Beiträge von dr.gerberit

    Schön war's! Und für Kieler-Woche-Verhältnisse haben wir sogar noch Glück mit dem Wetter gehabt. Schön auch, dass ihr Lübecker auch noch gut nach Hause gekommen seid.
    Herzliche Grüße

    §21 StVO:


    (1b) In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind,
    dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden.
    Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind,
    müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden.
    Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Kraftomnibusse

    Da haben wir ja schonmal zwei;). Da geht doch aber bestimmt noch was?


    Euch auch naomal zur Info:


    RTL-Nord plant zum Schwalbejubiläum einen kleinen Bericht zu machen und will dafür die Ausfahrt begleiten. Wer also sein Gesicht nicht gerne im Fernsehen sehen mag, sollte sich eine Sturmhaube mitnehmen;)

    Nochmal zur Info:


    RTL-Nord plant zum Schwalbejubiläum einen kleinen Bericht zu machen und will dafür die Ausfahrt begleiten. Wer also sein Gesicht nicht gerne im Fernsehen sehen mag, sollte sich eine Sturmhaube mitnehmen;)

    Also bei FB bin ich auch nur über Zweitemailaccount und natürlich unter Pseudonym angemeldet. Das einzige, was ich mir da anschaue, ist der Simson- und der Vespastammtisch. Leider bin ich da irgendwann nicht mehr drum herum gekommen, da fast alle zu FB gewechselt hatten. Man muss aber auch sagen, dass über FB einige Neue hinzugekommen sind.


    Wegen drittem Gleis: Das war nur abgerundet und steht für Homepage (Newsletter), Handy, andere Foren etc.

    Oh, ja sorry, ich hätte hier gerne schon mal was melden können. Diese dreigleisigkeit mit den ganzen Foren etc ist manchmal schon etwas nervig...


    Also: Treffen ist am 21.06. um 11:00 Uhr auf dem Wilhelmsplatz (auf dem Exer ist Wochenmarkt). Ansonsten siehe Hier

    Bald geht es wieder los! Hier mal die Planung:


    Kieler Woche Ausfahrt 2014 wie jedes Jahr mit Abstecher zum Landeshaus, einer Tour in und um Kiel mit anschließendem Grillen im Garten von Petra und Achim.
    Getränke und Grillwurst gibt es zu Selbstkostenpreis von 0,50 Cent (für die Gruppe aus Lübeck kostenfrei). Es kann sich aber auch jeder etwas mitbringen. Wir bitten um ZUSAGE zur Ausfahrt, ob ihr alleine oder in Begleitung kommt und ob das Angebot bzgl. Verpflegung gewünscht ist!!!
    Treffpunkt ist bis 11 Uhr am Wilhelmsplatz (nicht Exerzierplatz wie sonst!) Wir feuen uns über rege Teilnahme!

    Nochmal: Ich habe davon gesprochen, dass wohl keine Unfallflucht vorliegt, wie von dir gesagt. Was die Haftpflicht bezahlt und was nicht, ist was ganz anderes. Gut möglich, dass die Versicherung das bezahlt, da habe ich aber nicht so viel Ahnung von.

    Hi,


    das weiss ich nicht. Wenn z.B. ein Stein vom Kieslaster runterfällt und dir in die Windschutzscheibe ist das auch Haftpflicht des LKWs.


    Stimmt, wenn nachweislich der Laster für den Schaden verantwortlich ist, muss die Haftpflicht zahlen, das hat aber nichts mit einer Verkehrsunfallflucht zu tun. Auch wenn's banal klingt: man muss hier genau prüfen, ob ein Verkehrsunfall und eine Flucht vorliegt. Im o.g. Fall dürfte es m.M.n. so sein, dass Flucht->ja, aber Verkehrsunfall->nein vorliegt. Im Kiesellasterfall liegt zwar ein Verkehrsunfall vor, aber man kann kaum von einer Flucht sprechen, da der Fahrer es nicht mitbekommen dürfte, wenn hinten ein Kiesel runterfällt.


    Da stellt ein Bauarbeiter seine Wasserwaage an sein Auto beim Be und Entladen und dank des Windes oder dessen Missgeschick knallt mir diese auf mein Kotflügel und Scheibe. Na danke ...



    Nach meiner Kenntis dürfte es sich hier eigentlich gar nicht um einen Verkehrsunfall handeln, da dieser ja einen Unfall voraussetzt, der mit den typischen Gefahren des Straßenverkehrs zusammenhängt. Be- und Entladen hat mit Straßenverkehr an sich nichts zu tun. Siehe z.B. hier.


    Insofern ist es wirklich nett von den Polizisten gewesen (oder auch eher Unkenntnis), hier ein Anzeige aufzunehmen und die Halterdaten zu übermitteln. Dies ist nämlich eigentlich nicht zulässig. Da es ein reines Zivilrechtsverfahren ist, hätten die Daten bei der Zulassungsstelle selbst (kostenpflichtig) ermittelt werden müssen.


    Ansonsten sehe ich es genauso: hätte mal einer seine Kippe ausgemacht und das persönliche Gespräch gesucht, wäre viel zu vermeiden gewesen. Aber so freut sich mal wieder ein Anwalt.