Beiträge von samasaphan


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    Hast Du von der Enduro-Spezialverschraubung mal ein paar Fotos oder gar Teilenummern etc? :rolleyes:

    Ganz so schwer ist das alles nicht:


    Für die Auskunft aus einem Strafermittlungsverfahren an den Verletzten ist gemäß § 406 e Abs. 4 StPO die Staatsanwaltschaft zuständig. Nach Nr. 185 Abs. 3 und 4 der RiStBV wird bei Darlegung eines berechtigten Interesses (z.B. für die Prüfung bürgerlich-rechtlicher Ansprüche) grundsätzlich dem bevollmächtigten Rechtsanwalt und in Ausnahmefällen auch dem Geschädigten direkt Auskunft erteilt. Die Polizei darf keine Akteneinsicht erteilen !!!! (Meyer-Goßner, § 147, Rn. 34)


    In täglichen Praxis hat sich herausgebildet, dass die Polizei nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft, die erforderlichen Informationen herausgibt.



    Ich hoffe damit die Frage hinreichend beantwortet zu haben. :D

    Den Schaden bekommst Du schon wieder - mit dem ZivilGerichtsverfahren bekommst Du Dein Recht nach Abschluß des Strafverfahrens.


    Die Kosten trägt dann der Täter und mit Abschluß des Verfahrens hast Du dann einen Titel, der 30 Jahre vollstreckbar ist.
    Also die Eltern des Täters mit dieser langsamen, aber sicheren Kostenlawine konfrontieren - dann wird die rechtmäßige Kohle schon fließen. :bounce:


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    Polizei ist nicht für die Durchsetzung von Zivilrecht (Kostenerstattung) zuständig - Polizei verfolgt Anspruch des Staates bei Verstoß gegen Rechtsnormen des öffentlichen Rechts (StGB, StPO, OwiG etc).
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    Auch liegt bei Betrachtung der Strafrechtsnorm "Erpressung" kein Verstoß vor - Verlangen nach finanzieller Wiedergutmachung ist nicht rechtswidrig! Daher auch keine Erpressung. (Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung!). :wink:


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    Sorry - Oberwissermodus aus!


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    Hol Dir dein Geld! :))