Das interessiert mich auch - Dein Link zu den Kontermuttern ist aber fehlerhaft..
Bitte NEU! ![]()
Das interessiert mich auch - Dein Link zu den Kontermuttern ist aber fehlerhaft..
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Danke!
Das passt auch am SR 50? ![]()
Hab's nicht gefunden... ![]()
Es gab den Auspuff aber auch mit Kat (Aufpreis 200DM) - gibts den noch irgendwo? ![]()
Zitat von QuacksAlles anzeigenAlbi,
ich nehme mal an, daß Du einem Trugschluß aufgesessen bist. Am SR-50 lockert sich gerne mal die Krümmermutter. Da nützt auch kein Kontern mit einer zweiten Mutter was, weil das nicht geht.
Hier gibt es nicht sehr viele Möglichkeiten:
Eine wäre diese "berühmt, berüchtigte" Federscheibe - die bringts meist nicht!
Eine andere Möglichkeit ist diese Spezialverschraubung wie sie (glaube ich) an der Enduro verwendet wurde.
Die dritte Möglichkeit ist eine Schelle, mit der die Krümmermutter fixiert wird. Diese wird direkt auf dem Krümmer verschraubt und sorgt dafür, daß die Mutter sich nicht mehr verdrehen kann. Die scheint mir am kostengünstigsten und am leichtesten zu realisieren.
Quacks der ältere
PS: Ich versuche mal ein Bild mit der Möglichkeit drei hier hereinzustellen.
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Hast Du von der Enduro-Spezialverschraubung mal ein paar Fotos oder gar Teilenummern etc? ![]()
Ganz so schwer ist das alles nicht:
Für die Auskunft aus einem Strafermittlungsverfahren an den Verletzten ist gemäß § 406 e Abs. 4 StPO die Staatsanwaltschaft zuständig. Nach Nr. 185 Abs. 3 und 4 der RiStBV wird bei Darlegung eines berechtigten Interesses (z.B. für die Prüfung bürgerlich-rechtlicher Ansprüche) grundsätzlich dem bevollmächtigten Rechtsanwalt und in Ausnahmefällen auch dem Geschädigten direkt Auskunft erteilt. Die Polizei darf keine Akteneinsicht erteilen !!!! (Meyer-Goßner, § 147, Rn. 34)
In täglichen Praxis hat sich herausgebildet, dass die Polizei nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft, die erforderlichen Informationen herausgibt.
Ich hoffe damit die Frage hinreichend beantwortet zu haben. ![]()
Ich schau morgen auf Arbeit nochmals in den Gesetzestext - aber ich bin der Meinung, dass es da ein paar Gesetzesänderungen gab - zum Vorteil der Opfer. ![]()
Vielleicht sollten wir mal eine - nur den angemeldeten Nutzern zugänliche - Datei mit Motor- und Fahrgestellnummer erstellen / pflegen?
Zudem bin ich dafür immer das Az der Polizei mit zu erfassen, um ggfls schnell sachdienliche Hinweise etc steuern zu können?
Den Schaden bekommst Du schon wieder - mit dem ZivilGerichtsverfahren bekommst Du Dein Recht nach Abschluß des Strafverfahrens.
Die Kosten trägt dann der Täter und mit Abschluß des Verfahrens hast Du dann einen Titel, der 30 Jahre vollstreckbar ist.
Also die Eltern des Täters mit dieser langsamen, aber sicheren Kostenlawine konfrontieren - dann wird die rechtmäßige Kohle schon fließen. ![]()
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Polizei ist nicht für die Durchsetzung von Zivilrecht (Kostenerstattung) zuständig - Polizei verfolgt Anspruch des Staates bei Verstoß gegen Rechtsnormen des öffentlichen Rechts (StGB, StPO, OwiG etc).
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Auch liegt bei Betrachtung der Strafrechtsnorm "Erpressung" kein Verstoß vor - Verlangen nach finanzieller Wiedergutmachung ist nicht rechtswidrig! Daher auch keine Erpressung. (Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung!). :wink:
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Sorry - Oberwissermodus aus!
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