Beiträge von Pittiplatsch

    Eine Schwalbe zu drosseln ist nicht einfach, weil es keine kaufbaren Drosseln gibt. Du müsstest da relativ viel ändern. Es gibt Leute, die das schon gemacht haben (musst du mal die Suche in Bewegung setzen), aber ich würde dir empfehlen, noch die Zeit abzuwarten und dann ungedrosselt zu fahren. Dann hast du auch schön Zeit, dir deinen Hobel schick zu machen.
    Grüße
    Karl

    Moin,
    hab grade mit der Zulassungsstelle telefoniert und die nette Dame sagte mir, dass das Krad, wenn ich es freiwillig zulassen wollen würde, sehr wohl zur HU müsse und alle zwei Jahre zum Tüv, denn sie würden keine Fahrzeuge zulassen, bei denen sie sich nicht von der Fahrzuverlässigkeit und -tüchtigkeit überzeugt hätten, und dies sei ja nun mal durch die HU erbracht. Also lohnt es sich nicht so richtig... Schade.
    Grüße
    Karl

    Kleiner Tipp: Vorstellen bringt Sympathie-Punkte ;)
    auf schwarzesbrett.bremen.de kannst du gratis Anzeigen schalten. Im Weserkurier ist jeden Dienstag eine Lohmarkt-Beilage, dort kannst du auch inserieren. Da hast du eine breitere Basis, auf der du suchen kannst.
    Grüße
    Karl

    Moin Moin,
    finde das Thema weiterhin interessant und wollte mal grundlegend nachfragen, ob ich das richtig verstanden habe:
    - man kann die Schwalbe amtlich zulassen mit grossem Kennzeichen
    - trotzdem darf man sie weiter mit Klasse M fahren, weil sie der Ausnahmeregelung für DDR-Fahrzeuge unterliegt


    Ist das richtig?


    Was mich verwirrt hat, waren zwei meiner Meinung nach gegensätzliche (und zeitlich auseinander liegende) Aussagen von Frank:


    Rein theoretisch dürfte es kein Problem sein, eine unveränderte Schwalbe ohne bauliche Veränderung zum Leichtkraftrad bis 50 ccm umzumelden, es müsste dafür der Verzicht auf die Sonderregelung für Ex - DDR Fahrzeuge genügen. Außerdem muss man nach dem derzeitigen Stand der StVZO eventuell eine Erstzulassung (bzw. erstmaliges in den Verkehr kommen) vor dem 31.12.1983 nachweisen.



    Zitat von Rossi Beitrag anzeigen
    damit dürfte man die Schwalbe auch weiter mit M fahren, wenn der 60km/h Status erhalten bleibt?


    Tobias: ja, sicher.


    Gruss von Frank


    Hat das mitlerweile jemand realisiert? Falls ja, welche Versicherung habt ihr genommen und wie teuer war das?


    Viele Grüße
    Karl

    Beendigung der Fahndungsmassnahmen heisst NICHT Löschen der Eintragung im Register. Ich kann mich irren, aber meines Wissens nach werden als gestohlen gemeldete Fahrzeuge erst nach Wiederauffinden aus dem Register gelöscht. Bei der MTB-Geschichte, die um 2010 gewesen sein muss, war das auch schon - lass mich lügen - 7 Jahre gemeldet. Wirkliche Sicherheit wirst du am schnellsten und unkompliziertesten mit dem Besuch der nächsten Wache erlangen.

    Schreib dir einfach die FIN auf, trab zur Wache, frag ob die geklaut ist, der Kollege tippt das in den Rechner und bums hast du dein Ergebniss. Falls der Hobel geklaut ist, wirst du dann sicher nochmal zu hören kriegen, dass du den doch bitte zur Wache bringen sollst - aber selbst dann dürfte es das gewesen sein. Bei mir liefs immer so, meine Kontaktdaten hat noch nie jemand aufgenommen. Nicht lang fackeln, einfach fragen obs geklaut ist oder nicht. Wie lang in deinem Besitz und solch Zeuch ist ja erstmal unwichtig. Telefonisch geht das übrigens nicht - nur falls du das vor hast :wink:
    Von den Blanko-Papieren lass man besser die Pfoten, das ist nämlich Dokumentenfälschung.

    Vielleicht hab ichs überlesen, aber ist deine Kiste geklaut? Falls ja, wann?
    Wenn schon länger her, kann es gut sein, dass der ursprüngliche Eigentümer schon von seiner Versicherung ausgezahlt wurde. Dann gehört die Kiste rechtlich der Versicherung. Pluspunkt für dich, da Versicherungen in der Regel an solchem Kleinkram wenig Interesse haben. Ich kann dazu mal eine eigene Erfahrung bringen: Mir wurde ein MTB-Rahmen geschenkt. Da mir das schonmal passiert ist, dass ich günstig an was gekommen bin, das sich hinterher als geklaut herausstellte, überprüfe ich mitlerweile alle Rahmennummern bei der Polizei. Und siehe da, das MTB war geklaut. Der Vorbesitzer war aber bereits bezahlt worden und da nur noch der Rahmen ohne Anbauteile vorhanden war, hat mir die Versicherung den Rahmen damals geschenkt. Das alles lief direkt auf der Wache, der Beamte telefonierte direkt mit der Versicherung um das zu klären, trug mich direkt als neuen Besitzer ins Zentralregister ein und fertig. Solltest du also das Pech haben und eine geklaute Simson erwischt haben, würde ich an deiner Stelle mal mit der Rahmennummer zur Polizei wandern und das überprüfen lassen, wie die Versicherung da zu steht. Alles andere ist meines Wissens nach sowieso nicht legal.
    Wirkliche Sicherheit kann dir dein freundlicher Polizist vor Ort bringen.
    Viele Grüße
    Karl

    Moin moin,
    ich suche äusserst undringend und auch erst zum Sommer hin (vor Ende August/Anfang September komm ich eh nich' zu) eine Schwalbe, Zustand und Vollständigkeit sowas von egal..., ausserdem wenn ihr alte Stossdämpfer habt, haut die mal nich' wech, hab ich auch Interesse dran. Optik und so völlig egal. Soll ein Rod werden.
    Wie gesagt, alles noch hin, wollte nur schonmal Bescheid gegeben, weil bei meinem Glück sonst sicher genau das Teil, das ich gerne hätte, zwei Tage vorher entsorgt wurde ;)
    Viele Grüße
    Karl