Beiträge von TS Martin

    So nun ergibt sich für mich nach Erhalt der Unterlagen (rotes Mopedschild) noch 'ne Frage.


    Der Vermittler hat bei Hersteller und Fahrgestellnummer folgendes hingeschrieben: Wechselkennzeichen.


    Frage: Wie erkennt Obrigkeit welche Fahrzeuge bei der Versicherung eingetragen / hinterlegt wurden?


    Oder müssen die bei jeder Kontrolle dann das Nummernschild checken und nachfragen ob die FIN bei der Versicherung hinterlegt wurde?


    Anbei mal eine tw. geschwärzte Police.

    Zitat von Gonzzo

    Na dann! Wenn du lesen kannst, darfst du die Kennzeichen nur zu den aufgeführten Zwecken nutzen!
    Glaube kaum, das du jeden morgen vor der Arbeit auf ner Messe oder sonst was aufschlägst um dem gerecht zu werden!
    So wie ich das sehe, willst du das sicher nicht! :smokin:
    Von diesem Standpunkt her halte ich die Ansicht für naiv. Wenn du Pech hast, möchte der liebe Herr der Rennleitung wissen zu welcher Veranstaltung du unterwegs bist. Das klappt dann einmal, 2x, 3x, dann kommt denen das spanisch vor! Glaub mal!
    Es gibt sicher auch welche, die fahren das ganze Jahr über mit dem Kennzeichen, statthaft ist dies vom Grundsatz her nicht!


    Also die Jawa wird ausschließlich für Oldieveranstaltungen genutzt.


    Die anderen Mopeds bei mir auch.
    Ansonsten würde ich ja kein rotes Mopedschild mir besorgen.


    Mit der Jawa, welche max. 20 km/h fährt, fahre ich wohl kaum dauerhaft.


    Für Fahrten in die Stadt und so habe ich eine voll zugelassene TS 150 und andere MZ's folgen noch ... müssen nur fertig gemacht werden.


    Und für die miteingetragenen Simmen (SR 50; Kr 51/1; SR 2E) besitze ich die ABE.


    Die Jawa transportiere ich sogar zu Veranstaltungen via Anhänger hin.


    Und führe sie dort nur hin und wieder mal vor.


    Ansonsten alle 3 Monate oder so 'ne Prüfungsfahrt bei uns im Wohngebiet oder zur Tanke - das wars für die Jawa.


    Ich weiß außerdem, dass der Nutzungskreis bei roten Mopedschildern stark eingeschränkt.


    Außerdem steht weiter drinne:


    und kein amtliches Kennzeichen, wenn rote Kennzeichen ausgegeben und verwendet werden. Dies gilt auch für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten (§ 28 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge.

    Zitat von Gonzzo

    Bist du so naiv oder tust du nur so?


    Wo ist da das Problem dir nachzuweisen, das du keine ABE für dein Fehikel besitzt?


    Ich bin nicht naiv und tue auch nicht so.


    Lies mal hier (49. AusnV zur StVZO):


    § 1
    (1) Abweichend von § 18 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung benötigen Kraftfahrzeuge und Anhänger, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und kein amtliches Kennzeichen, wenn rote Kennzeichen ausgegeben und verwendet werden. Dies gilt auch für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten (§ 28 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge.


    In dem Falle irrst du.


    Man kann einen Abdruck für Jawa Mopeds bekommen wenn sie in der DDR registriert waren.


    Bei mir ist das jedoch nicht der Fall.
    Es handelt sich um ein sehr seltenes Jawa Mofa 25 (Typ 206 D - Transistor).
    Ein Fahrrad mit Hilfsmotor, welches in geringen Stückzahlen nur in der BRD vertrieben wurde.
    Und für solche Fälle ist das KBA der falsche Ansprechpartner.

    So nun ist es geschafft ich habe für unsere 4 Mopeds ein rotes ergattert. Es freuen sich darüber die Schwalbe, der SR 50, die SR 2E und mein Jawa Mofa 25 Bj. 1974.


    Antrag gestellt und nun muss ich noch die 98,50 € überweisen - fertig.


    Und das beste: Ich muss für die Jawa kein aufwendiges Einzelgutachten machen um mir danach von der Zulassungsbehörde den Stempel "Einzelbetriebserlaubnis erteilt" abzuholen.


    Wären Kosten um die 200 € - 300 € gewesen.


    Der Grund bei roten Nummernschilder regelt die 49. AusnV zur StVZO, dass man keine ABE für Fahrten zu Oldtimerveranstaltungen und co. besitzen muss.


    Heißt: Die Polizei muss mir nachweisen, dass für dieses Fahrzeug keine ABE existiert oder so.


    Hier mal die 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO zum Lesen:


    Eingangsformel



    Auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 Buchstabe a sowie Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9231-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, Absatz 1 Nr. 1 geändert durch Artikel 1 Nr. 3 des Gesetzes vom 13. Mai 1986 (BGBl. I S. 700) die Eingangsworte in Nummer 3 zuletzt geändert durch § 37 Abs. 2 des Gesetzes vom 24. August 1965 (BGBl. I S. 927) sowie Absatz 3 eingefügt durch § 70 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 721) und geändert gemäß Artikel 22 Nr. 3 der Verordnung vom 26. November 1986 (BGBl. I S. 2089), verordnet das Bundesministerium für Verkehr nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden:


    § 1
    (1) Abweichend von § 18 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung benötigen Kraftfahrzeuge und Anhänger, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und kein amtliches Kennzeichen, wenn rote Kennzeichen ausgegeben und verwendet werden. Dies gilt auch für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten (§ 28 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge.


    (2) Abweichend von § 28 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dürfen für Fahrten nach Absatz 1 rote Kennzeichen ausgegeben und verwendet werden, und zwar Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung auch an die Halter der betreffenden Fahrzeuge. Im übrigen findet § 28 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung mit der Maßgabe Anwendung, daß die Zulassungsbehörde die besonderen Fahrzeugscheine je Fahrzeug ausstellt.


    (3) Unberührt bleiben Erlaubnis- und Genehmigungspflichten, soweit sie sich aus anderen Vorschriften, insbesondere aus § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung, ergeben.


    § 2



    Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

    So und ich bin kurz vor Beendigung meiner Träume, dem roten Mopedwechselkennzeichen.


    Meine Versicherungsdealer kloppen sich inzwischen darum wer mir ein rotes verkaufen darf ---> also Ziel erreicht ... den Preis erfahre ich morgen oder übermorgen.

    Blöd an der Sache ist nur eines: Der Landkreis kennt den Passus § 3 Abs. 3 FZV nicht.


    War heute um 14:30 mal da und wollte wissen was ich denen alles vorlegen muss zwecks Zulassung der Simmen.


    Jetzt will sich die Leiterin mal reinlesen und mir dann bescheid geben.


    Was sagten die: wenn es irgendwie legal/rechtens ist machen wir alles möglich.

    So also die Versicherung würde mitspielen, wenn ich Stadtroller, Schwalbe und co. mit 'nem amtlichen Kennzeichen ausstatten würde.


    Beim Stadtroller wäre die Prämie zum Anfang noch relativ hoch.
    Sie beläuft sich für die Saison 03 - 08 auf 45 €. Diese fällt jedoch noch von Jahr zu Jahr, da ich hier 'nen SF Rabatt bekomme. In 6-8 Jahren ist dann der Minimalbetrag von 15 € bei 30 % erreicht.


    Bei der Schwalbe ist das von Anfang an sehr lukrativ, denn hier muss ich nur 10 € für die Saison von 05 - 10 bezahlen (im Oldietarif).


    Nun muss ich noch sehen, ob mich mein Landkreis für verrückt erklärt, wenn ich mich auf § 3 Abs. 3 der FZV berufe.


    Denn den Passus kannten die nicht.


    Mal sehen was die mir für Steine in den Weg legen, um den Stadtroller und die Schwalbe mit 'nen amtlichen Kennzeichen auszustatten.


    Klar, aber wenn man das Fahrzeug weniger bewegt ...


    Denn das Kennzeichen einfach nach Ende der Saison zurückgeben geht ja nicht.


    Und im Oldietarif würde ich für die obige Saison nur 7 € bezahlen.


    Nur der Stadtroller ist Bj. 86 - geht also noch nicht.


    Vorteil wäre auch ein anderer: Meine Versicherung, habe mit der vor 'ner Stunde mal telefoniert, würde für die Saison wo ich die Simme tatsächlich nur bewege (Mai - August) grade mal 17,89 € verlangen ... denke mal da lohnt sich der Papierkrieg.

    Zitat von hallo-stege

    Indem Du Dich auf § 3 Abs. 3 FZV berufst (Auf Antrag können zulassungsfreie Fahrzeuge zugelassen werden).


    Gruss von Frank


    Danke. Bei den 07er war es mir klar aber der § 3 Abs. 3 FZV kannte ich nicht.


    Sag mal entfällt dann trotzdem noch der TÜV. Oder muss ich dann alle 2 Jahre zum TÜV.


    Genauso die Frage, wenn der TÜV entfällt, muss ja auch kein gültigen nachweisen ...


    Nur dann erklär mir mal wie ich ein zulassungsfreies Fahrzeug (Kleinkraftroller) zugelassen bekomme, damit es ein amtliches Kennzeichen evtl. mit Saison führen kann.

    Also habe heute mit der KfZ Zulassungsstelle telefoniert und die würden mir für die Mopeds 'nen 07 Wechselkennzeichen ausstellen.


    Kosten für Dekra und Amt um die 200 T€uronen.


    Ansonsten wär das 'nen echt geiler Clou.


    Denn Steuer wäre pauschal 46 € und Oldietarif bei meiner Versicherung 21,88 € im Jahr.


    Heißt ist fast genauso teuer wie ein Versicherungskennzeichen.


    Sieht halt nur komisch auf der Straße aus, wenn 'ne Schwalbe oder ein Fahrrad mit Hilfsmotor mit 'nem amtlich verkleinerten Kennzeichen rumfährt.


    Passen würde es.


    Ich für mich werd es mir noch überlegen - spart ja auch etwas Geld.


    Und wie schon gesagt ... ich nutze die Simmen nur für Oldieveranstaltungen.

    Zitat von Alfred

    Man muß für jedes Moped, Mokick, Mofa, jeden Roller und Krankenfahrstuhl eine gültige ABE im Straßenverkehr mitführen - egal welche Farbe das kleine Versicherungkennzeichen hat. :rolleyes:


    Also lt. Oranienburger Polizei braucht man wie bei 07; 06 auch bei roten Mopedkennzeichen keine ABE mitführen. In den Papieren müssen nur alle Fahrzeuge incl. Fin eingetragen sein. Das soll reichen.


    Anders bei den normalen Mopedschildern, denn hier musst du Versicherungsnachweis und ABE mitführen.


    Zitat von biker_max

    ich weiß ja nicht wie alt deine Fahrzeugsammlung ist, aber ich glaube man kann mit ner sondergenehmigung ein rotes 07er schild auch an mopeds schrauben. Muss natürlich alles dann älter als 30 Jahre sein, hätteste dann aber den vorteil, dass du das an Emmen und simmen dranschrauben kannst.


    Mit 07 hab ich auch schon geliebäugelt, aber geht nicht so wie ich will.


    SR 50 ist Bj. 86; Schwalbe und Jawa Mofa sind Bj. 76.


    Und die bisher fertig aufgebauten Emmen (TS 150 und ETZ 250) sind von 1984 - und außerdem nutze ich die auch für Einkaufsfahrten und so - also bei den Emmen muss ein normales KZ sein.


    Daher wäre mir das Mopedwechselkennzeichen am liebsten.

    So erst mal euch allen einen wunderschönen guten Abend.


    Da ich hier neu bin erst mal was zu meiner Person:


    Bin 26 Jahre alt und besitze mit meinem Vater zusammen 'ne ganze Sammlung von Simmen und Emmen.


    Nun mal 'ne Frage (ich bin nicht geizig): Wie bekomme ich so 'nen rotes Mopedschild?


    Für meine Alltagsfahrten nutze ich meine TS150 und für Fahrten zu Oldieveranstaltungen reicht so 'nen rotes voll aus.


    Ist ja auch besser so kann man zwischen SR 50; Schwalbe und Jawa Mofa wechseln. Und wenn mal die SR 2E fertig ist ...


    ... und außerdem ist die Sache ja auch noch positiv zu betrachten, da man für die roten keine ABE nachweisen muss - die Rennleitung muss halt wissen, dass das 'nen Mofa mit 49 ccm ist.


    Und 'ne interessante Sache dann auf unserer Straße ... wäre hier bisher der einzigste der dann sowas hat ... außerdem sitzt bei uns die Polizeifachhochschule Brandenburgs ... also Kontrollen durch Neulinge wären vorprogrammiert.


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