Na, dann mach ich mal "Überstunden" und bringe hier die ganzen Einzelinfo´s mal in Form. (ach ja Rossi: Kein Gemetzel - ich arbeite in einer Kfz-Zulassung !)
Bis Ende 2005 galt die alte Deutsche StVZO (StrassenVerkehrs-ZulassungsOrdnung). Bis dahin konnt man noch auf Zweitwohnsitz zulassen. Mit der Europäischen FZV (Fahrzeug Zulassungs Verordnung) fiel das weg. Grundsätzlich nur noch Zulassung wo der Hauptwohnsitz existent ist !
Dann gibt es die Möglichkeit (wie hier in Post Nr. 1 geschildert) dass der Halter eines Fahrzeuges und der Versicherungsnehmer 2 Personen sein können (abhängig ob das die Versicherung mitmacht oder nicht). Grund hierzu: Fahranfänger fangen mit X-Hundert Prozent an. Auf diese Art und Weise fahren diese Anfänger dann billiger in Sachen Versicherung, bzw die Prozente purzeln schneller... Aber auch hier gilt: Zuzulassen ist die Kiste da wo der Hauptwohnsitz des eingetragenen Halters ist (da wo Mama wohnt !!!). Nur wenn Mama umzieht hat der Schein (und bei Wechsel des Zulassungsbezirkes auch der Brief) korrigiert zu werden.
Bist Du nur ausgezogen und Mama wohnt noch da brauchst Du Garnix ändern zu lassen. Für total scharfe Kontrolletties soll Deine Mutter Dir einfach nur was schreiben, dass Du das Fahrzeug nutzen darfst. Datum, Unterschrift, Persokopie wegen Unterschriftsprüfung und Ende. Für Auslandsfahrten macht Ihr das am besten vor einem Notar mit Siegel und Unterschriftsbeglaubigung oder frag mal an ob das im Rathaus "beglaubigt" werden kann. Mancher Grenzer (auch und vor allem gegen Osten) kommen sonst auf die Idee, dass die Kiste geklaut sein könnte...
Zieht Deine Mutter um, heißt das: Heimatbesuch, Schein abliefern damit Mama den bei der Zulassung auf ihre neue Anschrift umschreiben lassen kann (wenn das Einwohnermeldeamt da nicht auch einen Aufkleber wie beim Perso draufmacht - das machen z.B. unsere EMA´s hier). Kostet um die 10 Euro ebbes und Feierabend.
In der StVZO gab es eine Regelung wonach ein Fahrzeug dort anzumelden sei wo sich der überwiegende Aufenthaltsort / Standort des Fahrzeuges befindet. Gilt im Grunde auch noch, aber wo kein Kläger, da kein Richter. Bau nicht so viele Strafzettel dass die Behörden aufmerksam werden und nimm keinem Ur-Einwohner seinen geliebten Parkplatz weg damit der Dich auf den Kieker bekommt - dann gilt auch hier: Gut ist´s... Und in Zeiten wo die Kfz-Steuer nicht mehr wie früher eine Länderangelegenheit war sondern jetzt Bundessteuer ist es eh egal wo die Kiste angemeldet ist. Solange da Plaketten draufpappen ist sie legal zugelassen und versteuert.
Und wegen "Ortsfremden Kennzeichen": Geh mal zu AVIS/Europcar oder wie die Autovermietungen alle heißen und schau denen mal auf´s Blech... und die fahren auch nicht da rum wo die Zentrale sitzt, sondern bei Dir in der Gegend...
Anders schaut das mit Deinem Schwälbchen aus. Hier dackelst Du mal zu einem Vertreter Deiner Versicherung in Deinem neuen Wohnort, lässt den Versicherungswisch mit der neuen Adresse neu ausstellen und Gut ist´s. Hast Du da die selbe Versicherung frag vorher mal bei Eurem alten Versicherungsagenten nach. Nicht dass die gegen die Dauerhafte Verlegung etwas einzuwenden haben (Auto nicht Schwalbe) aber das kann Dir nur der Versicherungsmensch verhackstücken....
Bei weiteren Zulassungsfragen: Schick mir einfach eine PM !!!
Gruß
Olaf1969