Unfall Schwalbe Schrott

  • Hallo,


    habe einen Unfall gehabt, Vorfahrt auf einer Vorfahrtsstraße genommen bekommen. Kein Ausweichen oder Bremsen mehr möglich. Unfallgegner war laut eigenen Aussagen gegenüber der Polizei durch den eigenen Beifahrer abgelenkt und hat mich einfach übersehen.


    Schwalbe hat tagfahrschaltung, also wenn der Schalter auf Blitz steht ist das Licht an, nun hat die Polizei den Frontscheinwerfer ausgebaut um feststellen zu lassen ob das Licht gebrannt hat. Da ich im Krankenhaus war, konnte nun auch keiner den herren erklären das hier eine Tagfahrschaltung installiert ist.


    In wieweit ist das jetzt eigentlich für den Unfall relevant?

  • Hallo!


    Die Polizei stellt vor Ort den Unfallverursacher fest, das ist in deinem Fall wohl eindeutig dein Unfallgegner, da er mit dem Vorfahrtverstoß die "Ursache" für den Unfall gesetzt hat.
    Die Frage der Unfallverursachung ist relevant für die Frage von Verkehrsstraftaten und -ordnungswidrigkeiten und (teilweise) die mögliche Zusprechnung eines Schmerzensgeldes.
    Was die Polizei nicht macht, ist die Schuldfrage klären.
    Das machen dann eure Versicherungen untereinander, natürlich unter Hinzuziehung des Polizeiberichtes. Die Schuldfrage ist wichtig für die Schadenshaftung und (teilweise) für die Zusprechung des Schmerzensgeldes.


    Du bist aber als Beteiligter auf jeden Fall Zeuge des Unfalles und als Verletzter auch Opfer in einem Strafverfahren und kriegst die Möglichkeit dich nochmal dazu zu äußern. Da kannst du das dann erzählen mit deiner Tagfahrschaltung.


    Und wenn die Beamten tatsächlich die Glühlampe untersuchen lassen, was ich nicht glaube, weil du nicht Unfallverursacher bist, kann man zweifelsfrei feststellen, dass die Birne geleuchtet hat!



    Dann mal gute Besserung!


    Gruß
    Rouven

  • Technisch ist es möglich anhand des Glühfadens festzustellen ob die Glühlampe geleuchtet hat, da dieses verfahren sehr aufwendig ist wird es oft nur bei Unfällen mit Todesfolge an gewand

  • Scheinwerferbirne intakt, Schaltungsänderung für Licht auf Schalterstellung 1 vorhanden heißt: Fahren ohne Licht technisch unmöglich, es sei denn das Birnchen war defekt.


    Mit dem Fahrzeug in Polizei-Obhut braucht deren Gutachter vielleicht diesen Tipp ... denn mit der Original-Schaltung kann man ja durchaus ohne Licht fahren.


    So, ausgeschaltet kannst du schonmal nicht gehabt haben. Hat's denn nun wirklich gebrannt, das Birnchen?


    Ist das Birnchen intakt, ist der Fall klar. Licht war an.


    Ist das Birnchen allerdings zerbrochen, wird's schon schwieriger. Man kann im Elektronenmikroskop den Glühfaden anschauen - hängen geschmolzene Glaspartikel dran, hat sie im Moment des Zerbrechens gebrannt.


    Ist das Birnchen nur durchgebrannt, aber äußerlich unbeschädigt, dann wird's ganz eng mit dem Nachweis.

  • Zitat von Schwarzer_Peter


    Ist das Birnchen allerdings zerbrochen, wird's schon schwieriger. Man kann im Elektronenmikroskop den Glühfaden anschauen - hängen geschmolzene Glaspartikel dran, hat sie im Moment des Zerbrechens gebrannt.


    Ist das Birnchen nur durchgebrannt, aber äußerlich unbeschädigt, dann wird's ganz eng mit dem Nachweis.


    Bißchen zu kompliziert.


    Nimmste die Teile des Glühfadens und basuste wieder zusammen. Deutlich durchgebogen --> vom Unfall her zerrissen


    wenig durchgebogen --> Birne so im Stand oder normnaler Fahr kpautt gegangen.


    Wie schon geschrieben. Die schauen nach wie stark der Glühfaden durchgebogen ist. Das passiert dann wenns rumst und die Birne brennt noch

  • Um nochmal mit einem Satz deine ursprüngliche Frage zu beantworten:


    Ja, das KANN relevant sein, ist es aber vermutlich in deinem Fall nicht, weil du, so wie du es schilderst, eindeutig nicht der Unfallverursacher bist!



    Das es festgestellt werden kann steht fest, wie ist doch völlig wurscht!


    Gruß

  • Das Problem könnte sein das man eine Teilschuld ausschließen will (obwohl das du eindeutig nicht der Verursacher bist )
    Eine Teilschud kann man auch wegen unangemessener Schutzkleidung (Fahren ohne Helm) oder ähnlichem bekommen da kann es dann sein das es um Fahrlässige Tötung in folge Fehlender Schutzkleidung oder Schwere Körperverletung geht

  • DaniCEE hat aber Recht, Hier kann es tatsächlich um ein Mitverschulden am Unfall gehen, wenn das Lämpchen im Scheinwerfer nicht wie vorgeschrieben brannte.
    Und zur Frage:
    Dass es hier an der Schwalbe eine "Tagfahrschaltung" ist, sollte wohl nicht relevant für die Schuldfrage dieses Unfalles sein, da sie, wenn sie denn funktionierte, keinerlei adäquate Causa für den Unfall setzte.


    @ Wolfsburger, die Polizei stellt vor Ort nicht den Unfallverursacher fest sondern nimmt den Sachverhalt an sich, die Fakten nach dem Unfall neutral als rein physikalischen Zustand auf und natürlich die Fahrbahnverhältnisse, Wetter, Standort der Fahrzeuge nach dem Crash, Ampelschaltungen, Zeugenaussagen und Personalien der Beteiligten und Zeugen usw.
    Die Bewertung all dieser Fakten und Zeugenaussagen nehmen dann in der Regel die Unfallbeteiligten bzw. deren Versicherungen oder Anwälte und im Zweifel auch oft ein Zivil- oder Strafgericht vor. Dort werden dann Schuld- und Haftungsfragen geklärt.
    Oder meintest du das so?


    Ich kenn mich aus! :smokin:

  • Nein, das meinte ich nicht so!


    Die Polizei nimmt den Unfall auf und schreibt einen Bericht, in dem zunächst diese neutralen Punkte die du nanntest, wie Verkehrslage, Witterung, Angabe der Beteiligten und Spurenlage beschrieben werden.
    Im Abschluss gibt es einen Abschnitt im Bericht, der sich "Ergebnis" oder "Fazit" nennt. In dem steht dann, WER und WIE und vielleicht WARUM unter Berücksichtigung der o.g. Punkte den Unfall VERURSACHT hat.


    Glaub mir, das mache ich jeden Tag! 8)8)8)



    mfG
    Rouven

  • Und dass man eine "Teilschuld an fahrlässiger Tötung" wegen nichtangepasster Schutzkleidung bekommen kann ist einfach Quatsch, weil man schließlich selber das Opfer wäre, wenn man keinen Helm trägt!

    • Offizieller Beitrag


    moin rouven,
    also, das scheint bei euch in niedersachsen so zu sein. ich kann aber mit sicherheit sagen, dass in schleswig-holstein die polizei KEINE BEWERTUNG bzw. SCHULDZUWEISUNG macht! Hier- in Deutschlands schönstem Bundesland ( :wink: )- trifft zu 100% die aussage vom dummschwätzer zu.
    und ich steck da auch ein bisschen in der materie...

  • Auch im Land zwischen den Meeren macht die Polizei dem verusachenden Unfallbeteiligten mit Sicherheit den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat.
    Das ist dann die Bewertung/Schuldzuweisung!


    Gruß

  • Meinst du nicht, dass für die Versicherungen der Fall entschieden ist, wenn sie lesen, dass die polizei einem Unfallbeteiligten die Ordnungswidrigkeit vorwürft:


    "Sie verursachten einen Verkehrsunfall durch....... z.B. Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug"


    :wink:


    Damit hat die Polizei einem Unfallbeteiligten den Vorwurf der Verursachung gemacht!

    • Offizieller Beitrag

    also das thema ist so komplex, das kann hier im forum wohl kaum so nebei geklärt werden.


    in eindeutigen fällen, wie in deinem beispiel, brauch die versicherung wohl kaum zu schauen, wem die polizei ein ticket austellt.


    in uneindeutigen fällen bekommen meistens entweder beide ein ticket oder garkeiner. was macht die versicherung denn dann?


    und wenn jemand wiederspruch gegen den bescheid der versicherung einlegt, kann diese kaum damit argumentieren, dass die polizei dem anderen herren aber eine owi vorwirft...


    da ich allerdings nicht bi der versicherung arbeite, weiß ich natürlich nicht, worauf die schauen und worauf nicht...

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