Habe zwar B und A m aber hier fährt auch einer mit dem M Schein rum. Dachte immer, das der für das Duo ausreicht. Aber jetzt habe ich folgendes gefunden:
Laut
§ 76 Fahrerlaubnisverordnung
Stand 27.06.2006
Übergangsrecht
darf man mit M folgendes fahren:
b) dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einem 9. Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad), wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
Der Punkt c)
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
trifft ja nicht zu, da das Duo kein Kleinkraftrad ist, sondern ein Krankenfahrstuhl ist.