Unterbodenbeleuchtung während des stehens an ???

  • Hier etwas passendes aus einem anderen Forum:


    "Jegliche außen angebrachte und die Außenmaße des Fahrzeugs ändernde (auch nach unten) Leuchtmittel sind verboten!
    Alle nach außen strahlenden Leuchtmittel die andere Verkehrsteilnehmer blenden oder ablenken könnten sind verboten!
    Geduldet (NICHT ERLAUBT) werden Fußraumbeleuchtungen während der Fahrt, erlaubt sind sie nur beim Öffnen der Tür.


    Und überall gilt:
    Nicht nur der Betrieb, sondern auch der reine Anbau sind strafbar!!!
    (seit dem 1.6.2003)


    Verboten sind z.B.:
    Neonröhren auf der Heckablage --> Ablenkung anderer Verkehrsteilnehmer
    Unterbodenbeleuchtung --> Ablenkung, stellen nur eine Illumination des Fahrzeuges dar & dürfen nicht direkt sichbar sein (2 Punkte die eine Unterbodenbeleuchtung komplett unmöglich machen, darf keine Illumination darstellen aber auch nicht direkt sichbar sein: 1 Röhre okay, 2 oder mehr verboten)
    Beleuchtete Waschdüsen, Auspuffrohre, Ventildeckel auf den Felgen --> Ablenkung
    Alles was blau ist und von außen sichtbar ist --> verboten
    Alles rote an der Fahrzeugfront --> verboten
    Alles weiße am Heck bis auf Nummernschildbeleuchtung und Rückfahrscheinwerfer --> verboten


    3 Möglichkeiten:
    1.: eine Unterbodenbeleuchtung als Arbeitsscheinwerfer bezeichnen, denn für diese gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, außer dass am Einschaltknopf "Nicht während der Fahrt einschalten!" stehen muss.
    2.: Das Auto als Show-Car eintragen lassen, Betrieb der Beleuchtungseinrichtungen nur auf abgesperrtem, vom Straßenverkehr getrenntem und nicht einsehbarem Gelände erlaubt
    3.: Nen gescheiten TÜV-Prüfer finden der es einem einträgt.


    Risiko und verhalten der Rennleitung:
    Gut gelaunte Bullen: dumm glotzend vorbeifahren
    Arbeitsscheue Bullen: Lichthupe, evtl. Blaulicht
    Ungeschulte Bullen: 15 Euro
    Geschulte oder schlecht gelaunte Bullen: Irgendwas zwischen Mängelkarte, sofortiger Stillegung und sofortiger TÜV-Vorfahrt (via Abschlepper)."


    Quelle: http://www.postpla.net/archiv/topic/14088-1.html


    Gruß Al

  • Alle nach außen strahlenden Leuchtmittel die andere Verkehrsteilnehmer blenden oder ablenken könnten sind verboten!
    _______________________________________________



    toll, aber jeder dreckige bmw und audi fährt mit diesen scheiss xenon rum, wenn ich da kurz neischau bin ich erst geblendet!!


    hab deswegen eh schon ne beschwerdemail ans bundesverkehrsministerium geschrieben aber die können auch nix machen, wenn bmw meint machen zu können was se wollen...

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