Beiträge von HorstMüller

    Zitat von Lebowski


    was,... da werden die augen aber groß bei mir :shock:;)


    kurzes update


    Der Getränkehändler meines Vertrauens hat nun die Schwalbe als Gimmick zu einem Kasten.


    :rolleyes:

    Zitat von y5bc

    dann verzichte auf eine strafanzeige. denn nur durch eine strafanzeige kannst du schmerzensgeld geltend machen


    Unsinn!!!


    Das eine hat recht wenig mit dem anderen zu tun.


    Und falls der Crischan nur ein bißchen verbeult wurde beim Unfall, also nichts tief eingeschnitten oder durchtrennt oder gespießt (halt erheblich verletzt), dann kommt auch auf den Strafantrag hin nichts weiter bei rum, sondern das Strafverfahren wird dann eingestellt und als OWi an die Bußgeldbehörde abgegeben. Und das trotz Strafantrag.

    Endlich mal ein Thread, in dem ich profund mitreden kann :bounce:


    Um die Klassifizierung des Threaderöffners aufzugreifen, ich bin wohl mehr so ein


    Der Stammkunde : Kauft jede Woche ein und den selben Kasten Bier.
    Ausser wenn das Bier im Angebot ist, meist gleich 3 - 5 Kästen.


    Bin ich auch immer gut mit gefahren, wobei ich seit Ewigkeiten - in Erinnerung an frühere Zeiten - Urkrostitzer kaufe.


    Nur neulich bin ich bei einem Bier namens Kellerbier schwach geworden. Da gabs ein Modell der ES 250 mit dazu zum Kasten. Das wollte ich haben.


    Fazit: Modelll ganz brauchbar. Bier nicht so. Aber es kommen wohl noch der Berlinroller und die Schwalbe als Beigabe. Da werde ich wohl noch zwei Kisten kaufen müssen ...


    PS: In CZ dunkles Gambrinus vom Faß, zusammen mit dem gebackenen Käse und Tartarsauce :oops:

    Eigentlich geht ohne ohne Verkehrsrechtsschutzversicherung gar nichts. Bei den übrigen Risiken (Miete, Arbeit etc.) muß man halt abwägen.


    Die RSV über der ADAC ist - glaube ich - ziemlich günstig. Kostet für meine Frau und mich (und alle Fahrer mit unseren Fahrzeugen) 89,00 € im Jahr. Ohne Selbstbeteiligung. Dafür kann ich aber ganz entspannt sein.


    Es geht ja nicht nur um Bußgelder, wobei das auch nicht ohne ist.


    Aber wenn ihr mal wegen eines Verkehrsunfalls Schwierigkeiten habt und die andere Versicherung versucht, euch auszuhungern (ja, sowas soll es geben), dann ist eine RSV schon komfortabel. Bei Sachverständigengebühren im Prozeß sowieso.


    Klar kann man sagen, ich will nicht in einen Unfall verwickelt werden. Aber das Risiko ist immer da. Und hinterher ist es dann zu spät ...

    Zitat von totoking

    aber ehrlicherweise hab ich an genau dasselbe gedacht als die 1,8 promille info kam. und da kann er noch nicht unter der erde sein, wie er will der kleine nazi.
    ganz davon abgesehen hat doch sicherlich eh niemand daran geglaubt, dass haider irgendwann an altersschwäche stirbt, oder?


    Aber daß er vorher noch in der "blue oyster bar" war, hat mich schon überrascht :roll:

    Zitat von H.J.

    Genau so ein Dumpfbackenkram wie "....waschen und rasieren Sie sich, dann finden Sie auch einen Job...."
    Alles nur dummes geplappere für den Wahlkampf ....


    Naja, Kurt Beck mag ja vieles gesagt haben, was Unsinn war. Aber mit Waschen und Rasieren hat er recht gehabt. Wenn ich sehe, was sonst so zu Vorstellungsgesprächen kommt ...

    Zitat von STORM

    aber nicht den Anwalt. Der geht auf deine Kosten. :)


    Bei Freispruch jedenfalls nicht. Da ist er im Paket mit drin.


    Und wenn es eine Einstellung ist (§ 47 II OWiG), dann hast du ja keine Verurteilung wegen einer Vorsatztat. Klappt also auch ...

    Zitat von Matthias1

    Ich texte doch aber hier nicht auf dem Niveau eines Zeitungsjournalisten oder eines Durchschnittsrechtsanwalts, der sein Examen grad so bestanden hat.
    ...
    Hätte der Gesetzgeber über den blöden Paragraphen gleich "Garantie" geschrieben, gäbs nicht so viel zu diskutieren. Mann, mann.


    Ui, da hast du aber mal tief Luft geholt, was?


    Ich will mal versuchen, hier ein wenig Substanz hineinzubringen. Wem es zu tief in die Materie geht, mag es einfach überspringen:


    Es gibt rechtsdogmatisch einen Unterschied zwischen der Sachmängelhaftung des BGB, wozu beim Verbrauchsgüterkauf auch der § 476 BGB gehört, und der Garantie, die man noch nach der allgemeinen Garantie des § 276 I BGB und der besonderen Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie des Verkäufers nach § 443 BGB unterteilen kann.


    Was ein Sachmangel ist, sagt uns § 434 I 1 BGB, nämlich, dass der Kaufsache die vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Wie die Sachmangelhaftung abzuwickeln ist, ergibt sich dann aus §§ 437 ff. BGB.


    Unter einer Garantie versteht man das vertragliche Versprechen, für einen bestimmten Erfolg einzustehen oder ein bestimmtes Schadenrisiko zu übernehmen. (BGHZ 82, 398; 105, 24)


    Da nun der Verkäufer für Sachmängel bereits nach §§ 437 ff. BGB haftet und schon nach § 434 I 1 BGB für die vereinbarte Beschaffenheit einstehen soll, muß die Garantie dem Käufer mehr Rechte geben, als er nach dem Gesetz hat, etwa durch Garantiefristen, die länger sind als die gesetzliche Verjährung, durch Haftung auch für Mängel, die erst nach der Übergabe auftreten oder durch Ausschluß der Entlastungsmöglichkeit des Verkäufers nach § 280 I 2 BGB und gilt deshalb „ungeschadet der gesetzlichen Ansprüche“.


    Macht das vielleicht jetzt hinreichend deutlich, dass es einen Unterschied zwischen der Sachmängelhaftung (einschließlich § 476 BGB) und der Garantie gibt?


    Selbst wenn beides gelegentlich zum gleichen Ergebnis führen mag, kann man es – jedenfalls meines Erachtens nach – nicht so ohne weiteres gleichsetzen.


    Zurück zum Problem des Threaderöffners:


    Das ist die klassische Sachmängelhaftung. Da hat der Verkäufer aus den §§ 437 ff. BGB für einzustehen.


    :smokin:

    Zitat von Matthias1

    ... also irgendwo muss doch auch ein Fan sein?!


    vllt. ist es mit Madonna so wie mit McD****. Eigentlich geht keiner hin und trotzdem ist es dort immer voll :shock:

    Zitat von Pittiplatsch

    massenvernichtungswaffen ist bei chlor aber auch etwas übertrieben...
    (ich lern den ganzen scheiss grade ) :smokin:


    :shock:


    Wo lernt man denn aktuell so den Bau von Massenvernichtungswaffen?

    Zitat von bpshop99

    Die Menschen verhalten sich, als ginge es um Leben und Tod.


    Mal einen aus meinem Privatarchiv :roll:


    "Einige Leute denken, Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich bin von dieser Einstellung sehr enttäuscht. Ich versichere Ihnen, dass es viel viel wichtiger als das ist!"


    Bill Shankly

    Zitat von Richy


    Buchtip hierzu: Ernst Leverkus "Besser Machen"


    Ich wollte diesem Buchtipp folgen, habe aber nur das hier gefunden


    Besser machen.


    Ist das das Gleiche?


    Lohnt sich das?



    edit: Irgendwie kriege ich das mit dem Verlinken nicht hin ...


    edith von mir: so funktioniert es. Und ja, es war der Carl Hertweck gemeint. Da hab ich doch glatt zwei Autoren verwechselt.


    Mfg,
    Richard

    Zitat von totoking

    feldwege, wenn sie in privatbesitz sind, sind auch möglich. von leeren parkplätzen o.ä. öffentlichem straßenland rate ich dringend ab. wenn durch irgendeinen blöden zufall die polizei dazukommt, sind es auf jeden fall 8 punkte in flensburg für dich, da du eine straftat begehst.


    Kurze Anmerkung: es sind "nur" 6 Punkte. (FeV-Anlage 13, Pkt. 2.1)


    Ansonsten hast du natürlich recht. Solange der Feldweg o.ä. vom öffentlichen Verkehrsraum aus erreichbar ist, sollte man ohne FE nicht fahren. Das kann bös ins Auge gehen.