Beiträge von FRS

    Hallo,


    klar, die masse ist dran, das zündkabel ist auch neu. Wie gesagt, in den letzten zwei wochen lief sie ohne probleme. Vorher hatte sie nur ein neues zündkabel plus kerzenstecker bekommen. Und der vergaser wurde gereinigt. Danach war sie fit. Ich werde jetzt mal die zündspule checken. Denn zündungsgrundplatte mit spulen und der unterbrecher sind noch keine 500km drin. Davon dürfte ja eigentlich nichts von jetzt auf gleich ausfallen. :roll:


    Gruss, FRS

    Hallo,


    nach dem meine S51 B 1-3 in den letzten tagen nach dem winterschlaf problemlos lief, und auch gut ansprang, geht jetzt von heut auf morgen gar nix.


    Die problemsuche zeigte das der zündfunke, extrem schwach ist. Der elektrodenabstand stimmt, und auch nach einem kerzenwechsel wirds nicht besser. Der unterbrecher bewegt sich sauber und auch der abstand ist korrekt. Beim kerzensteckertest schlägt auch nix durch. Woran könnte es liegen?


    Gruss, FRS

    okay, wenn ich mich recht erinnere sind das, von links nach rechts:


    zollstock, ddr-fahrrad-luftpumpe, simson-luftpumpe, simson-luftpumpe, R6 oder AA batterie... :D


    gruss, frs...

    danke für eure antworten! :D eigentlich hab ich es auch so gesehen. aber da ich bis jetzt erst eine neue zylinder-kolben-kombination eigefahren habe, und die nach 400km fantastisch lief, wollte ich mal nach euren erfahrungen fragen...


    ich kann ja mal den verlauf posten:


    km-stand seit wechsel: 800km


    topspeed: 45 -50 km/h ...also eher verschlechtert


    es beruhigt mich allerdings das der motor jetzt immer besser klingt... :rolleyes:


    danke nochmal, gruss frs...

    ich habe kürzlich bei meiner s50-b1 kolbenringe und zylinder gewechselt...


    knapp 400 km einfahrzeit sind jetzt durch, aber die s50 kommt nur auf 50 bis 55 km/h topspeed. in den ersten beiden gängen dreht sie so hoch sie soll, nur irgendwie kommt nur 50 spitzen, selten mal 55 zustande. woran liegts?


    vergasereinstellung ist die selbe wie vor dem wechsel, kerze ist neu, zuvor lief sie mit guten fahrleistungen...


    gruss, frs...

    @ shadowrun


    weisst du, ich erspare mir an dieser stelle einfach ein weiteres mal die parallelen zwischen unseren aussagen herauszuschreiben...


    nur soviel noch (denn es könnte evtl. anderen hier nochmal hilfreich sein):


    der gutachter schrieb seinerzeit "der vergaser besitzt keine ABE für den typ S51 / S53"


    und ich persönlich halte die ausführungen von dir ( a la "es wurde mal irgendwo gesagt")


    logisch sind alle vergaser irgendwie gleich... aber, erst ist es eine fehlende ABE die dich vor angst nicht in den schlaf kommen lässt, jetzt legst du keinen wert auf genaue unterscheidungen des vergasers, weil "mal gelesen hättest" die wären alle ähnlich...


    ich beschliesse die diskussion für mich mal mit:


    du hast angst sobald du weisst deine ABE ist ungültig,
    ich nicht.


    zu beachten bleibt: ich will vergehen gegen die stvzo absolut nicht schön reden, sie gehören bestraft!


    meine erfahrung ist nur (allzu jugendliche heimschrauber und shadowrun bitte weghören):
    wir sind in der schnapsglasklasse unterwegs! so werden wir auch von der polizei auch behandelt, sieht dein moped nicht nach wild und gefährlich aus, und machst du selbst einen anständigen eindruck, gibt es nichts was man mit dem polizisten nicht locker besprechen kann...


    mfg frs

    @ shadowrun


    1. nein, ein E-zeichen kann auch aussagen, das diese teil in allen ländern zugelassen, aber nicht in allen länder im rahmen der stvzo (o.ä. ordnung des jeweiligen landes) zugelassen ist. Landläufig wird leider auch dieser text gefährlich verallgemeinert. Zum beispiel besitzt der scheinwerfer eines englischen Ford oder Opel ein E, ist jedoch in deutschland nicht im rahmen der stvzo zulässig. Nach deiner auslegung dürfte ich ihn also den scheinwerfer sorglos montieren, bräuchte nicht zum tüv, und der herr polizist dürfte nicht mal mein, jetzt falsches, asymetrisches abblendlicht beanstanden.


    2. ähm deine äusserungen kommen jetzt auf das selbe raus oder?
    ersetze einfach "sachverständiger" durch "TÜV"...


    3. "ähnlich" heisst nicht "gleich", insofern ungleich der bing der S53!!!


    also noch mal zum mitmeisseln: es war NICHT der Bing der S53, und besass KEINE ABE für die S51. ;)

    darüberhinaus sprach ich von "ich kenne den fall" und nicht von "ich vermute es war ungefähr so"...


    der vergaser wurde, in kombination mit einer s51, vom gutachter geprüft, "...es wurde keine leistungssteigerung festgestellt." (wortzitzat gutachten)


    ausserdem, der gutachter war aber da, zudem darfst du, auch als beschuldigter, einen gutachter berufen, der das selbe ansehen geniesst wie der vom gericht berufene.


    4. die begutachtung ist für dich kostenlos, wenn alles ok ist, und der polizist zu unrecht das fahrzeug stillgelegt hat... ansonsten würde ich von beruf gutachter werden und mich mit diensteifrigen polizisten anfreunden. Damit diesen dann einfach mal 100 autos stillegen. Bei einer stadt mit 100000 einwohner und 3 tüv-stellen würd ich circa 30 bis 40 abbekommen, und die polizisten immer mal aufs bier einladen. ;)


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    Aber ich habe das gefühl die nummer führt jetzt etwas zu weit, ich wollte mit meinen ausführungen nur klarmachen, das nur drei dinge passieren können:


    I.) (bad case)
    der herr polizist stoppt dich, und du musst zum tüv zum eintragen...
    heisst, kaum mehrkosten gegenüber der variante sie gleich einzutragen...


    denn, bock stillgelegt, weiter geschoben, eintragen lassen, zum polizisten und zettel zeigen...


    II.) (worst case)
    du hast nen unfall und ohne gefährliche leistungssteigerung hast du kein problem...


    III.) (best case)
    du fährst damit ewig rum und keiner merkt was...
    heisst eintragung gespart...


    mfg frs

    Shadowrun


    1. zum thema nachholebedarf, ich hoffe du weisst, dass beim auto, ein mit E-zeichen gekennzeichnetes teil den tüv nicht erspart...


    2. der herr polizist darf mich jederzeit mit meinem fahrzeug an der weiterfahrt hindern, indem er es
    (vorübergehend (heisst nicht umsonst so) ;) )stillegt...


    ob es stillgelegt bleibt, entscheidet zum glück noch ein sachverständiger, sollte es ungerechfertigt stillgelegt worden sein, hat die polizei das problem, insofern überlegen es sich auch die polizisten ihr "grundsolides" simme-fahrer wissen in zweifelsfällen anzuwenden (das ist allerdings nur meine erfahrung)


    3. der von mir geschilderte ablauf mit "man kann den vergaser fahren, denn er bringt keine mehrleistung" ist zweifelsohne illegal, und führt zum erlöschen der ABE, insofern hast du recht...


    nur bestehen zwischen rechtslage, rechtsausübung, straftatahndung und versicherungshaftung, riesige unterschiede...


    mir ist ein fall bekannt, und ich rede nicht von "ich hätte gehört", aktenzeichen ist leider nicht zur hand, werde es aber umgehend recherchieren, bei dem mein bester kumpel vor circa 8 jahren mit seiner s51 allerdings mit westdeutschem bing-vergaser (ähnlich der s53) einen unfall hatte, die versicherung wollte die zahlung verweigern, indem sie erläuterte, die ABE sei schliesslich erloschen, darüber hinaus, wollte das gericht meinem kumpel die schuld zusprechen, und ihn wegen der manipulationen belangen...


    ein gutachter wurde bestellt, der fand heraus, dass aus dem vergaserwechsel keine mehrleistung resultierte, insofern war die ABE zwar erloschen, das fahrzeug in seiner verkehrstüchtigkeit aber nicht beeinträchtigt. Also wurde mein kumpel von der teilschuld und den manipulationsvorwürfen freigesprochen, und im zweiten verfahren (mein kumpel vs. versicherung) wurde die versicherung zur haftung verurteilt.


    Du hast also vollkommen recht, darin das die ABE erlöscht. Die erloschene ABE, im gegensatz zu dem was uns polizei und versicherung immer glauben machen wollen, bedeutet aber nicht immer gleich auch schuld und haftungsverlust.


    ...zumal ich keinen kenne, der in einer klaren rechts-vor-links situation, von rechts kommend, mit seinem wagen vom LKW weggeputzt wurde, , und die vollschuld und den haftungsverlust seiner versicherung bekam, weil seine am tag nicht eingeschaltete unterbodenbeleuchtung kein prüfzeichen hatte... ;)


    gruss frs

    vergiss das modell, hatte das selbe aus dem letzten jahr...


    nach 3 monaten war das schloss im arsch... schlüssel ging rein, nur das schloss ging nicht auf... :shock: und meine simme war an die kette gelegt... mitten an der fussgängerzone freitag mittag 14 uhr... X(


    ich nach hause... bolzenschneider geholt... versucht anzusetzen... durchmesser etwas zu gross... also mittels cutter den plasteschlauch eingeschnitten... bolzenschneider ran... einmal gedrückt = halb durch... zweites mal = ganz durch...


    und das beste war, es hat von den passanten nicht mal einer doof geschaut...


    merke: willste ne simme klauen, tu es am freitag mittag in der fussgängerzone... und tu einfach so als wär es deine... :shock:


    gruss frs

    die maximalen gesamtgewichte sind irgendwann ende der siebziger mal von 230 auf 260 kg aufgelastet worden... siehe S 50 = 230kg / S 51 = 260 kg...


    in den neuen papieren wird dann hinter den 230 kg eine kleine "hoch 1" eingetragen, die in der legende als 260 kg ausgewiesen wird...


    gruss frs

    @ shadowrun


    sag ich doch... "spätestens nach dem tüv-besuch..."


    allerdings bleibt fraglich, ob es notwendig ist... der polizist, kann (darf) nicht beurteilen was original ist (denn in den papieren steht der BVF nicht als erstausstattung drin), und die versicherung kann die zahlung nur verweigern, wenn:


    1. auffällt das der vergaser nicht original
    2. eine simme mit dem neuen vergaser mehr als 5% mehrleistung hat
    3. diese, aus der mehrleistung resultierende, höhere höchstgeschwindigkeit auch ursächlich für den unfall war...


    gruss frs

    @ shadowrun


    bist du dir sicher, das es die grünen und die versicherer so eng sehen? eine leistungssteigerung erfolgt nicht, und somit sind alle sicherheitsrelevanten teile doch ausreichend ausgelegt... spätestens nach tüv besuch müsste das doch klargehen... :roll:


    gruss, frs

    @ joker317


    hmm... dazu müsste man nur den tank feste mit dem c-rohr verbinden...


    so kann er dann nicht weg, denn dann hängt der tank am c-rohr, das c-rohr am hydranten, der hydrant an der wasserleitung, die wasserleitung an den wasserwerken... hmmm... könnte klappen... würd nur aus dem schwenkbereich des c-rohres gehen... :))


    gruss, frs

    @ prof


    mhh... du könntest recht haben, aber wenn ich mal davon ausgehe, dass langesame entzündung = brand, schnelle entzündung = explosion und schlagartige entzündung = detonation ist...


    dann könnte sich der vorgefertigte korken als zu träge erweisen um schnell genug das weite zu suchen... :))


    ich hätte eher die befürchtung das die lunte erlischt... X(



    aber wie mir mal ein gasinstallateur sagte, der mit brennender kippe im mund an einer defekten gasleitung schraubte...


    "gas, dass is ne totsichere sache... mit dem gemisch ne... entweder is zuviel luft oder zuwenich... das zündet ja nur an einen ganz bestimmten punkt, ne." :smokin:


    vielleicht sollten wir ihn zu rate ziehen...? :rolleyes:



    gruss, frs...

    okay, jetzt also die elegante variante, für die die unbedingt bohren wollen... :bounce:


    1. tank abbauen


    2. benzinhahn ausbauen


    3. tank über benzinhahnöffnung vorsichtig mit wasser befüllen (8tung hierbei entlüftungsöffnung lassen) :))


    4. wenn tank voll, bezinhahn wieder einbauen, bezinhahn auf stellung zu.


    5. tankdeckel, mittig mit nem 10er bohrer durchbohren



    oder, die variante für die mitglieder der freiwilligen feuerwehr...


    1. und 2. siehe oben


    3. tank schlagartig mittels c-rohr befüllen


    (vorteil, tank ist zugleich ausgebeult)



    und nun die variante für die die bei der freiwilligen feuerwehr nicht angenommen wurden...


    1. und 2. wieder siehe oben


    3. kleinformatigen chinaböller entzünden, einwerfen und vorgefertigten korken ind das benzinhahnloch einstecken


    4. züging ums eck verschwinden


    :smokin:



    gruss frs :wink:

    @ elion:


    wenn der deckel runter wäre könnte man ja auch gleich tanken... ;)


    denn dann wäre der riegel runtergefallen und läge unten im tank...


    ich glaub du hast mich falsch verstanden. deckel und riegel sind zwar noch miteinander verbunden. nur wenn man am deckel dreht bleibt der riegel stehen, und dreht sich nicht mit vor den "ausgang". :roll:


    gruss frs

    aha... na das klingt doch nach dem klassiker...


    dann ist vermutlich das innere verriegelungsblech vom deckel gelöst... heisst der deckel dreht, und der riegel liegt immernoch auf geschlossen... kann schon manchmal vorkommen... :rolleyes:


    da hilft nix, selbst wenn du den deckel runterbekommst, ist der riegel ja immernoch abgelöst... also runterruppen... solange drehen und ziehen bis der riegel verbiegt...
    pass aber auf, dass das verschlussblech und das gewinde am tank nix abbekommt...


    danach brauchst du selbstverfreilich nen neuen deckel... ;(


    gruss frs