zitat:
'Versicherungsscheine im herkömmlichen Sinne gabs in der DDR nicht, damals wurden Marken geklebt.'
Falsch! Die Scheine waren rosa und in sie wurden jährlich die Versicherungsmarken geklebt!
Im Einigungsvertrag ist sinngemäß festgelegt, dass sich für Fahrer von *Ostmopeds* keine rechtlichen Änderungen im Gegensatz zum damals gültigen DDR-Recht bezüglich Führerschein und Zulassung ergeben. Wenn man zugrunde legt, dass ein Mitführen der Registrierkarte nach dem Wegfall der Registrierungspflicht nicht zwingend vorgeschrieben war, wieso sollte es jetzt Pflicht sein (Bestandsschutz lt. Durchführungsbestimmung zum Einigungsvertrag)? Da es keine Pflicht nach DDR-Recht gab, sich eine ABE ausstellen zu lassen (wozu auch?) und für ältere Mopeds außer dem damaligem Registrierschein auch keine ausgegeben wurde, konnte auch keine mitgeführt werden.
Soweit die rechtliche Lage, selbsverständlich kann ich gern bei Bedarf die betreffenden Stellen im EV online stellen.