Beiträge von Comandante

    Danke für das Angebot Frank! Der Prüfer besteht darauf, ohne Gutachten keine Eintragung. Da ist nichts zu machen, fürchte ich. Ich werde mich nächste Woche mal mit dem TÜV in Verbindung setzen und es dort mal probieren.

    Habe mit Bing Kontakt aufgenommen: mehr als in der Einbauanleitung steht haben die nicht, insbesondere nicht das komplette Gutachten. Das wollte aber anscheinend auch noch nie ein Prüfer sehen. Da bin ich wohl bei der Dekra wirklich an den falschen geraten :D

    Hallo Frank,


    danke für deine Antwort. Der Prüfer sagte eben, dass er mit diesem "Wisch" (Zitat) nichts anfangen kann, weil der Hersteller ja alles Mögliche in seine Einbauanleitung abdrucken könnte. Deshalb sei das Originalgutachten in Kopie vorzulegen. Ist das aus deiner Sicht denn ein korrektes Vorgehen oder hätte ein anderer Prüfer sich ggfs. mit der Einbauanleitung von Bing zufrieden gegeben? Was wäre denn jetzt ein sinnvolles weiteres Vorgehen - wenn man nicht den Kopf in den Sand stecken möchte?

    War eben bei der DEKRA. Komme leider mit schlechten Neuigkeiten zurück: Im Prinzip ist es so, wie Rossi schreibt. Bing ist kein Originalteil, daher erlischt die BE erstmal. Umgehen ließe sich das nur mit einer Einzelabnahme. Diese wiederum kann nur erfolgen, wenn dem Prüfer das TÜV-Gutachten der Bing-Vergaser vorgelegt wird, dieser Wisch am Ende der Bing-Einbauanleitung hat keine Gültigkeit, die Firma Bing müsste das Originalgutachten schon rausrücken. Dann bliebe aber immer noch das Problem, dass ich eine KR 51/1 habe und das Gutachten für diesen Motor nicht gilt. Hier ließe der Prüfer mit sich reden, wenn aus dem Gutachten hervorgeht, dass der Vergaser bei anderen Motoren nichts an der Leistung, Höchstgeschwindigkeit und Geräuschpegel ändert. Wenn die Firma Bing mir das Originalgutachten in Kopie überlasst, könnte ich mir dann für ca. 100€ eine neue BE ausstellen lassen.
    Im inoffiziellen Teil des Gesprächs sagte der Prüfer dann, dass er das Problem aus eigener Erfahrung kennt und die Wahrscheinlichkeit, dass die Polizei/ein Gutachter überhaupt merkt, dass das nicht der Originalvergaser ist, für sehr gering hält. Aber "streng genommen" hätte ich natürlich Recht. Daher sein Alternativvorschlag, mir doch einfach wieder einen BVF reinzuhauen und mir den ganzen Stress nicht zu geben. Nebenbei hat er noch meine Schwalbe durchgecheckt und war zumindest technisch sehr zufrieden. Das Ganze für 0€ - immerhin ein kleiner Trost.


    Bin jetzt am überlegen, ob ich nicht aus Trotz der Firma Bing schreibe und dieses Gutachten von 1990 anfordere. Laut Prüfer müssten die das eigentlich schon von selbst in Kopie mitliefern.

    Zu Simson Seelig habe ich auch sehr widersprüchliche Sachen gelesen - ich selbst muss sagen, dass ich mit Herrn Seelig gut zurecht kam und mich da auch nie über den Tisch gezogen gefühlt habe. Aber er nimmt einen als Kunden auch erst Ernst, wenn er merkt, dass man ein bisschen Ahnung von der Materie hat.
    Verkauft hat mir den Bing allerdings vor Jahren Herr Strauch in Stuttgart - der ja einen ausgezeichneten Ruf genießt...vielleicht weiß er einfach nichts von den rechtlichen Konsequenzen. Merkwürdig finde ich es trotzdem.


    Klar halte ich euch auf dem Laufenden, werde wahrscheinlich am Dienstag zur DEKRA fahren (Standort Tempelhof, mit einem der Prüfer von dort hatte ich gesprochen).

    Egal wie die Gewinnmargen etc aussehen frage ich mich halt, ob man einfach den (oftmals unwissenden) Kunden zu einem Kauf überreden darf, der zur Folge hat, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt. In einer KFZ-Werkstatt würde sowas doch wohl eher nicht passieren?

    peter: Da hast du wohl Recht, wobei ich mich dann frage, in welche Werkstatt man dann noch gehen kann. Insbesondere Herr Strauch als ehemaliger Simson-Mitarbeiter wird ja immer wieder gelobt für sein fachliches Können. Naja - im Zweifel schützt Unwissenheit ja nicht vor Strafe. Bin jedenfalls froh, das jetzt bemerkt zu haben und entsprechend reagieren zu können. Meine Nachbau-Blinkergläser habe ich auch schon brav durch DDR-Fabrikate ersetzt.


    Ansonsten habe ich mit der DEKRA telefoniert, laut Homepage gibt es da wohl einen Sachverständigen für Oldtimer. Leider sieht die Realität anders aus. Aber einer der Prüfer will sich wohl in die Materie einlesen und mich zurückrufen. Bin gespannt...


    Update: Rückruf vom (sehr netten, Moped-fahrenden) Prüfer, kann mit der Schwalbe (inkl. Bing) anrücken, soll Datenblatt vom BVF und Bing und Schwalbe-Buch mitbringen. Er macht eine Probefahrt und ist dann sehr optimistisch, mir den Bing eintragen zu können.

    Danke Euch für die Antworten! Da ich von anderen Fahrern weiß, dass sie den Bing an der KR 51/1 abgenommen bekommen haben, werde ich es einfach mal probieren, so wie Peter es vorgeschlagen hat.

    Vorher anrufen, fragen wer sich bei denen damit auskennt und dann mal (ohne Schwalbe) vorbeischauen. Ich werde berichten :)


    edit: Ich frage mich allerdings, wieso Werkstätten (konkret weiß ich es von Strauch und Seelig in Neukölln) den Leuten die Bing-Vergaser verkaufen ohne nur mit einer Silbe zu erwähnen, dass dadurch die BE erlischt. Ist das rechtens?

    Liebe Schwalbengemeinde,


    nach 5 Jahren habe ich meine KR 51/1 wieder in Betrieb genommen, sie läuft super und mich hat sofort wieder das Simson-Fieber gepackt :) Bin jetzt auch wieder hier im Forum unterwegs und durch Zufall über einen Sachverhalt gestolpert, der mir jetzt keine Ruhe mehr lässt. Ich hatte die Schwalbe vor einigen Jahren zu Simson Strauch in Stuttgart gebracht und den Motor regenerieren lassen. Ich muss dazu sagen, dass ich damals keine große Ahnung von rechtlichen Fragen bzgl zulässiger Umbauten etc hatte. Jedenfalls hat mir Herr Strauch (der ja sehr kompetent ist) damals einen BING-Vergaser eingebaut mit der Begründung, der sei viel besser als der alte BVF. Das habe ich ihm natürlich sofort geglaubt und mir keine weiteren Gedanken gemacht.
    Jetzt lese ich hier, dass der BING in einer 51/1 NICHT zulässig ist und zum Erlöschen der BE führt. Nur durch die Eintragung in die BE durch den TÜV kann der BING anscheinend "legalisiert" werden. Ich bin kein Freund von Experimenten, deshalb würde ich ungern einfach so weiterfahren, ohne die Sache geklärt zu haben. Daher meine Frage: Kann ich die Schwalbe mit Bing hier in Berlin einfach beim TÜV vorführen und die Eintragung vornehmen lassen? Wenn ja: welche Unterlagen sollte ich zur Untermauerung meines Antrages mitnehmen (habe hier schon gelesen, dass einige ganze Mappen mitführen)? Hat jemand sonst praktische Tipps, wie man einen TÜV-Prüfer milde stimmt?


    Ich danke euch für eure Ratschläge!