Beiträge von Simsonsammler

    Hier das Ganze nochmal
    Seit 1.1.1999 gilt
    Fahrerlaubnisklasse M
    Kleinkrafträder,Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm und max 45 km/h
    Das Ganze heute von 2 Fahrschulen und einer Führerscheinstelle bestätigt.
    Ich sauge mir das doch nicht aus den Fingern so wie manch anderer,denn hier werden schon manch seltsame Dinge beredet.
    Wer jetzt noch was zu sagen sollte sich lieber informieren.

    Hallo Es kommt auch darauf an was für ein 50er Schein,einen blauen,nen rosanen oder den neuen in Kartenformat.
    Denn wenn der E-U schein erst gemacht wurde steht da drinnen max 45 kmh,da ist es egal ob das Mopped 70,60,oder50 läuft,dann darfst du nur 45 kmh fahren.:rolleyes: