Beiträge von hallo-stege

    Hallo Unteroffizier,


    ich will mal versuchen, Deine Frage zu beantworten.


    Wenn Du hinter einem Kleinkraftrad einen Anhänger mitführst, der nach 7/1961 erstmal in den Verkehr gekommen ist, brauchst Du eine ABE für den Anhänger. Ist der Anhänger älter, brauchst Du nichts. (so einen Kandidaten habe ich, der hat schon Trümmerschutt in Kiel gefahren, ist also aus den 40ern) Der Anhänger muß natürlich verkehrssicher sein. Das geht aus § 18 StVZO (West) hervor. Den Stand Ost kann ich Dir nicht sagen, ich versuche seit Jahren eine StVZO Ost mit Bauvorschriften aufzutreiben, ist mir aber noch nicht gelungen.


    Die Anhänger aus DDR Produktion hatten eine KTA Betriebserlaubnis, findest Du hier auf der Seite irgendwo. Die Unterlagen zu dieser Betriebserlaubnis liegen bei jeder grösseren Prüfstelle vor, bzw. sie können sie beschaffen. Ich meine sogar onlein (allerdings nicht öffentlich), hab ich aber noch nicht probiert. Ob das KBA anhand der Angaben auf dem Typenschild eine ABE ausstellen kann, kann ich Dir nicht sagen. Aber eigentlich sind sie für alle DDR ABE Fahrzeuge zuständig. Es hilft ihnen vielleicht, wenn Du ihnen die Nr. der DDR BE nennst, für den Heldrungen W3D war ab 1969 Typschein 1034 "zuständig", und ab 1984 Bauartgenehmigung (!) 1034-1. Andere Anhänger kann ich vielleicht rausfinden, aber von Heldungen gibts meines Wissens nach nur diese BE/BG und vor 1969 nix.


    Das zweite "Problem" ist die Anhängekupplung an Deiner Schwalbe. Die Teile der Anhängekupplung müssen bauartgenehmigt sein, als Nachweis dafür ist eine KTA Nr. in der Kupplung eingeschlagen, im Westen ists die berühmte "Welle". (Wenn nicht, hast Du eine Kupplung für Fahrräder erwischt). Wenn da eine "brauchbare" Nr. drin ist, hättest Du in der DDR den Anhänger, die Anhängekupplung und die Beleuchtung bei der VOPO vorführen müssen, und sie hätten das in Deiner ABE Karte vermerkt. Heute müsstest Du eine Anbauabnahme nach § 19/3 StVZO machen lassen, das kann jede Prüfstelle (auch die "Freien" ), denn inzwischen haben die meisten Fahrzeugprüfer eine 19/3 Berechtigung. Dafür brauchst Du natürlich auch die "Papiere" von der Kupplung, mit ganz viel vielleicht kann ich da weiterhelfen.


    Noch ein Hinweis : die Schwalbe darf mit Anhänger maximal mit 40 km/h gefahren werden, am Anhänger müssen deswegen 40er Geschwindigkeitsschilder angebracht werden. (wie am Trecker-Anhänger).


    So, ich hoffe, das hilft Dir etwas weiter.
    Gruß von Frank