Also erstmal muß ich sagen, dass ich sehr überrascht bin, mit was für einer Sorglosigkeit so manch einer ein Motorrad etc. zu kaufen scheint.
Als ich meine beiden Schwalben gekauft habe, hatte ich mir vorher jeweils zwei Musterverträge über den Kauf eines Motorrades besorgt (gibts auch im Internet als Vordruck), einen für mich und einen für den Verkäufer. In diesem Vertrag werden neben den wichtigen Daten des Motorrads (Rahmen und Motornummer, Typ und Baujahr) die genauen Personaldaten von Käufer und Verkäufer eingetragen, inklusive der Personalausweisnummern!!! Das war zwar in dem Moment nicht ganz so „cool“ wie ein unkompliziertes „Handschlaggeschäft“, aber ich kann sehr beruhigt schlafen und muss nicht befürchten, dass irgendwann mal die Polizei auf der Matte steht, meine liebevoll und mühsam restaurierten Schätzchen ersatzlos beschlagnahmt und mich in Handschellen wegen Diebstahl abführt (das ist jetzt etwas überspitzt gesagt, aber ich denke, jeder weiß, was ich meine…)
Mit so einem akurat ausgefüllten Kaufvertrag kann dann nämlich auch glaubhaft nachgewiesen werden, dass es sich dann wirklich um die Personen handelt, die in dem Vertrag drinstehen, und nicht um irgendwelche Fantasiepersonen a la Max Mustermann etc. Und man dann eben auch einen „gutgläubigen“ Kauf nachweisen kann, der dann bei gestohlener Ware äusserst strafmildernd bzw. strafbefreiend sein kann.
Alles andere ist wirklich große Dummheit !!!!! Da kann das vermeintliche Schnäppchen ein ganz furchtbares Erwachen geben!!!
Wie man beim Zweirad- bzw. Motorradkauf nur mit blossem Handschlag oder grenzenlosem Vertrauen in seine Mitmenschen ohne schriftlichen Nachweis einen Kaufvertrag abschliessen kann, entschliesst sich meiner Kenntnis, da ja gerade hier das Diebstahlrisiko enorm hoch sein kann (und das Risiko, bei der Zulassung des Fahrzeugs geschnappt zu werden, ebenso hoch ist). Immerhin kann ich mir nur sehr schwer vorstellen, dass ein Dieb seine Waren mit einem gültigen Kaufvertrag verkauft, von daher kann man schon auf diese Art und Weise das Betrugsrisiko deutlich verringern.
@Möffi:
In Deinem Fall ist die Schwalbe erstmal beschlagnahmt und geht in den Besitz desjenigen über, der einen nachweisbaren Eigentumsnachweis hat. Wenn der Besitzer eine Anzeige wegen Diebstahl aufgibt und sich als Eigentümer ausweisen kann, dürftest Du sehr schlechte Karten haben, aus dieser Sache ungeschoren davonzukommen, wenn Du nicht nachweisen kannst, bei wem Du die Sache gekauft hast. Wie hattest Du Dir denn sovorgestellt, das nachzuweisen, so ganz ohne Kaufvertrag? Einfach so mit "... ähh ja, da hat so ein Typ an der Straßenecke beim Flohmarkt gestanden, der hatte mir für 50 Euro die Schwalbe vertickt und gesagt, dass er Gundolf Gans heisst und in der Eierstraße 6 wohnt..." ?
Allerdings dürfte Dein Verkäufer ja auch einen Kaufvertrag mit seinem Verkäufer haben, und dann dürfte man anhand des Datums in seinem Kaufvertrag sehen, wann das Fahrzeug von ihm gekauft worden ist.
Die Polizei würde dann sozusagen solange die Verkäufe „rückwärts“ ermitteln, bis sie irgendwann an jemanden kommt, der keinen Kaufvertrag hat. Der hätte dann ein sehr großes Problem, weil er dann erstmal unter Verdacht stehen würde, das Fahrzeug gestohlen und dann als „Eigentum“ weiterverkauft zu haben.
Und dieses große Problem hättest Du dann auch, wenn Du keinen Kaufvertrag hast und Dein „Verkäufer“ behauptet, Dir dieses Fahrzeug nie verkauft zu haben (weil er es möglicherweise selbst gestohlen hat…). Du hast zwar einen Zeugen, aber was ist, wenn der andere auch jemanden „hinzuzieht“? In dem Fall würdest Du eine schöne Anzeige wegen Diebstahl bekommen und könntest schon mal auf den nächsten Anwalt sparen. Ein wirklich teurer Spaß in so einem Fall, und vor Gericht kann die Sache auch ganz anders ausgehen, als man denkt.
Und alles nur, weil man auf einen schriftlichen Kaufvertrag verzichtet hat.
Tja, schön blöd, kann ich da nur sagen.