ich bin 17 einhalb, hab Führerscheinklasse M seit ich 16 bin und B17 seit meinem 17. Bday. Lappen weg? Nur aufgrund einer Zeugenaussage und obwohl der Unfall schon länger her ist? Hätte ich dann nicht direkt nen Ticket bekommen müssen?


    Vielleicht ist ja ein Rechtsexperte unter euch... :)


    Grüße aus Berlin ;)

  • Rotverstoß in der Probezeit führt meines Wissens nach zum Führerscheinentzug, zumindest zu einem Aufbauseminar mit Probezeitverlängerung.


    Aber die Zeugenaussage erscheint mir sehr wage. Wenn du über Rot gefahren bist, und der Kleinwagen dir entgegenkam, müsste er nicht rein theoretisch auch über Rot gefahren sein? Oder gibt es an der Ampel nen grünen Pfeil für die Linksabbieger?

    Immer nur Zentimeter! Sind wir hier bei die Schreiners, oder wad?

  • Nein, den gab es nicht, hab ich falsch beschrieben... Das Fahrzeug stand schon auf der Kreuzung und ist plötzlich losgefahren, die Fahrerin hat mich anscheinend übersehen und ist direkt in meine Bahn gefahren.

  • Wenn dir der Rotlichtverstoß rechtskräftig nachgewiesen wird, dann sind Nachschulung, Probezeitverlängerung, Fahrverbot und Geldbuße auf jeden Fall gebucht. Ob sich das auch auf den BF17 auswirkt weiß ich nicht. Dürfte alles im Bußgeldkatalog bzw in der StVO stehen.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Hey Camaro8000,

    wenn Du wirklich noch bei Gelb über die Ampel gefahren bist, dann hast Du schon mal keinen Rotlichverstoß begangen und dann würde ich mich dazu auch äußern und mich gegen die Anschuldigungen mit einer Aussage wehren.

    Die Frage ist, ob der Zeuge tatsächlich wahrgenommen hat, dass Du bei "Gelb" über die Ampel gefahren bist, oder sich alles nur "zusammengereimt" hat, nachdem der Zusammenstoß passierte. Problem ist, dass der Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt und dann auch zugeben müsste, dass er die Rotlichfahrt von Dir gar nicht gesehen hat, sondern nur den eigentlichen Zusammenstoß wahrgenommen oder ggf. erst den "Knall" den Aufpralls gehört und sich dann erst umgedreht hat (= sog. "Knallzeuge").

    Zwar ordnet das Zeichen "Gelb" einer Lichtzeichensignalanlage (= Ampel) an, vor der Kreuzung zu halten und auf das nächste Zeichen zu warten (vgl. § 37 Absatz 2 Nr. 1 StVO), allerdings nur, wenn Du als Fahrzeugführer noch gefahrlos halten kannst. Hängt natürlich auch von der Geschwindigkeit ab, die Du gefahren bist.

    Im schlimmsten Fall könntest Du wegen einer Gelbfahrt eine Owi mit einem Verwarngeld von 10 Euro begangen haben.

    Zitat

    TBNR 137006
    Sie missachteten das Gelblicht der Lichtzeichenanlage, obwohl Sie gefahrlos hätten anhalten können. ( A - 1 = schwerwiegender Verstoß ) 10,00 €
    § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat



    Wenn Du noch in der Probezeit bist, dann würde ein Rotlichtverstoß zu einem Aufbauseminar und einer Verlängerung der Probezeit führen.
    Auch eine Gelbfahrt könnte im schlimmsten Fall zu einem Aufbauseminar führen, m.E. aber nur, wenn Du die Schuld am Verkehrsunfall trägst, sofern Du die Gefährdung hervorgerufen hast und es dadurch zum VU kam - was nach m.A. nach Deinen Schilderungen jedoch fraglich ist.

    Hat die Fahrerin des PKW denn einen Abbiegepfeil auf der Kreuzung der "grün" zeigt, sobald für den Gegenverkehr die LZA "rot" zeigt? Ist in Berlin ja häufiger der Fall.

    Ein Fahrverbot droht m.E. nur, wenn Du einen qualifizierten Rotlichtverstoß begangen hast, also die LZA bereits länger als eine Sekunde "rot" gezeigt hat.

    Gruß Hauptstadt-Schwalbe

    Schwalbepilot.de | Alles rund um die Simson Schwalbe

    • Offizieller Beitrag

    Ich würd generell erstmal die Relevanz dieser Zeugenaussage in Zweifel ziehen. Denn für die Klärung der Schuldfrage dürfte das IMHO keine Rolle spielen, wenn der Unfallgegner tatsächlich schon in der Kreuzung gestanden haben sollte. Der kann nämlich nicht sehen, ob deine Ampel schon rot hat. Und wenn dann Gegenverkehr kommt, wird nicht gefahren.


    Und dass man dir aufgrund einer Zeugenaussage noch im Nachhinein einen Rotlichtverstoß ans Knie nageln will, kann ich mir nicht vorstellen. In dem Falle fielen dann auch die oben diskutierten Sanktionen flach.


    Das wär vielleicht ne Richtung, in die ich an deiner Stelle zusammen mit deinem Anwalt argumentieren würde.

  • Ich hab das (vor kurzem) so gelernt in der Fahrschule: sollte eine Ampel ca. 15m bevor man sie überfährt auf Gelb schalten und die Endgeschwindigkeit ist zu hoch (um die 40 km/h) soll man weiterfahren um den Nachfolgenden Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden da eine normale Bremsung nichtmehr möglich ist. In der Prüfung gings mir auch so und der Prüfer hats nicht beanstandet.


    Ich geh mal davon aus das es richtig ist da es auch im Internet so steht.



    Gruß Kapsi

  • @ Camaro8000:


    Ich sag es mal - bitte daher nicht falsch verstehen - etwas härter. Sollte die Autofahrerin die dir entgegenkam einen Räumungspfeil gesehen haben, hat sie am Unfall keine Schuld. Dann bist du bei tief rot gefahren. Das unterlegt mit einer zusätzlichen Zeugenaussage könnte einen ganz anderen Tatvorwurf nach sich ziehen:


    § 315b StGB
    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr


    Führt zum Entzug der Fahrerlaubnis von mind. 6 Monaten bis zu 5 Jahren. 7 Flenspunkte sind gebucht und eine Nachschulung sowie MPU plus ggf. neuer Führerschein.

  • @ Prof: Danke für den Hinweis. Habe den Beitrag nur überflogen und mir daraus ein paar Gedanken geflochten. Ansonsten muss man abwarten wem der Richter mehr Glauben schenkt. Einem jungen unerfahrenen Autofahrer, dem Gegner oder dem unabhängigen Zeugen. Sollte der TE verurteilt werden wegen Rotlichtfahrt, könnte es sein das die gegnerische Versicherung alle Kosten zurückhaben will, da der TE alleiniger Verursacher wäre ...


    Aber das sollten Anwälte und Justizia klären ...

  • Der Zeuge muss ja hinter Dir gefahren sein, sonst hätte er die Ampel nicht sehen können. War er möglicherweise so dicht hinter Dir, dass Du nicht mehr gefahrlos bei Gelb bremsen konntest?
    Oder handelt es sich möglicherweise um einen Zeugen, der sich weiter entfernt befand?
    Hat der Zeuge zuerst die rote Ampel gesehen und dann den Unfall oder umgekehrt?
    Diese Fragen sollte Dein Anwalt klären, aber das wird er hoffentlich von selbst wissen.

  • @ "der alte Sack": lass mal. Anscheissen tu ich keinen, denn auch ich mach Fehler oder sie können mir passieren. Das ist Aufgabe der Polizei der entsprechenden Länder oder der Ordnungsbehörden von Landkreis, Stadt oder Gemeinde.

    • Offizieller Beitrag

    @ "der alte Sack": lass mal. Anscheissen tu ich keinen, denn auch ich mach Fehler oder sie können mir passieren. Das ist Aufgabe der Polizei der entsprechenden Länder oder der Ordnungsbehörden von Landkreis, Stadt oder Gemeinde.



    Ahja?


    ich zitiere dich mal aus einem andern Thread hier:


    @ Rossi: Eigentlich nichts. Aber es macht einfach kein Spaß mehr mit Oldies durchs Land zu cruisen. Wir kamen heute von Malchin ... da wurden Simsons im Überholverbot bei Gegenverkehr, durchgezogene Trennlinie mit Abstand eines Blattes überholt usw.


    Die Unfälle sind Folge von Unachtsamkeit und Vorsatz ...


    Ich habe dieses Jahr - 5 Strafanzeigen gegen Lenker gestellt die so dicht enscherten - ausbremsten oder gefahrvoll überholten - alle Verfahren wurde mit Entzug des Scheines geahndet ... und die Simsonfahrer heute hab ich an geschlossener Schranke auf das Fahrverhalten eines Q5 Fahrers angesprochen - Folge: Datenaustausch und eben online Anzeige beim Land gestellt. Der kann dann auch laufen ...


    So eine lustige Dash-cam ist auch rechtlich sehr umstritten, z.B. in Östereich sogar verboten.


    Siehe auch hier:


    http://www.lenhart-ra.de/wp-co…uf_dem_Armaturenbrett.pdf


    Das passt dann ja zu deinen hier geposteten Ansichten.


    MfG


    Tobias

  • @ Rossi: Dass das etwas überzogen war, wirste dir wohl mit deinem gesunden Menschenverstand wohl denken und es heißen müsste: hätte können.


    Aber egal. Wenn jemand von hinten drängelt, bleib ich cool. Beende meinen Überholvorgang und dann soll er doch rasen.


    Wegen die paar Minuten, aber Spritverbrauch doppelt so hoch und dann die Pol ggf. im Nacken - nein danke.

  • @ der alte Sack: Falsch. Ich kann durch das Schreiben schon Luft ablassen. Das muss dann mal sein. Zuviel Leid sieht man bei meiner Fahrstrecke auf deutschen Autobahen und Landstraßen. Ich habe die Leute dank Luft ablassen hier so fiktiv angezeigt ... ist doch auch egal. Ich brauch den Luftablassschalter ab und an, wenn es Stress gab. Verzeiht mir das.

    • Offizieller Beitrag

    Fiktive Anzeigen? Sind das die mit den daraus resultierenden Strafverfahren, mit denen du u.a. hier geprahlt hast? Die wurden dann wahrscheinlich von der fiktiven Staatsanwaltschaft eingeleitet - mit der Phanasiepolizei als Ermittlungsbehörde...


    Ich verlier ja selten die Fassung, aber: Junge, du erzählst einen Scheiss, das geht auf keine Kuhhaut. Wenn du uns hier einen vom Pferd erzählen willst, dann musst du dringend an deinen Stories stricken, damit du dir nicht alle paar Tage selbst widersprichst. :roll:

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