Beiträge von HorstMüller

    Zitat von SilberSurfer


    FAZIT: Möglichst früh die andere Versicherung anrufen, die regulieren solche Peanuts lieber schnell, als, als dass da noch was dazu kommt.


    Genau!!! Weil die freundliche Versicherung von nebenan vor allem daran interessiert ist, dir deinen Schaden schnell und unbürokratisch zu ersetzen.

    Zitat von STORM

    ... kann man sogar mit einem Supportmitarbeiter in Echtzeit chatten. Es geht also auch anders...


    Klasse. Genau davon habe ich schon immer geträumt. :rolleyes:

    Zitat von Baumschubser

    Der Film ist genial, der soll doch gar nicht die Realität darstellen, sondern nimmt die Idiotie der Kontrolle und Überwachung auf die Schippe.


    Ach so. Na dann. Was für ein toller Film. Schade, daß ich den nicht verstanden habe.

    Das interessiert mich auch mal, was das sein soll.


    Ansonsten: Sonnenallee ist ein Kackfilm! Wenn das Land so lustig gewesen wäre, hätten wir es immer noch.


    Die subtilen Untertöne, die das Buch noch hatte, sind Buck/Haußmann-mäßig super rausgebügelt worden.

    Zitat von Prof


    Machen wir mal nen konkreten Fall draus. Paule Lehmann wird mit 0,7 Promille am Steuer angetroffen. Kein Unfall, keine Gefährdung anderer. Macht nach neuem Satz 500€, vier Punkte und ein Monat zu Fuß. Würde er so dämlich sein und sich wieder angeschickert ins Auto setzen, wär er Wiederholungstäter und bei gleichem Promillewert mit 1000€, den entsprechenden Punkten und Fahrverbot dabei.


    O.K. dann dröseln wir das mal auf. Und wie so häufig zeigt uns der Blick in die gesetzliche Vorschrift in etwa, wie die Sache ausgehen wird:


    Zum besseren Verständnis vorab:


    § 24 a StVG ist die 0,5-Promille-Grenze


    § 316 StGB ist Trunkenheit im Verkehr


    § 315 c StGB ist der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr (idR Trunkenheit + Unfall)




    Eintragungen im Sinne dieser Vorschrift sind nur solche, die noch nicht getilgt sind. Hinsichtlich der Tilgung muß man dann nur schauen, wo die Punkte herkommen (OWi oder Straftat).


    Außerdem ist noch wichtig, ob andere (jüngere) Punkte drin sind.


    Normalerweise unterliegen OWis der absoluten Tilgungszeit von 5 Jahren. Das aber gilt nicht für Taten nach § 24 a StVG. (§ 29 VI 3 StVG) Andere Punkte hindern daher die Löschung von Einträgen nach 24 a StVG.


    Anders herum gesagt: Kommen weitere Punkte aus anderen Taten/OWis hinzu, dann hindern die die Tilgung absolut. Sind alle anderen getilgt und ist auch die Zeit für die Alkoholfahrt um, dann kann alles gelöscht werden.


    Was bis dahin (zu Recht) drin steht, kann - und wird - verwendet werden.


    Das Ganze ist aber wegen des Umstandes, daß es sich dann über viele Jahre hinziehen kann, sehr umstritten. M.E. liegt aber noch keine obergerichtliche Entscheidung hierzu vor.


    Puh...

    Zitat von dr.gerberit


    der tatbestand des §§ 315c/316 StGB


    Das kann es aber nicht wirklich gewesen sein, denn ansonsten kann das wiederum nicht möglich sein:


    Zitat

    Das Strafmaß wird dadurch auch bei unter 0,5 Promille wie bei 1,0 Promille festgelegt - 1 Monat Fahrverbot + saftiges Bußgeld + Eintrag.


    Bei 315 c bzw. 316 StGB hat sich was mit Bußgeld. Da gibt es eine Geldstrafe für. Und außerdem noch 7 Punkte in Flensburg, die dann dort 10 Jahre lang drinbleiben.


    Wird also ein Verstoß gegen § 24 a StVG gewesen sein...


    Um mal die Frage des Treaderöffners kurz anzureißen


    Punkte in Flensburg = Verkehrszentralregister mit den dafür geltenden Tilgungsfristen (wenn abgelaufen, dann nicht mehr zu berücksichtigen, selbst wenn sie in der Überliegefrist noch drin sind)


    Vorstrafen etc. = Bundeszentralregister beim Generalbundesanwalt in Berlin (BZR), da gelten andere Fristen für die Einbeziehung bzw. Berücksichtigung im Strafverfahren

    Zitat von Moe

    Ahoi!


    Ja, Babelsberg war ein gern gesehener Gast im Niedersachsenstadion. Beim letzten Aufeinandertreffen beider Manschaften gabs, so glaub ich mich schwach zu erinnern, ein 8:1 für Hannover. Das eine Tor für Babelsberg damals schoss ein Ex-96er. Schönes Spiel war´s... :D .


    Gruß Moe


    Mach es nicht schlimmer, als es war. War nur ein 1:6, aber auch so bitter genug. Aber wenn man das Ergebnis mal wegläßt, war es eine super Auswärtsfahrt.


    Das Tor schoß übrigens Milovanovic, davor für 96 tätig und zum Schluß maßgeblich für deren Aufstieg in 2. Liga.


    Das Ganze hat in Babelsberg soviel Freude ausgelöst, daß man dann die 96er Ersatzbank (Ullmann etc.) leergekauft hat ...

    Zitat von möffi

    die hellgrauen K modelle hatten den.


    Jedenfalls meine hellgraue K hatte den. Die Betonung liegt auf hatte, denn nun ist der schöne Schriftzug nicht mehr (vollständig) da.


    Zu kaufen gibt es aber nur die silberfarbenen, oder?

    O.K., dann wollen wir mal ein bißchen Grund in die Sache hineinbringen...


    Nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 10.03.2008 - AZ I-1 U 198/07 - kann man Nutzungsausfallentschädigung auch verlangen, wenn man neben dem Motorrad(Moped) einen PKW hat. Voraussetzung ist nur, daß es sich nicht um ein reines Spaßfahrzeug handelt, sondern daß damit auch normale, tägliche Fahrten vorgenommen werden.


    Im erwähnten Fall handelte es sich um eine Harley Davidson Electra Glide. Muß den Richtern viel Spaß gemacht haben, denn es steht dauernd drin, was das für ein Motorrad der Luxusklasse sei 8)


    Aber wenn man es auf den Kern reduziert, gilt auch für die Schwalbe nichts anderes.


    Da du ohnehin kein anderes Fahrzeug hast, ist die Sache insoweit dicht.


    Dem Grunde nach hast du daher also einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung.


    Der Höhe nach bestimmt sich der Anspruch üblicherweise nach der Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch. Von Simsons werden in der üblichen Liste allerdings nur (noch) Modelle ab ca. 1993 geführt. Üblich sind allerdings für 50 cm³ Roller 20,00 € pro Tag. Ein Abschlag wegen des Fahrzeugsalters ist üblich, so daß im Ergebnis 10,00 € pro Tag realistisch sind.


    Wegen der Dauer mußt du nachweisen, warum es so lange gedauert hat. (Ersatzteilbeschaffung oder Wiederbeschaffung etc.) Falls es am Geld der Versicherung lag, was noch nicht da war, muß du ggf. nachweisen können, daß du den Kaufpreis nicht hast vorstrecken können. Auch die Möglichkeit einer Kreditaufnahme muß erwogen werden. Die Zinsen trägt dann der Versicherer.


    Alles klar soweit?


    Was ich aber nicht verstehe:
    Wenn du einen Anwalt hast, warum macht der das nicht für dich. ist doch sein Job, oder?

    Zitat von Storch


    Aber noch eine Frage an euch bzw. speziell an "Deutz 40". Kann ich denn nun noch ohne Kosten für mich, einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt einholen?
    MfG


    O.K., die Frage ging an "Deutz 40", aber ich beantworte sie dir trotzdem.


    Ja, kannst du. Wenn du eine Werkstatt findest, die dir einen solchen Kostenvoranschlag kostenlos erstellt.


    Ansonsten wird es schwierig, weil du ja schon die Gutachterkosten bei der Versicherung einreichen mußt, tun die sich dann natürlich schwer, darüber hinaus noch Kosten eines Kostenvoranschlags zu zhalen, der das zuvor eingereichte Gutachten widerlegen soll.


    Im Prinzip kannst du doch davon ausgehen, daß ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.


    Dann kommt es eben "nur" noch darauf an, den Restwert besonders niedrig anzusetzen und den Wiederbeschaffungswert besonders hoch.


    Data Classic ist kein auch kein unfehlbares Zauberwerk, sondern beruht im wesentlichen auf einer Schwacke-Marktanalyse. Die Frage ist daher - und das ist offenzulegen - wo die Daten herkamen und wieviele Daten es überhaupt waren.

    Zitat von Storch


    Die Angelegenheit läuft übrigens schon über einen Anwalt. Ging leider nicht anders...


    Wieso, ist doch gut. Wenn der was von seinem Fach versteht, wird er dir schon erklären, wie man die Sache angehen muß. Das macht der als Beruf.


    Zitat

    Kann dieser da noch was für mich rausboxen oder ist das Ergebnis im Sachverständigengutachten bindend?


    Bindend ist das alles nicht. Du mußt zunächst nachweisen, welche Schäden unfallbedingt eingetreten sind und was die Reparatur so kosten wird. Es wird bloß schwer, gegen das eigene Gutachten zu argumentieren. Vielleicht solltest du daher zunächst das Gespäch mit dem Gutachter suchen. Schließlich bist du sein Auftraggeber.


    Zitat

    Könnte ich noch einen für mich kostenfreien Kostenvoranschlag, in einer Fachwerkstatt einholen?


    Ja, das wäre sogar sehr sinnvoll. Insbesondere, wenn die Werkstatt was anderes ermittelt als der Sachverständige.


    Übrigens mußt du nicht in der Werkstatt reparieren, sondern kannst auch fiktiv abrechnen. Dann gibts eben bloß die Umsatzsteuer nicht, § 249 II BGB.


    Außedem könntest du Schwierigkeiten bei Nutzungsausfalletnschädigung bekommen, aber das ist bei Mopeds sowieso schwer.


    Vergiß die Unfallkostenpauschale (25,00 €) nicht.

    Zitat von Baumschubser

    STORM


    Normalerweise braucht man das gar nicht selber machen. Kommt die Polizei dazu, hat der Verursacher die Anzeige eh gratis an der Backe.


    Naja, so stimmt das nicht ganz. Die Anzeige ist ja nur quasi die halbe Sache.


    Körperverletzung ist (grundsätzlich) ein Antragsdelikt. Deshalb bekommt der Verletzte einen Fragebogen mit den üblichen Optionen beim Strafantrag
    - ja
    - nein
    - vielleicht


    Da muß sich der Verletzte schon entscheiden. Tut er nix, ist nach 3 Monaten Schluß, dann gilt der Strafantrag als nicht gestellt.


    Ansonsten hast du wohl recht. Man sollte wohl schauen, ob man eine Strafantrag stellt.

    Zitat von Matthias1

    Dass das Ganze dem Strafrichter nicht so recht in sein gewohntes Denkschema passt, ist mir auch klar, aber da wird er wohl durchmüssen.


    Nö, muss er nicht. Kann er ablehnen. Macht er auch meist, erst recht bei Verkehrsunfällen.


    Bloß weil was drinsteht in der StPO, heißt das noch lange nicht, daß man das denn auch so machen müßte im Reallife 1.0


    Wenn Adhäsionsverfahren klappen, dann allenfalls bei Sachbeschädigungen und Körperverletzungen. Und auch da nur bei Kleinkrams. Das ist übrigens auch gut so.