Habe gerade etwas gefunden im Messerschmitt Club Deutschland Forum , was Euch auch betreffen könnte:
ZitatAlles anzeigenbin zwar kein Schwabe, habe aber mal beim ADAC nachgeforscht (http://www.adac.de Suchbegriff: "Plakettenregelung").
Zitat " Von den Verkehrsverboten ausgenommen, auch wenn sie nicht mit einer Plakette gekennzeichnet
wurden, sind zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge, mobile Maschinen und Geräte, land- und forstwirtschaftliche
Zugmaschinen sowie Arbeitsmaschinen. Dies gilt auch für Fahrzeuge für medizinische
Betreuung oder den Transport von Behinderten (Eintrag "aG", "H" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis),
sowie für Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Militär."
Danach dürfen Dreiräder auch in Umweltzonen weiter fahren und zwar unabhängig vom Mischungsverhältnis
Frohe Weihnachten und Guten Rutsch sowie ein Pannen freies 2007 wünscht
Cheers
scootman