Beiträge von gofter

    Zitat von SchwalbenJens

    Ich habe einen Bekannten, der handelt sehr viel auf Ebay mit allerlei dingen! Er kauft die sachen die er später wieder verkauft im Netz bei einem Handel, wo er die Sachen als Selbsständiger zum Einkaufspreis bekommt!
    Und er ist nicht selbstständig, er hat sich nur bei der Stadt einen Gewerbeschein geholt ( kostet 30 Euro )
    und macht damit eine Menge Kohle! Er arbeitet bei mir im Betrieb als Geselle!


    Aha, (möglicherweise) die alte Geschichte: "Nebenberuflicher" Verkäufer entdeckt ebay als zukünftige Goldgrube und vertickt als "Privatverkäufer" Neuware in ganz großem Stil, natürlich ohne die ganzen Verbraucherrechte zu beachten und natürlich so ganz ohne Steuerzahlen, denn das sind ja alles "Privatverkäufe".


    Nach einer recht kurzen Zeit des erfolgreichen Verkaufens gibts dann auf einmal eine schöne Abmahnung vom gewerblichen Konkurrenten in Höhe von einigen tausend Euro inklusive Unterlassungserklärung, bei deren Verstoß es dann nochmal so richtig in der Kasse des Abmahners klingelt.


    Ich hoffe, dass Dein Arbeitskollege nicht einer dieser "Privatgewerblichen" ist, sonst wird er sich ziemlich bald wünschen, er hätte ebay niemals entdeckt. Da sind schon ganz andere "Experten" ganz furchtbar auf die Nase gefallen.


    Und das völlig zu Recht.

    Zitat von Matthias1

    Ups, § 935. Das ist dann doch richtig. Mein Fehler.


    Gut, dann verbleiben wir dabei, dass ich zu 100% Recht habe und Du nicht.


    Nicht dass ich darauf bestehen würde oder hier den Klugscheißer raushängen lassen möchte, das liegt mir völlig fern. Und ich möchte Dir auch auf keine Fall zu Nahe treten.


    Aber ich möchte nur vermeiden, dass irgendjemand den Unsinn glauben könnte, den Du ein paar Postings weiter oben geschrieben hast. Das könnte dem Betreffenden im schlimmsten Fall nämlich ganz schöne Probleme bereiten.

    Also erstmal muß ich sagen, dass ich sehr überrascht bin, mit was für einer Sorglosigkeit so manch einer ein Motorrad etc. zu kaufen scheint.


    Als ich meine beiden Schwalben gekauft habe, hatte ich mir vorher jeweils zwei Musterverträge über den Kauf eines Motorrades besorgt (gibts auch im Internet als Vordruck), einen für mich und einen für den Verkäufer. In diesem Vertrag werden neben den wichtigen Daten des Motorrads (Rahmen und Motornummer, Typ und Baujahr) die genauen Personaldaten von Käufer und Verkäufer eingetragen, inklusive der Personalausweisnummern!!! Das war zwar in dem Moment nicht ganz so „cool“ wie ein unkompliziertes „Handschlaggeschäft“, aber ich kann sehr beruhigt schlafen und muss nicht befürchten, dass irgendwann mal die Polizei auf der Matte steht, meine liebevoll und mühsam restaurierten Schätzchen ersatzlos beschlagnahmt und mich in Handschellen wegen Diebstahl abführt (das ist jetzt etwas überspitzt gesagt, aber ich denke, jeder weiß, was ich meine…)


    Mit so einem akurat ausgefüllten Kaufvertrag kann dann nämlich auch glaubhaft nachgewiesen werden, dass es sich dann wirklich um die Personen handelt, die in dem Vertrag drinstehen, und nicht um irgendwelche Fantasiepersonen a la Max Mustermann etc. Und man dann eben auch einen „gutgläubigen“ Kauf nachweisen kann, der dann bei gestohlener Ware äusserst strafmildernd bzw. strafbefreiend sein kann.


    Alles andere ist wirklich große Dummheit !!!!! Da kann das vermeintliche Schnäppchen ein ganz furchtbares Erwachen geben!!!


    Wie man beim Zweirad- bzw. Motorradkauf nur mit blossem Handschlag oder grenzenlosem Vertrauen in seine Mitmenschen ohne schriftlichen Nachweis einen Kaufvertrag abschliessen kann, entschliesst sich meiner Kenntnis, da ja gerade hier das Diebstahlrisiko enorm hoch sein kann (und das Risiko, bei der Zulassung des Fahrzeugs geschnappt zu werden, ebenso hoch ist). Immerhin kann ich mir nur sehr schwer vorstellen, dass ein Dieb seine Waren mit einem gültigen Kaufvertrag verkauft, von daher kann man schon auf diese Art und Weise das Betrugsrisiko deutlich verringern.


    @Möffi:


    In Deinem Fall ist die Schwalbe erstmal beschlagnahmt und geht in den Besitz desjenigen über, der einen nachweisbaren Eigentumsnachweis hat. Wenn der Besitzer eine Anzeige wegen Diebstahl aufgibt und sich als Eigentümer ausweisen kann, dürftest Du sehr schlechte Karten haben, aus dieser Sache ungeschoren davonzukommen, wenn Du nicht nachweisen kannst, bei wem Du die Sache gekauft hast. Wie hattest Du Dir denn sovorgestellt, das nachzuweisen, so ganz ohne Kaufvertrag? Einfach so mit "... ähh ja, da hat so ein Typ an der Straßenecke beim Flohmarkt gestanden, der hatte mir für 50 Euro die Schwalbe vertickt und gesagt, dass er Gundolf Gans heisst und in der Eierstraße 6 wohnt..." ?


    Allerdings dürfte Dein Verkäufer ja auch einen Kaufvertrag mit seinem Verkäufer haben, und dann dürfte man anhand des Datums in seinem Kaufvertrag sehen, wann das Fahrzeug von ihm gekauft worden ist.


    Die Polizei würde dann sozusagen solange die Verkäufe „rückwärts“ ermitteln, bis sie irgendwann an jemanden kommt, der keinen Kaufvertrag hat. Der hätte dann ein sehr großes Problem, weil er dann erstmal unter Verdacht stehen würde, das Fahrzeug gestohlen und dann als „Eigentum“ weiterverkauft zu haben.


    Und dieses große Problem hättest Du dann auch, wenn Du keinen Kaufvertrag hast und Dein „Verkäufer“ behauptet, Dir dieses Fahrzeug nie verkauft zu haben (weil er es möglicherweise selbst gestohlen hat…). Du hast zwar einen Zeugen, aber was ist, wenn der andere auch jemanden „hinzuzieht“? In dem Fall würdest Du eine schöne Anzeige wegen Diebstahl bekommen und könntest schon mal auf den nächsten Anwalt sparen. Ein wirklich teurer Spaß in so einem Fall, und vor Gericht kann die Sache auch ganz anders ausgehen, als man denkt.


    Und alles nur, weil man auf einen schriftlichen Kaufvertrag verzichtet hat.


    Tja, schön blöd, kann ich da nur sagen.

    Zitat von Matthias1

    Auch wenn man das Eigentum nicht nachweisen kann, wird schon aufgrund des Besitzes einer Sache (widerleglich) das Eigentum daran vermutet. Man hat doch z.B. noch alte Versicherungsscheine, Fotos oder so was. Und wenn das Fahrzeug gestohlen ist, kann man es vom Nichtberechtigten nach § 932 BGB gutgläubig zu Eigentum erwerben, wenn man bzgl. des fehlenden Eigentums beim Veräußerer ahnungslos ist. Der bestohlene Alteigentümer hat dann nur einen Schadensersatzanspruch gegen den Dieb. Da müsste man aber wenigstens den Kauf als solchen nachweisen können. Also bloß mal keine Panik.


    Ich denke, dass Du Dich da gewaltig irrst und die Rechtslage eher anders ist. Eine gestohlenen Sache kann niemals als Eigentum geltend gemacht werden, wenn der rechtmässige Eigentümer Anspruch geltend macht. Es ist dann vielmehr so, dass man die gestohlene Sache dem Eigentümer ersatzlos übergeben muss und stattdessen Schadenersatzanspruch gegenüber dem "Hehler" geltend machen kann. Der Bestohlene bekommt aber in jeden Fall sein Eigentum wieder, auch wenn Du das gestohlene Gut in "gutem Glauben" erworben hast.


    Der einzige Vorteil bei einem "gutgläubigem" Kauf von Diebesgut ist eine mögliche Straffreiheit. Es ist nämlich auch strafbar, gestohlene Waren zu kaufen.


    Alles andere wäre mir neu und würde wohl auch dem Verkauf von gestohlenen Waren sehr entgegenkommen, wenn man mal drüber nachdenkt.


    Darum würde ich auch niemals eine größere Sache erwerben, bei der der Verkäufer nicht einwandfrei einen Eigentumsnachweis liefern kann. Ansonsten
    kann das wirklich ganz böse nach hinten losgehen, vor allem bei irgendwelchen günstigen "Schnäppchen".

    Hallo,


    ich bin gerade dabei, meine Schwalbe 51/2 E Baujahr 1983 durchzuchecken und habe nun die Kette ausgebaut, um diese zu begutachten und zu reinigen (Kette und Ritzel sehen noch sehr gut aus).


    Jetzt würde ich die Kette gerne reinigen und neu einfetten. Für das einfetten nehme ich das Fließfett, aber wie reinige ich die Kette am besten?


    Ich habe schon etwas gegoogelt, und unter anderem wurde Petroleum oder Diesel als Reinigungsmittel empfohlen, auf keinen Fall aber Benzin oder Rostlöser, da diese den Schmierfilm an den Laufrollen lösen könnten und man diesen nur sehr schwer wieder herstellen könnte (so habe ich das jedenfalls verstanden)… Auch könnten diese Stoffe die O und X-Ringe angreifen, da diese aus Kunststoff wären (hat die Schwalbe-Kette denn solche Ringe?). Stimmen diese Informationen?


    Tja, jetzt meine Frage: Mit welchem Reinigungsmittel und wie kann ich nun meine Kette gut und kostengünstig reinigen?



    Viele Grüße!

    Hallo an alle,


    ich habe folgende Frage:


    An meinen beiden Schwalben schlägt der Fussbremshebel bei unbetätigter Stellung genau von unten an das Trittbrett an. Nun ist vorne am Hebel noch so eine Art Loch, wo man eventuell etwas anbringen könnte (so eine Art Gummipuffer, ähnlich wie bei der Stitzbank unten dran sind), um den Anschlag, der genau auf das Trittbrett wirkt, zu mildern. Ich hab irgendwie das Gefühl, das da was am Hebel fehlt.


    Oder ist es normal und serienmässig, dass der Fussbremshebel direkt mit dem Trittbrett in Berührung kommt und "nichts dazwischen" ist?


    Viele Grüße
    Gofter

    Zitat von freshmeat

    is zwar nicht orginal aber ich hanb mir vor kurzem eine gute werkzeugwickeltasche im baumarkt gakauft (3€) da passt alles rein und die tasche past unter die sitzbank!


    bei dem baumarkt gibt es übrigens immer was zu tun.... ;)


    gruß aus dd
    FM


    Hallo,


    könntest Du vielleicht ein Foto dieser Wickeltasche einstellen? Die würde mich nämlich auch sehr interessieren!


    Und bei welchem Baumarkt genau war das jetzt? Ich hab da zwar mal eine Fernsehwerbung gesehen, zu der das "mit dem immer was zu tun" passt, aber leider habe ich den dazugehörigen Baumarkt vergessen... :))


    Viele Grüße


    Gofter

    Hallo an alle,


    ich habe folgendes Problem:


    Mir ist an meinem Vergaser vom Typ 16N1-5 der Anschluss vom Kraftstoffschlauch zur Hälfte abgebrochen. Also das Stück vom Vergaser, wo der Benzinschlauch draufgesteckt wird.


    Bei meinem Anschluss war eine Art Gewinde drauf, ich hatte mehrere Schläuche draufgesteckt, aber bei allen war es undicht, es lief immer ständig am Ende des Anschlusses Benzin aus.


    Ich habe dann gedacht, dass ich das ganze vielleicht mit einer Schlauchschelle festbekommen könnte. Also Schelle drauf, festgezogen, immer noch undicht, noch fester zugezogen, auf einmal "Knack".


    Da hatte ich dann die Hälfte des Anschlussstücks abgebrochen. Hab dann spasseshalber den Schlauch auf den Reststummel (so ca. 5mm) gesteckt und zu meiner Überraschung war es dicht. Wenn ich den Schlauch aber bewege, wird es sofort wieder undicht.


    Ja, jetzt meine Frage, wie bekomme ich das ganze bleibend dicht? Nochmal mit Schelle möchte ich lieber nicht riskieren, wenn der Rest auch noch abbricht, dann habe ich wohl echt ein Problem. Aber was dann?


    Viele Grüße
    Gofter

    Zitat von Dummschwaetzer

    Wechsel zuerst den Kupplungsbowdenzug. Kannst du dir online irgendwo bestellen. Dann schraub den kleinen Deckel im Kupplungsdeckel ab und lockere die Kontermutter und dreh die Stiftschraube heraus. Paß auf, daß die dir nicht in das Getriebe reinfällt. Dann jedenfalls sollte der Kupplungshebel am Motor auch zurück gehen. Danach kannst du dann die Kupplung neu einstellen.



    Hm, das gleiche Problem mit dem Kupplungshebel an meiner 51/1 habe ich auch, und da wurde mir gesagt, dass es eine Feder gibt, die man unter den Kupplungshebel zwischen Hebel und Gehäuse schraubt.


    Soweit ich mich erinnern kann, war es eine Feder von einem S51-Motor.


    Oder kommt da serienmässig gar keine Rückholfeder an den Kupplungshebel? Bei meiner 51/2 ist jedenfalls einer dran.

    Zitat von mopedbastler

    Ja is klar, ich verwende Narva Lampen. Das Problem mit der Tachobeleuchtung hab ich gelöst. Würd ich euch auch empfehlen: Glaskörper aus Fassung entfernen und LED mit passendem Widerstand zusammenlöten und einsetzen, funktioniert super.
    So dann zum Rücklicht: Die Schwalbe macht keine Probleme, da kommen nur 6-7 Volt an, aber bei der S51 kommen am Rücklicht bis zu 15 Volt an(6V an Tacho funzt aber). Da habe ich eine 12V Lampe drin, funktioniert auch. Aber, warum ist die Spannung so hoch? Neue Ladeanlage ist schon drin?!


    Hallo,


    könntest Du mir sagen, welchen Widerstand und welche LED Du für die Tachobeleuchtung genommen hast?


    Viele Grüße
    Gofter



    Ja, da ist es auch.


    Gibt es denn hydraulische Stossdämpfer, die die genaue Grösse der reibungsgedämpften haben und die man stattdessen einbauen könnte, ohne die Aufnahme am Rahmen anzuschweissen?

    Hallo,


    ich bin etwas verunsichert:


    Ich habe eine 51/1 K von 1968 laut Typenschild. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das ein Modell mit hydraulischen Stossdämpfern.


    Allerdings hat mein Rahmen laut Schwalbe-Buch-Bild nur eine Aufnahme für einen reibungsgedämpften Stoosdämpfer, wenn ich das richtig interpretiere.


    Habe ich nun die falschen Stossdämpfer drin (reibungsgedämpft) bzw. kann ich, falls ja, die hydraulischen Stossdämpfer nachträglich einbauen, ohne die Federbeinaufnahme am Rahmen anzuschweissen?



    Viele Grüße


    Gofter

    Danke für die Antworten!


    Ja dann lass ich das erstmal so, bevor ich da noch was kaputtbiege. Ich hatte zwar gestern ein paar Aussetzer, aber nachdem ich den Vergaser gereinigt hatte und den Düsenstock durchgespustet hatte (von den vier Luftlöchern waren irgendwie alle zu), lief alles wieder.


    Falls sich aber ein unerklärbares Phänomen einstellen sollte, werde ich mal versuchen, den Schwimmer gerade zu biegen.


    Viele Grüße


    Gofter



    Ach so, wegen einer möglichen Schwimmereinstellung bei ungleich hohen Schwimmern:


    Dann müsste man doch nach dem Schwimmer einstellen, der am tiefsten hängt, oder?