Shadowrun
1. zum thema nachholebedarf, ich hoffe du weisst, dass beim auto, ein mit E-zeichen gekennzeichnetes teil den tüv nicht erspart...
2. der herr polizist darf mich jederzeit mit meinem fahrzeug an der weiterfahrt hindern, indem er es
(vorübergehend (heisst nicht umsonst so) )stillegt...
ob es stillgelegt bleibt, entscheidet zum glück noch ein sachverständiger, sollte es ungerechfertigt stillgelegt worden sein, hat die polizei das problem, insofern überlegen es sich auch die polizisten ihr "grundsolides" simme-fahrer wissen in zweifelsfällen anzuwenden (das ist allerdings nur meine erfahrung)
3. der von mir geschilderte ablauf mit "man kann den vergaser fahren, denn er bringt keine mehrleistung" ist zweifelsohne illegal, und führt zum erlöschen der ABE, insofern hast du recht...
nur bestehen zwischen rechtslage, rechtsausübung, straftatahndung und versicherungshaftung, riesige unterschiede...
mir ist ein fall bekannt, und ich rede nicht von "ich hätte gehört", aktenzeichen ist leider nicht zur hand, werde es aber umgehend recherchieren, bei dem mein bester kumpel vor circa 8 jahren mit seiner s51 allerdings mit westdeutschem bing-vergaser (ähnlich der s53) einen unfall hatte, die versicherung wollte die zahlung verweigern, indem sie erläuterte, die ABE sei schliesslich erloschen, darüber hinaus, wollte das gericht meinem kumpel die schuld zusprechen, und ihn wegen der manipulationen belangen...
ein gutachter wurde bestellt, der fand heraus, dass aus dem vergaserwechsel keine mehrleistung resultierte, insofern war die ABE zwar erloschen, das fahrzeug in seiner verkehrstüchtigkeit aber nicht beeinträchtigt. Also wurde mein kumpel von der teilschuld und den manipulationsvorwürfen freigesprochen, und im zweiten verfahren (mein kumpel vs. versicherung) wurde die versicherung zur haftung verurteilt.
Du hast also vollkommen recht, darin das die ABE erlöscht. Die erloschene ABE, im gegensatz zu dem was uns polizei und versicherung immer glauben machen wollen, bedeutet aber nicht immer gleich auch schuld und haftungsverlust.
...zumal ich keinen kenne, der in einer klaren rechts-vor-links situation, von rechts kommend, mit seinem wagen vom LKW weggeputzt wurde, , und die vollschuld und den haftungsverlust seiner versicherung bekam, weil seine am tag nicht eingeschaltete unterbodenbeleuchtung kein prüfzeichen hatte...
gruss frs