Beiträge von Flo

    Zitat:


    "Bis zu sechs Monate muss der Verkäufer alles übernehmen und beweisen, dass der Wagen (oder das Moped) ohne absehbare Mängel übergeben wurde."


    Falsch! Das gilt nur, wenn der Verkäufer den Verkauf als Unternehmer und er Käufer als Verbraucher durchführt, sog. Verbrauchsgüterkaufgeschäft.


    Sind jedoch zwei Verbraucher oder ein Unternehmer auf Käuferseite involviert gilt keine Beweislastumkehr! Der Käufer hat grundsätzlich zu beweisen, dass der Kaufgegenstand bereits bei Übergabe an ihn einen Mangel aufgewiesen hat. Dieser Beweis kann schwierig sein bzw. kann vom Verkäufer durchaus entkräftet werden.


    Gruß Flo